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Stellenwert gendersensibler Jugendarbeit (Antwort zu Drs. 21/2309)

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2532 · Antwort · Original ↗

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Stellenwert gendersensibler Jugendarbeit (Antwort zu Drs. 21/2309) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2532 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2309 – Stellenwert gendersensibler Jugendarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erfüllen eine wichtige Funktion bei der sozialen, politischen und persönlichen Entwicklung junger Menschen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf freie Entfaltung und auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde die Zielstellung definiert, dass sie in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen sind. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, die vielfältigen Lebensrealitäten und Bedürfnisse der Jugendlichen angemessen zu berücksichtigen. Gendersensible Ansätze in der Jugendarbeit tragen dazu bei, Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund von Geschlechtsidentität oder gesellschaftlichen Rollenerwartungen entgegenzuwirken und Räume zu schaffen, in denen sich junge Menschen frei entfalten können. Vor diesem Hintergrund möchten die Fragestellenden erneut erfragen, wie gendersensible Jugend(sozial)arbeit bundesweit gefördert, umgesetzt und weiterentwickelt wird. Insbesondere ist zu klären, welche Maßnahmen seitens der Bundesregierung ergriffen werden, um eine geschlechtergerechte, diskriminierungssensible und inklusive Ausgestaltung der offenen und verbandlichen Jugendarbeit sicherzustellen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für die Kinder- und Jugendhilfe ist die Beachtung der unterschiedlichen Lebenslagen junger Menschen bei der Umsetzung von Leistungen und Maßnahmen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ausdrücklich in § 9 verankert. Länder bzw. Kommunen haben bei der Umsetzung des SGB VIII entsprechend den Bedürfnissen der Zielgruppen geeignete Maßnahmen bzw. Aktivitäten aufzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die Aktivitäten der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit sowie der Jugend- und Schulsozialarbeit (§§ 11 bis 13a SGB VIII). Die Bundesregierung fördert zudem über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) verschiedene Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, wie z. B. die Kinder- und Jugendarbeit, die außerschulische Kinder- und Jugendbildung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 3. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. oder die Jugendsozialarbeit. Dabei wird eine Vielzahl von bundeszentralen Akteuren finanziert, die passgenaue Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für alle jungen Menschen umsetzen und bei Bedarf spezielle Angebote zum Beispiel auch für gendersensible Jugendarbeit initiieren. Durch die Förderrichtlinien werden die über den KJP geförderte Kinder- und Jugendarbeit zu geschlechtersensibler und geschlechterreflektierender Arbeit verpflichtet. Im Rahmen der Infrastrukturförderung im Themenfeld der Jugendsozialarbeit haben die Träger einen fachspezifischen Gestaltungsspielraum und setzen Schwerpunkte, welche Aktivitäten sie für welche Zielgruppe anbieten. Die Einzelvorhaben und -projekte der Träger werden seitens des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) statistisch nicht in aggregierbarer Weise erfasst.  1. Welche aktuellen Daten liegen der Bundesregierung zur Lebenslage und gesellschaftlichen Teilhabe von Mädchen, jungen Frauen und queeren Jugendlichen (bis 27 Jahre) in Deutschland vor, und wie häufig werden diese erhoben? Die Bundesregierung verweist hier auf die Daten und Forschungsprojekte des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Zu nennen ist hierbei insbesondere der DJI- Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), welcher alle zwei Jahre Daten zum Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen erhebt. Im Überblickswerk „AID:A 2023 Blitzlichter: Zentrale Befunde des DJI-Surveys zum Aufwachsen in Deutschland“ wurden zuletzt vielfach Unterschiede zwischen Mädchen bzw. jungen Frauen und Jungen bzw. jungen Männern berichtet, etwa mit Blick auf ihr Wohlbefinden, Perspektiven nach der Schule, Freizeitaktivitäten oder Mobbing- und Diskriminierungserfahrungen. Auch Analysen, welche die Lebensrealitäten queerer Jugendlicher beschreiben, sind mittels der AID:A Daten möglich, wie etwa bei aktuellen Analysen zum Thema Einsamkeit. Darüber hinaus liefern unter anderem folgende Projekte des DJI Daten zur Lebenslage und gesellschaftlichen Teilhabe von Mädchen, jungen Frauen und queeren Jugendlichen: • Jung, trans, nicht-binär – Zur Lebenssituation von trans und nicht-binären Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland (Laufzeit: 1. August 2022 bis 31. Dezember 2023) • Aktueller Forschungsstand zu Ressourcen und Resilienzfaktoren von LSBTIQ+ Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ (Laufzeit: 22. Juli 2024 bis 23. Oktober 2024) • Arbeits- und Forschungsstelle Extremismusprävention und Demokratieförderung: Bearbeitung verschiedener Forschungsdesiderate im Hinblick auf den Zusammenhang zum Thema „Extremistische Mädchen und Frauen“ in mehreren Forschungsmodulen bearbeitet wie die „Hinwendungs-, Verbleibs- und Ausstiegsmotivationen rechtsextremer Frauen“, eine Fachkräftebefragung zu genderbezogenen Ansätzen in der Prävention von islamistischem Extremismus und eine Studie zu Erfahrungen und Lebenslagen von extremistischen Mädchen und Frauen in Justizkontexten. Darüber hinaus erarbeitet das DJI zusammen mit dem Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen eine Bedarfsanalyse zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt (Laufzeit: 1. September 2023 bis 31. Januar 2025) und erforscht im Rahmen des Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Laufzeit: 24. Oktober 2024 bis 23. Oktober 2028) im Auftrag der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), mit welcher Häufigkeit und in welchen unterschiedlichen Tatkontexten diese von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen sind. Außerdem widmet sich der 17. Kinder- und Jugendbericht u. a. dem Thema „Jungsein in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“. Der Bericht ist über die Website des BMBFSFJ abrufbar.  2. Wie werden dabei auch intersektionale Diskriminierungserfahrungen (z. B. aufgrund von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Behinderung oder Armut) erfasst und ausgewertet? Der DJI-Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A) ermöglicht auch Analysen zu intersektionale Diskriminierungserfahrungen.  3. Welche Projekte in den Bereichen der gendersensiblen Jugend(sozial) arbeit hat die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2024 gefördert, und wie hoch war jeweils die Summe der bereitgestellten Mittel? a) Welche Projekte wurden im Bereich der geschlechterübergreifenden gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit oder der klischeefreien Jugendberufsberatung gefördert? b) Welche Projekte wurden im Bereich der männlichkeitskritischen Jungen(sozial)arbeit bzw. empowernder Mädchen(sozial)arbeit gefördert? Die Frage 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Da entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden, können die Mittel nicht ausgewiesen werden. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wie haben sich die bereitgestellten Mittel für Projekte im Bereich der gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit in den vergangenen drei Jahren entwickelt? a) Welche Projekte wurden in diesem Zeitraum gefördert? b) Wie hoch war jeweils die Summe der bereitgestellten Mittel? c) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der erfolgten Förderung? Die Frage 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.  5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die für 2024 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für gendersensible Jugend(sozial) arbeit in den Ländern und Kommunen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  6. In welchem Umfang werden in bestehenden oder geplanten Förderprogrammen gezielt Mädchen, junge Frauen und queere Jugendliche mit Migrationshintergrund, Behinderung oder aus benachteiligten sozialen Lagen angesprochen, und ist deren spezifische Unterstützung vorgesehen?  7. Welche Vorhaben im Bereich der gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit sind für die aktuelle Legislaturperiode geplant?  8. Sind Bundesprogramme vorgesehen, die sich explizit an Mädchen, junge Frauen und bzw. oder queere Jugendliche richten, insbesondere mit Blick auf die Überwindung intersektionaler Mehrfachdiskriminierungen?  9. Plant die Bundesregierung eine langfristige und flächendeckende Strukturförderung für gendersensible Jugendsozialarbeit, vor allem auch in strukturschwachen Regionen, um dort gendersensible Angebote sicherzustellen? Die Frage 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Wie viel Geld ist im Haushalt 2025 spezifisch für Projekte der gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit vorgesehen? 11. Welchen Stellenwert hat die gendersensible Jugendarbeit im Rahmen der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung, und wie bildet sich dies im Haushalt für 2025 ab? 12. Wie viel Geld ist im Haushaltsentwurf 2026 spezifisch für Projekte der gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit vorgesehen? 13. Welchen Stellenwert hat die gendersensible Jugendarbeit im Rahmen der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung, und wie bildet sich dies im Haushaltsentwurf für 2026 ab? Die Frage 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 14. Plant die Bundesregierung einen eigenen Förderschwerpunkt zu diskriminierungskritischen Perspektiven in der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. im Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes? Der Abbau von Benachteiligung von Kinder und Jugendlichen ist ein Hauptanliegen des BMBFSFJ und eines der Ziele im Rahmen der RL-KJP vom 29. September 2016, wonach der KJP insbesondere dazu beitragen soll, dass junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden und Benachteiligungen vermieden bzw. abgebaut werden. 15. Welche der über den Kinder- und Jugendplan oder andere Bundesprogramme geförderten Projekte adressieren mehrfach diskriminierte Jugendliche, und wie viele junge Menschen werden damit erreicht (bitte nach Kalenderjahren 2024 und 2025 sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? 16. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung derzeit jährlich bereit, um Interessenverbände im Bereich der gendersensiblen Jugend (sozial)arbeit zu unterstützen? Die Frage 15 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Welche Gespräche mit Interessenverbänden haben in den letzten fünf Jahren zu den Themen gendersensibler Jugend(sozial)arbeit stattgefunden (bitte mit Datum, Thema und Teilnehmerinnen und Teilnehmerna auflisten)? Die Bundesregierung thematisiert in ihren Gesprächen mit Interessenverbänden regelmäßig auch Themen, die die Teilhabe von Mädchen und jungen Frauen in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit betreffen. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Welche Vorhaben fördert die Bundesregierung derzeit, um finanziell benachteiligten Mädchen und jungen Frauen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen? 19. Welche Vorhaben fördert die Bundesregierung aktuell, um von Diskriminierung betroffenen Mädchen, jungen Frauen und queeren Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen? Die Frage 18 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 20. Plant die Bundesregierung verpflichtende Diversitäts- und Gleichstellungsstandards für alle geförderten Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 21. Wie viele „spezielle Workshops für Mädchen und junge Frauen“ fanden seit Beginn der Programme „Respekt Coaches“ sowie „Mental Health Coaches“ statt, und wie viele Mädchen und junge Frauen haben daran teilgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5944)? Das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ verfolgt einen primärpräventiven Ansatz und richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialem Hintergrund. Aufgrund dieses zielgruppenoffenen Ansatzes erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung von Gruppenangeboten nach Geschlecht oder spezifischen Zielgruppen. Eine quantitative Erhebung spezieller Workshops für Mädchen und junge Frauen sowie der Teilnehmendenzahlen ist daher nicht möglich. Die Gruppenangebote des Programms fördern demokratische Werte, Toleranz und einen respektvollen Umgang miteinander. Gendersensible und gleichstellungsorientierte Inhalte sind dabei ein integraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Das Bundesprogramm „Mental Health Coaches“ bietet jungen Menschen Raum für Informationen, Angesichts der unterschiedlichen Herausforderungen, denen weibliche und männliche Jugendliche ausgesetzt sind sowie angesichts der teilweise voneinander abweichenden Auswirkungen, wird im Rahmen des Bundesprogramms „Mental Health Coaches“ großer Wert auf eine geschlechterspezifische Herangehensweise gelegt. Über 2 300 Gruppenangebote konnten bislang umgesetzt und damit mehr als 88 000 junge Menschen erreicht werden. Eine Statistik, wie viele der Angebote sich speziell an Schülerinnen gerichtet und wie viele Schülerinnen daran teilgenommen haben, wird nicht erhoben. 22. Plant die Bundesregierung, wie es in vielen Bundesländern der Fall ist, eine Koordinierungsstelle für Mädchenarbeit einzurichten, und wenn nein, wieso nicht? Nein. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23. Ist in den Kontexten der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie, der Entwicklung einer Strategie zur mentalen Gesundheit sowie der Fortschreibung der Strategie gegen Einsamkeit geplant, je auch einen Fokus spezifisch auf Mädchen und jungen Frauen sowie queere und BIPoC-Jugendliche (BIPoC = Black, Indigenous and other People of Color) zu legen und hierauf aufbauend ressortübergreifende Aktivitäten zu veranlassen (wenn ja, bitte detailliert ausführen, wenn nein, bitte die Gründe erläutern)? Der Koalitionsvertrag sieht vor, die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie fortzuführen, um Gleichstellung schneller zu erreichen. Im Fokus steht dabei eine stärkere und verbindlichere Zusammenarbeit der Bundesressorts. Ziel der Bundesregierung ist es, die interministerielle Zusammenarbeit zu optimieren und Gleichstellungspolitik als gemeinsame Aufgabe aller Ressorts zu begreifen. Gleichstellung soll als fester Bestandteil aller Politikbereiche stärker verankert werden. Zu diesem Zweck wird derzeit die ressortübergreifende Taskforce Gleichstellung eingerichtet. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Strategie ist vorgesehen, Instrumente wie etwa den Gleichstellungs-Check systematisch in allen relevanten Politikfeldern zur Anwendung zu bringen. Aussagen zu konkreten inhaltlichen Schwerpunkten, etwa zu spezifischen Zielgruppen, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Wie ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehalten, wird die Einsamkeitsstrategie fortgeschrieben und die Arbeit bestehender Netzwerke unterstützt. Ziel bleibt die Vorbeugung und Linderung der Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den älteren Menschen. Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für Einsamkeit, wie z. B. Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, werden verstärkt in den Blick genommen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum Umsetzungsstand der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit auf Bundestagsdrucksache 20/12641 verwiesen. Bezüglich der im Koalitionsvertrag verankerten Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1837 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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