Schriftliche Frage 39 von Julian Schmidt (AfD): Plant die Bundesregierung Maßnahmen für den Fall, dass Bundesländer die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren ablehnen, und wenn ja, wel…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 39 von Julian Schmidt (AfD): Plant die Bundesregierung Maßnahmen für den Fall, dass Bundesländer die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren ablehnen, und wenn ja, wel…
Frage 39 (Julian Schmidt, AfD):
Plant die Bundesregierung Maßnahmen für den Fall, dass Bundesländer die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren ablehnen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. Februar 2026:
Die neuen GEAS-Regelungen ermöglichen die Anordnung von Beschränkungen der Bewegungsfreiheit für Antragsteller, die sich eigentlich in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten haben. Anknüpfend daran enthält der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum GEAS-Anpassungsgesetz im Rahmen der nationalen Umsetzung die Möglichkeit, sog. Sekundärmigrationszentren zur Unterbringung von Personen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Mitgliedstaat und von Personen, die ihr Asylverfahren in einem anderen Mitgliedstaat zu betreiben haben, einzurichten und in diesen Aufenthalts- und Meldepflichten anzuordnen. Die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren und damit die Nutzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten obliegt den Ländern. Nach Bewertung der Bundesregierung ermöglichen Sekundärmigrationszentren eine effektivere und effizientere Durchführung der Verfahren für die oben genannten Situationen. Der Bund empfiehlt daher die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren durch die Länder. Die Entscheidung über die Einrichtung liegt aber bei den Ländern.
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