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Schriftliche Frage 67 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer in ihrer Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesta…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 67 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer in ihrer Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesta… Frage 67 (Max Lucks, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer in ihrer Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2956 getroffenen Aussage fest, dass die Entscheidung über Dezentralisierung oder föderale Strukturen und deren Grad in einem inklusiven Prozess „von den Syrerinnen und Syrern getroffen werden“ muss, vor dem Hintergrund, dass sie in der Gemeinsamen Erklärung Deutschlands, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten vom 27. Januar 2026 der Integration Nordostsyriens in einen „unitary state“ (deutsch: unitärer Staat) als Ziel vorgreift, und wie begründet sie diesen Widerspruch zwischen der postulierten ergebnisoffenen syrischen Selbstbestimmung und der nunmehr festgelegten Zielvorgabe einer unitären Staatsstruktur? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 3. März 2026: Die Bundesregierung begrüßt die erfolgten Schritte zur friedlichen Integration Nordostsyriens in die zivilen und militärischen Strukturen eines souveränen syrischen Gesamtstaates auf Grundlage der Einigung der syrischen Regierung und den Syrian Democratic Forces (SDF) vom 29. Januar 2026. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung vom 30. Januar 2026 zum Ausdruck gebracht. In diesem Kontext begrüßt die Bundesregierung auch das Präsidialdekret Nr. 13/2026 vom 16. Januar 2026, welches die kulturelle und sprachliche Identität der Kurden als Teil der einheitlichen Nationalidentität anerkennt und Kurdisch zur nationalen Sprache mit Unterrichtsrecht in relevanten Regionen erklärt. Ferner wird auf das Dekret 13/2026 des Ministeriums für örtliche Verwaltung und Umwelt hingewiesen, welches eine umfassende Kompetenzübertragung auf die subnationale Ebene vorsieht. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2956.

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