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TKM Consulting GmbH

lobbyregister / register_entry 27.02.2022 · Original ↗

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TKM Consulting GmbH Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater Die TKM Consulting GmbH ist eine unabhängige Unternehmensberatung. Zu ihren Tätigkeiten gehört insbesondere die fachliche Analyse und Beratung zu Gesetzgebungsvorhaben und anderen politischen Initiativen sowie die Unterstützung beim Informationsaustausch zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Interessenbereiche: Kommunikations- und Informationstechnik; Verkehrsinfrastruktur; Energienetze; Allgemeine Energiepolitik; Automobilwirtschaft; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Handel und Dienstleistungen; Erneuerbare Energien; Industriepolitik; Arzneimittel; Internetpolitik; Cybersicherheit; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wettbewerbsrecht Regelungsvorhaben: - Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für genossenschaftlich organisierte Unternehmens-Verbünde ohne vermeidbare Bürokratie: Auch ein genossenschaftlich organisierter Unternehmens-Verbund sollte in den Anwendungsbereich der §§ 289b Absatz 2 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E einbezogen werden. Hierdurch würde ein zentraler Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht, der die Berichtspflichten ohne Informationsverlust bündelt. Übermäßiger bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert soll hierdurch verhindert werden. - Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von TK-Netzen und Abbau bürokratischer Hürden im Telekommunikationsrecht: Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) hat einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau" vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet. Ihm gingen Eckpunktepapiere zum Gesetzesvorhaben und zur Kupfer-Glas-Migration voraus. Ziel der Interessenvertretung ist es, Regelungen im Telekommunikationsrecht zu unterstützen, die die Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau verbessern und bürokratische Hemmnisse abbauen. - Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff im Straßenverkehr beenden: Die bestehende steuerliche Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor gegenüber Wasserstoff im Elektromotor soll über eine Änderung des § 29 des EnergieStG beseitigt werden, um die Nutzung klimaneutraler Nutzfahrzeuge mit Verbrennermotor zu erleichtern.

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