Weitere Fragen zur Überprüfung und Umgestaltung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/6046)
Text
Weitere Fragen zur Überprüfung und Umgestaltung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/6046)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6323
21. Wahlperiode 08.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6046 –
Weitere Fragen zur Überprüfung und Umgestaltung des
Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag der
21. Legislaturperiode war angekündigt worden, das Bundesprogramm ,,
Demokratie leben!“ fortzusetzen und zugleich eine ,,unabhängige Überprüfung“
desselben zu veranlassen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsve
rtrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106).
Zwischenzeitlich veröffentlichte Medienberichte (www.ndr.de/fernsehen/send
ungen/normale-umstrukturierung-kritik-an-der-reform-des-
foerderprogrammsdemokratie-leben,ttt-804.html; www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/demok
ratie-leben-umburch-projekte-100.html; www.br.de/nachrichten/
deutschlandwelt/demokratie-leben-vor-dem-umbau-projekte-in-der-schwebe,VG7MsgW),
Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen (vgl. etwa
Bundestagsdrucksache 21/5106 und Bundestagsdrucksache 21/5411) sowie
öffentlich getätigte Äußerungen der für das Bundesprogramm zuständigen
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin
Prien (CDU; www.tagesspiegel.de/politik/ziele-werden-nicht-erreicht-prien-w
ill-programm-zur-demokratieforderung-neu-aufstellen--scharfe-kritik-aus-spd-
15385638.html) haben bei den Fragestellern Unklarheit bezüglich der
geplanten Fortsetzung und Überprüfung des Bundesprogramms aufkommen lassen.
Zur genauen Erhellung dieser Zusammenhänge werden daher im Folgenden
weitere Fragen vorgelegt.
1. Existiert innerhalb der Bundesregierung eine klare, abgestimmte
Sprachregelung im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm ,,Demokratie
leben!“ hinsichtlich der Begriffe ,,unabhängige Überprüfung“, ,,
Evaluation“, ,,Weiterentwicklung“, ,,Reform“ und ,,Umgestaltung“, und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 5. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
a) wenn ja, wie ist diese ausgestaltet?
b) wenn nein, weshalb nicht?
Die im Zusammenhang mit Förderprogrammen des Bundes, deren
Zuständigkeit bei einzelnen Ressorts liegt, verwendeten Begriffe werden nicht innerhalb
der Bundesregierung abgestimmt.
2. Auf welche über die Zeilen 3300 bis 3309 hinausgehenden Passagen des
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrags der
21. Legislaturperiode (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitio
nsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) nimmt die Bundesregierung in
ihrer Ankündigung, dass das Bundesprogramm ,,Demokratie
leben!“ ,,weiterentwickelt“ werden soll, Bezug (vgl. Plenarprotokoll 21/58,
S. 7017 B und Plenarprotokoll 21/61, S. 7422 C)?
3. In welchem genauen Verhältnis steht die im zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbarten Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode
angekündigte ,,unabhängige Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie
leben!“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf) zur ,,bestehende[n] Evaluation“ (vgl. die auf
Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 2, dokumentierte Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der auf Bundestagsdrucksache
21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD) des
Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Evaluation von „Demokratie leben!“ wird seit der 1. Förderperiode durch
die Evaluation von wissenschaftlich unabhängigen Instituten geleistet. Die
aktuelle Evaluation wird ergänzt mit einer Begleitung des
Evaluationsverbundes.
4. Wurden bzw. werden die die Evaluation des Bundesprogramms ,,
Demokratie leben!“ durchführenden wissenschaftlichen Einrichtungen
(www.demokratie-leben.de/dl/programm/evaluation) in den Jahren 2025
und 2026 mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe
(bitte je nach Einrichtung und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Die Höhe der kumulierten Fördermittel aus dem Bundeshaushalt an die
jeweiligen Institute in den Jahren 2025 und 2026 betrug/beträgt:
2025 2026
Deutsches Jugendinstitut (DJI) 29 248 492,87 Euro 30 268 707,51 Euro
Deutsche Zentrum für Integrations- und
Migrationsforschung (DeZIM) e. V.
11 727 363,97 Euro 11 006 172,04 Euro
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) e. V. 2 335 750,00 Euro 3 073 542,70 Euro
Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und
Forschung im sozialen Bereich gGmbH
533 656,45 Euro 485 585,75 Euro
Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften 3 978 329,93 Euro 2 460 013,63 Euro
Universität Duisburg-Essen 13 101 580,70 Euro 15 925 225,37 Euro
5. Ist es zutreffend, dass die erneute Evaluation des
Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ unlängst begonnen hat und bis Ende des
Jahres 2028 andauern soll (www.spiegel.de/politik/deutschland/demokrat
ie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-umbau-bei-der-demokratiefoerd
erung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102552e), wenn nein, wann
begann bzw. beginnt die ,,bestehende Evaluation“ der dritten
Förderperiode des Bundesprogramms, und bis wann soll sie andauern?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird seit der 1. Förderperiode
durch wissenschaftlich unabhängige Institute evaluiert. Dies gilt auch für die
aktuelle 3. Förderperiode. Die aktuelle Evaluation begann mit der aktuellen
Förderperiode.
Zudem wird der Evaluationsverbund seit 1. Februar 2026 durch die Ergänzende
Evaluation begleitet.
6. In welchem genauen Verhältnis stehen die ,,bestehende Evaluation“ des
Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (vgl. die auf
Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 2, dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1 bis 5 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD) zur ,,zukünftige[n] Evaluation“
des Bundesprogramms (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5411, S. 3,
dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der
auf Bundestagsdrucksache 21/4932 dokumentierten Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), und in welcher Weise
unterscheiden sie sich voneinander?
Bei der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird
auch die Evaluation angepasst. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Aussagen zu weitergehenden Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich. Dies
wird die „zukünftige Evaluation“ sein.
7. In welchem genauen Verhältnis steht die im zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbarten Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode
festgelegte ,,unabhängige Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie
leben!“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf) zu der ,,ergänzende[n] Evaluation“ (vgl. die
auf Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 2, dokumentierte Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der auf Bundestagsdrucksache
21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD) des
Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Evaluation und
Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5895 verwiesen.
8. Aus welchen genauen Gründen hat sich die Bundesregierung zuzüglich
zur ,,bestehenden Evaluation“ für eine ,,ergänzende Evaluation“ des
Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ entschieden, und erfolgt eine
solche ,,ergänzende Evaluation“ erstmals seit Einrichtung des
Bundesprogramms?
Eine ergänzende Evaluation erfolgt erstmals. Sie begleitet die bestehende
Evaluation und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Evaluation.
9. Sah bzw. sieht die Bundesregierung in der ,,bestehenden Evaluation“ des
Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ Defizite, und wenn ja, welche
sind dies?
Die Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgt nach
wissenschaftlichen Standards. Die ergänzende Evaluation begleitetet den
Evaluationsverbund und unterstützt ihrer Arbeit mit Verbesserungsvorschlägen.
10. In welcher Weise ist das Ob und Wie möglicher Rückforderungen von im
Rahmen des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ ausgegebenen
Förderbescheiden für einzelne Organisationen, Projekte und Veranstaltungen
inzwischen rechtlich geklärt (vgl. die auf Bundestagsdrucksache
21/5106, S. 4, dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu Frage 12
der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD)?
11. Aus welchen Gründen sind in der laufenden Förderperiode des
Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ keine bereits bewilligten Zuwendungen
für Projekte, die nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen, die
Demokratie zu untergraben, zurückgefordert worden (vgl. die auf
Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 3 f., dokumentierte Antwort der
Bundesregierung zi Frage 11 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652
dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD)?
12. Sind in der laufenden Förderperiode des Bundesprogramms ,,Demokratie
leben!“ bereits bewilligte Zuwendungen für Projekte zurückgefordert
worden (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 3 f.,
dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der auf
Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD), wenn ja, für welche Projekte, und aus welchen Gründen?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gewährung von Zuwendungen sowie deren gegebenenfalls erforderliche
Rückforderung erfolgen auf Grundlage der geltenden haushalts- und
zuwendungsrechtlichen Vorschriften des Bundes. Rückforderungen kommen in
Betracht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, sie erfolgen
zwingend, wenn sie rechtlich geboten sind. In der laufenden Förderperiode
wurden entsprechende Voraussetzungen für Rückforderungen bereits
bewilligter Zuwendungen bislang nicht festgestellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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