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Schriftliche Frage 81 von Sebastian Maack (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 26. September 2025 (Bundesratsdrucksache 313/25) gebildet, d…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 81 von Sebastian Maack (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 26. September 2025 (Bundesratsdrucksache 313/25) gebildet, d… Frage 81 (Sebastian Maack, AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 26. September 2025 (Bundesratsdrucksache 313/25) gebildet, dass in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes nach der Angabe „Geschlechtes,“ die Angabe „seiner sexuellen Identität,“ eingefügt werden soll, und wenn ja, welche, und wurde hierbei das Argument berücksichtigt, dass eine solch offene Formulierung zu Auslegungsstreitigkeiten einlade, da sich „etwa auch Pädophile auf die Bestimmung berufen“ könnten, und wenn nein, warum nicht bzw. wann ist damit zu rechnen (www.bund esrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0301-040 0/313-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1; www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesrat-sexuell e-identitaet-ins-grundgesetz-artikel-3)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. März 2026: Die von Ihnen erfragte Position der Bundesregierung liegt dem Deutschen Bundestag bereits vor. Sie lässt sich der Anlage 2 der Bundestagsdrucksache 21/3064 entnehmen.

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