Schriftliche Frage 60 von René Bochmann (AfD): Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel in Deutschland regelmäßig deutlich über denen vieler eur…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 60 von René Bochmann (AfD): Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel in Deutschland regelmäßig deutlich über denen vieler eur…
Frage 60 (René Bochmann, AfD):
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel in Deutschland regelmäßig deutlich über denen vieler europäischer Nachbarstaaten, insbesondere denen Polens, Tschechiens und teilweise auch Österreichs liegen, und hält die Bundesregierung an ihrer Politik der stetigen Verteuerung von Kraftstoffen durch CO2-Bepreisung und weitere staatliche Abgaben fest, obwohl dadurch vor allem Pendler, Handwerksbetriebe, Speditionen und mittelständische Unternehmen in Deutschland gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten erheblich benachteiligt werden, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 20. März 2026:
Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den unterschiedlichen Märkten, insbesondere auch dem Kraftstoffmarkt laufend im Blick. Beim Vergleich mit anderen Staaten muss beachtet werden, dass sich die Steuern und Abgaben, die wettbewerbliche Struktur der Märkte sowie die Rahmenbedingungen unterscheiden. Daher sind die Modelle von anderen Ländern nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar. Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der aufgrund der aktuellen militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und der Blockade der Straße von Hormus erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise in Deutschland am 17. März 2026 ein Kraftstoffmaßnahmenpaket beschlossen. Dieses Paket besteht aus drei konkreten Einzelmaßnahmen: Tankstellen dürfen künftig nur noch einmal am Tag ihre Preise für Kraftstoffe erhöhen. Dagegen sind Preissenkungen jederzeit zulässig, um den Preiswettbewerb zu erhalten. Damit werden die Kalkulierbarkeit und Transparenz der Preisinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht und der Wettbewerb auf Seite der Nachfrage gestärkt. Preise bleiben wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Zum Zweiten wird die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht gestärkt. Dem Bundeskartellamt wird ermöglicht, einfacher gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Das Ziel ist, missbräuchlich überhöhte Preise der großen Mineralölunternehmen zu verhindern. Als Drittes schafft die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen, um den Wettbewerb auch im Kraftstoffbereich strukturell rascher zu verbessern. Sie vereinfacht das Verfahren, das das Bundeskartellamt im Nachgang zu Sektoruntersuchungen bereits heute nutzen kann, um strukturelle Störungen des Wettbewerbs festzustellen und zu beheben. Das Bundeskartellamt kann damit Abhilfemaßnahmen in laufenden und künftigen Verfahren schneller auf den Weg bringen. Damit adressiert die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen – unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten der Internationalen Energieagentur (IEA) beschlossen Freigabe von bis zu 400 Millionen Barrel an Notfallreserven, an der sich Deutschland beteiligt – die aktuelle Marktlage mit einer klaren ordnungspolitischen Ausrichtung.
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