Schriftliche Frage 125 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es Regelungen und eine aktuelle Bewilligungspraxis innerhalb der Förderrichtlinie zum Kinder- und Jugendplan des Bundes sowie des Bunde…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 125 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es Regelungen und eine aktuelle Bewilligungspraxis innerhalb der Förderrichtlinie zum Kinder- und Jugendplan des Bundes sowie des Bunde…
Frage 125 (Tina Winklmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Gibt es Regelungen und eine aktuelle Bewilligungspraxis innerhalb der Förderrichtlinie zum Kinder- und Jugendplan des Bundes sowie des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die sicherstellen, dass bundesweit tätige Sportjugendverbände Ausgaben für Safe Sport, insbesondere für Schutzkonzepte, Schulungen, Ansprechstellen und Fallmanagement, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des Kinder und Jugendplans geltend machen können, und wenn ja, welche, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderrichtlinie oder die Antrags- und Nachweisunterlagen so anzupassen, dass Safe Sport als eigenständiger Förderzweck oder eigene Kostenposition ausgewiesen wird, und wenn ja, bis wann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 4. März 2026:
Die Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (RL-KJP) fördern auf der Grundlage des § 83 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) – SGB VIII – die Tätigkeit der Kinder und Jugendhilfe auf Bundesebene. Die RL-KJP ermöglichen die Förderung von für die Umsetzung dieser Aufgaben notwendigen Maßnahmen, worunter Maßnahmen zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten sowie zur Prävention (z. B. Schulungen, Fachkräftequalifizierungen) gehören. Entsprechende Maßnahmen von bundeszentralen Verbänden und Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter auch die der Verbände der Jugendarbeit im Sport, sind dem Grunde nach zuwendungsfähig. So werden im Rahmen der Infrastrukturförderung des KJP verschiedene Aktivitäten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form der Gewalt, darunter das jährliche Forum Safe Sport, sowie (anteilige) Personalstellen in der Geschäftsstelle der Deutschen Sportjugend e. V. und ihren Mitgliedsorganisationen gefördert. Der Schutz vor jeglicher Form der Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist dabei integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit im Sport.
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