Solvencon
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Solvencon
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des BMDS, des BMV sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Wegerechte im Telekommunikationsgesetz (§§ 125-135 TKG) geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit der Solvencon GmbH von großer Bedeutung sind.
Dabei geht es unter anderem um die praktische Umsetzbarkeit eines Anzeigeverfahrens nach § 127a TKG-E, mögliche Hebel zur Vereinfachung des Antragsverfahrens nach § 127 TKG-E sowie um die praktische Umsetzung der Folgepflichten für TKU gem. §§ 128-134 TKG und deren Verjährung gem. § 135 TKG. In Einzelfällen werden auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Schienenverkehr; EU-Gesetzgebung; Öffentliches Recht; Personenverkehr; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Parlamentarisches Verfahren; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur; Digitalisierung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung
Regelungsvorhaben:
- Änderungen der §§ 127 und 127a TKG-E (Antrags- und Anzeigeverfahren für Legung/Änderung von TK-Linien): Geänderte Ausgestaltung des § 127a TKG-E (Anzeigeverfahren zur Legung/Änderung von TK-Linien), damit diese in der Praxis nicht zu überbordender Bürokratie und zum Papiertiger verkommt. Weitere Straffung des Antragsverfahrens nach § 127 TKG (z.B. klare Kriterien für vollständigen Antrag nach § 127 Abs. 3 TKG, klarer Rahmen für Nebenbestimmungen gem. § 127 Abs. 8 TKG, klare Definition für Verwendungszweck und berechtigten Anlass zur Forderung von Sicherheitsleistungen gem. § 127 Abs. 8 Satz 3 TKG)
Relationen
Keine Relationen.