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Weitere Fragen zur Überprüfung und Umgestaltung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/6046)

dip / drucksache 08.06.2026 · WP 21 · 21/6323 · Antwort · Original ↗

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Weitere Fragen zur Überprüfung und Umgestaltung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/6046) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6323 21. Wahlperiode 08.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6046 – Weitere Fragen zur Überprüfung und Umgestaltung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode war angekündigt worden, das Bundesprogramm ,, Demokratie leben!“ fortzusetzen und zugleich eine ,,unabhängige Überprüfung“ desselben zu veranlassen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsve rtrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106). Zwischenzeitlich veröffentlichte Medienberichte (www.ndr.de/fernsehen/send ungen/normale-umstrukturierung-kritik-an-der-reform-des- foerderprogrammsdemokratie-leben,ttt-804.html; www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/demok ratie-leben-umburch-projekte-100.html; www.br.de/nachrichten/ deutschlandwelt/demokratie-leben-vor-dem-umbau-projekte-in-der-schwebe,VG7MsgW), Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen (vgl. etwa Bundestagsdrucksache 21/5106 und Bundestagsdrucksache 21/5411) sowie öffentlich getätigte Äußerungen der für das Bundesprogramm zuständigen Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien (CDU; www.tagesspiegel.de/politik/ziele-werden-nicht-erreicht-prien-w ill-programm-zur-demokratieforderung-neu-aufstellen--scharfe-kritik-aus-spd- 15385638.html) haben bei den Fragestellern Unklarheit bezüglich der geplanten Fortsetzung und Überprüfung des Bundesprogramms aufkommen lassen. Zur genauen Erhellung dieser Zusammenhänge werden daher im Folgenden weitere Fragen vorgelegt.  1. Existiert innerhalb der Bundesregierung eine klare, abgestimmte Sprachregelung im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ hinsichtlich der Begriffe ,,unabhängige Überprüfung“, ,, Evaluation“, ,,Weiterentwicklung“, ,,Reform“ und ,,Umgestaltung“, und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. a) wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? b) wenn nein, weshalb nicht? Die im Zusammenhang mit Förderprogrammen des Bundes, deren Zuständigkeit bei einzelnen Ressorts liegt, verwendeten Begriffe werden nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.  2. Auf welche über die Zeilen 3300 bis 3309 hinausgehenden Passagen des zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitio nsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) nimmt die Bundesregierung in ihrer Ankündigung, dass das Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ ,,weiterentwickelt“ werden soll, Bezug (vgl. Plenarprotokoll 21/58, S. 7017 B und Plenarprotokoll 21/61, S. 7422 C)?  3. In welchem genauen Verhältnis steht die im zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode angekündigte ,,unabhängige Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202 5.de/files/koav_2025.pdf) zur ,,bestehende[n] Evaluation“ (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 2, dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD) des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Eine Evaluation von „Demokratie leben!“ wird seit der 1. Förderperiode durch die Evaluation von wissenschaftlich unabhängigen Instituten geleistet. Die aktuelle Evaluation wird ergänzt mit einer Begleitung des Evaluationsverbundes.  4. Wurden bzw. werden die die Evaluation des Bundesprogramms ,, Demokratie leben!“ durchführenden wissenschaftlichen Einrichtungen (www.demokratie-leben.de/dl/programm/evaluation) in den Jahren 2025 und 2026 mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte je nach Einrichtung und Kalenderjahr aufschlüsseln)? Die Höhe der kumulierten Fördermittel aus dem Bundeshaushalt an die jeweiligen Institute in den Jahren 2025 und 2026 betrug/beträgt: 2025 2026 Deutsches Jugendinstitut (DJI) 29 248 492,87 Euro 30 268 707,51 Euro Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e. V. 11 727 363,97 Euro 11 006 172,04 Euro Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) e. V. 2 335 750,00 Euro 3 073 542,70 Euro Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH 533 656,45 Euro 485 585,75 Euro Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften 3 978 329,93 Euro 2 460 013,63 Euro Universität Duisburg-Essen 13 101 580,70 Euro 15 925 225,37 Euro  5. Ist es zutreffend, dass die erneute Evaluation des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ unlängst begonnen hat und bis Ende des Jahres 2028 andauern soll (www.spiegel.de/politik/deutschland/demokrat ie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-umbau-bei-der-demokratiefoerd erung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102552e), wenn nein, wann begann bzw. beginnt die ,,bestehende Evaluation“ der dritten Förderperiode des Bundesprogramms, und bis wann soll sie andauern? Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird seit der 1. Förderperiode durch wissenschaftlich unabhängige Institute evaluiert. Dies gilt auch für die aktuelle 3. Förderperiode. Die aktuelle Evaluation begann mit der aktuellen Förderperiode. Zudem wird der Evaluationsverbund seit 1. Februar 2026 durch die Ergänzende Evaluation begleitet.  6. In welchem genauen Verhältnis stehen die ,,bestehende Evaluation“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 2, dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD) zur ,,zukünftige[n] Evaluation“ des Bundesprogramms (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5411, S. 3, dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der auf Bundestagsdrucksache 21/4932 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), und in welcher Weise unterscheiden sie sich voneinander? Bei der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird auch die Evaluation angepasst. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu weitergehenden Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich. Dies wird die „zukünftige Evaluation“ sein.  7. In welchem genauen Verhältnis steht die im zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode festgelegte ,,unabhängige Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202 5.de/files/koav_2025.pdf) zu der ,,ergänzende[n] Evaluation“ (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 2, dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD) des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5895 verwiesen.  8. Aus welchen genauen Gründen hat sich die Bundesregierung zuzüglich zur ,,bestehenden Evaluation“ für eine ,,ergänzende Evaluation“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ entschieden, und erfolgt eine solche ,,ergänzende Evaluation“ erstmals seit Einrichtung des Bundesprogramms? Eine ergänzende Evaluation erfolgt erstmals. Sie begleitet die bestehende Evaluation und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Evaluation.  9. Sah bzw. sieht die Bundesregierung in der ,,bestehenden Evaluation“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ Defizite, und wenn ja, welche sind dies? Die Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgt nach wissenschaftlichen Standards. Die ergänzende Evaluation begleitetet den Evaluationsverbund und unterstützt ihrer Arbeit mit Verbesserungsvorschlägen. 10. In welcher Weise ist das Ob und Wie möglicher Rückforderungen von im Rahmen des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ ausgegebenen Förderbescheiden für einzelne Organisationen, Projekte und Veranstaltungen inzwischen rechtlich geklärt (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 4, dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD)? 11. Aus welchen Gründen sind in der laufenden Förderperiode des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ keine bereits bewilligten Zuwendungen für Projekte, die nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen, die Demokratie zu untergraben, zurückgefordert worden (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 3 f., dokumentierte Antwort der Bundesregierung zi Frage 11 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD)? 12. Sind in der laufenden Förderperiode des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ bereits bewilligte Zuwendungen für Projekte zurückgefordert worden (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, S. 3 f., dokumentierte Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD), wenn ja, für welche Projekte, und aus welchen Gründen? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Gewährung von Zuwendungen sowie deren gegebenenfalls erforderliche Rückforderung erfolgen auf Grundlage der geltenden haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften des Bundes. Rückforderungen kommen in Betracht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, sie erfolgen zwingend, wenn sie rechtlich geboten sind. In der laufenden Förderperiode wurden entsprechende Voraussetzungen für Rückforderungen bereits bewilligter Zuwendungen bislang nicht festgestellt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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