Stellenwert gendersensibler Jugendarbeit (Antwort zu Drs. 21/2309)
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Stellenwert gendersensibler Jugendarbeit (Antwort zu Drs. 21/2309)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2532
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2309 –
Stellenwert gendersensibler Jugendarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erfüllen eine wichtige Funktion bei der
sozialen, politischen und persönlichen Entwicklung junger Menschen. Kinder
und Jugendliche haben ein Recht auf freie Entfaltung und auch im Kinder-
und Jugendhilfegesetz wurde die Zielstellung definiert, dass sie in ihrer
Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen sind. Dabei ist es von besonderer
Bedeutung, die vielfältigen Lebensrealitäten und Bedürfnisse der Jugendlichen
angemessen zu berücksichtigen. Gendersensible Ansätze in der Jugendarbeit tragen
dazu bei, Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund von
Geschlechtsidentität oder gesellschaftlichen Rollenerwartungen entgegenzuwirken und
Räume zu schaffen, in denen sich junge Menschen frei entfalten können.
Vor diesem Hintergrund möchten die Fragestellenden erneut erfragen, wie
gendersensible Jugend(sozial)arbeit bundesweit gefördert, umgesetzt und
weiterentwickelt wird. Insbesondere ist zu klären, welche Maßnahmen seitens der
Bundesregierung ergriffen werden, um eine geschlechtergerechte,
diskriminierungssensible und inklusive Ausgestaltung der offenen und verbandlichen
Jugendarbeit sicherzustellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für die Kinder- und Jugendhilfe ist die Beachtung der unterschiedlichen
Lebenslagen junger Menschen bei der Umsetzung von Leistungen und
Maßnahmen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ausdrücklich in § 9
verankert. Länder bzw. Kommunen haben bei der Umsetzung des SGB VIII
entsprechend den Bedürfnissen der Zielgruppen geeignete Maßnahmen bzw.
Aktivitäten aufzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die Aktivitäten der
Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit sowie der Jugend- und Schulsozialarbeit (§§ 11
bis 13a SGB VIII).
Die Bundesregierung fördert zudem über den Kinder- und Jugendplan des
Bundes (KJP) verschiedene Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, wie z. B.
die Kinder- und Jugendarbeit, die außerschulische Kinder- und Jugendbildung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 3. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
oder die Jugendsozialarbeit. Dabei wird eine Vielzahl von bundeszentralen
Akteuren finanziert, die passgenaue Angebote im Bereich der Kinder- und
Jugendarbeit für alle jungen Menschen umsetzen und bei Bedarf spezielle Angebote
zum Beispiel auch für gendersensible Jugendarbeit initiieren.
Durch die Förderrichtlinien werden die über den KJP geförderte Kinder- und
Jugendarbeit zu geschlechtersensibler und geschlechterreflektierender Arbeit
verpflichtet. Im Rahmen der Infrastrukturförderung im Themenfeld der
Jugendsozialarbeit haben die Träger einen fachspezifischen Gestaltungsspielraum und
setzen Schwerpunkte, welche Aktivitäten sie für welche Zielgruppe anbieten.
Die Einzelvorhaben und -projekte der Träger werden seitens des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
statistisch nicht in aggregierbarer Weise erfasst.
1. Welche aktuellen Daten liegen der Bundesregierung zur Lebenslage und
gesellschaftlichen Teilhabe von Mädchen, jungen Frauen und queeren
Jugendlichen (bis 27 Jahre) in Deutschland vor, und wie häufig werden
diese erhoben?
Die Bundesregierung verweist hier auf die Daten und Forschungsprojekte des
Deutschen Jugendinstituts (DJI). Zu nennen ist hierbei insbesondere der DJI-
Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), welcher alle
zwei Jahre Daten zum Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen erhebt. Im
Überblickswerk „AID:A 2023 Blitzlichter: Zentrale Befunde des DJI-Surveys
zum Aufwachsen in Deutschland“ wurden zuletzt vielfach Unterschiede
zwischen Mädchen bzw. jungen Frauen und Jungen bzw. jungen Männern
berichtet, etwa mit Blick auf ihr Wohlbefinden, Perspektiven nach der Schule,
Freizeitaktivitäten oder Mobbing- und Diskriminierungserfahrungen. Auch
Analysen, welche die Lebensrealitäten queerer Jugendlicher beschreiben, sind mittels
der AID:A Daten möglich, wie etwa bei aktuellen Analysen zum Thema
Einsamkeit.
Darüber hinaus liefern unter anderem folgende Projekte des DJI Daten zur
Lebenslage und gesellschaftlichen Teilhabe von Mädchen, jungen Frauen und
queeren Jugendlichen:
• Jung, trans, nicht-binär – Zur Lebenssituation von trans und nicht-binären
Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland (Laufzeit: 1. August
2022 bis 31. Dezember 2023)
• Aktueller Forschungsstand zu Ressourcen und Resilienzfaktoren von
LSBTIQ+ Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ (Laufzeit: 22. Juli 2024
bis 23. Oktober 2024)
• Arbeits- und Forschungsstelle Extremismusprävention und
Demokratieförderung: Bearbeitung verschiedener Forschungsdesiderate im Hinblick auf
den Zusammenhang zum Thema „Extremistische Mädchen und Frauen“ in
mehreren Forschungsmodulen bearbeitet wie die „Hinwendungs-,
Verbleibs- und Ausstiegsmotivationen rechtsextremer Frauen“, eine
Fachkräftebefragung zu genderbezogenen Ansätzen in der Prävention von
islamistischem Extremismus und eine Studie zu Erfahrungen und Lebenslagen von
extremistischen Mädchen und Frauen in Justizkontexten.
Darüber hinaus erarbeitet das DJI zusammen mit dem Sozialwissenschaftlichen
Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen eine Bedarfsanalyse zur Prävention
von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt
(Laufzeit: 1. September 2023 bis 31. Januar 2025) und erforscht im Rahmen
des Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen
(Laufzeit: 24. Oktober 2024 bis 23. Oktober 2028) im Auftrag der
Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen (UBSKM), mit welcher Häufigkeit und in welchen
unterschiedlichen Tatkontexten diese von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen
sind.
Außerdem widmet sich der 17. Kinder- und Jugendbericht u. a. dem Thema
„Jungsein in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“. Der Bericht ist über die
Website des BMBFSFJ abrufbar.
2. Wie werden dabei auch intersektionale Diskriminierungserfahrungen
(z. B. aufgrund von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung,
geschlechtlicher Identität, Behinderung oder Armut) erfasst und
ausgewertet?
Der DJI-Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A)
ermöglicht auch Analysen zu intersektionale Diskriminierungserfahrungen.
3. Welche Projekte in den Bereichen der gendersensiblen Jugend(sozial)
arbeit hat die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2024 gefördert, und wie
hoch war jeweils die Summe der bereitgestellten Mittel?
a) Welche Projekte wurden im Bereich der geschlechterübergreifenden
gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit oder der klischeefreien
Jugendberufsberatung gefördert?
b) Welche Projekte wurden im Bereich der männlichkeitskritischen
Jungen(sozial)arbeit bzw. empowernder Mädchen(sozial)arbeit
gefördert?
Die Frage 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Da entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden, können die Mittel
nicht ausgewiesen werden. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
4. Wie haben sich die bereitgestellten Mittel für Projekte im Bereich der
gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit in den vergangenen drei Jahren
entwickelt?
a) Welche Projekte wurden in diesem Zeitraum gefördert?
b) Wie hoch war jeweils die Summe der bereitgestellten Mittel?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der erfolgten
Förderung?
Die Frage 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 wird
verwiesen.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die für 2024 zur
Verfügung gestellten finanziellen Mittel für gendersensible Jugend(sozial)
arbeit in den Ländern und Kommunen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. In welchem Umfang werden in bestehenden oder geplanten
Förderprogrammen gezielt Mädchen, junge Frauen und queere Jugendliche mit
Migrationshintergrund, Behinderung oder aus benachteiligten sozialen
Lagen angesprochen, und ist deren spezifische Unterstützung
vorgesehen?
7. Welche Vorhaben im Bereich der gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit
sind für die aktuelle Legislaturperiode geplant?
8. Sind Bundesprogramme vorgesehen, die sich explizit an Mädchen, junge
Frauen und bzw. oder queere Jugendliche richten, insbesondere mit Blick
auf die Überwindung intersektionaler Mehrfachdiskriminierungen?
9. Plant die Bundesregierung eine langfristige und flächendeckende
Strukturförderung für gendersensible Jugendsozialarbeit, vor allem auch in
strukturschwachen Regionen, um dort gendersensible Angebote
sicherzustellen?
Die Frage 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
10. Wie viel Geld ist im Haushalt 2025 spezifisch für Projekte der
gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit vorgesehen?
11. Welchen Stellenwert hat die gendersensible Jugendarbeit im Rahmen der
Gleichstellungspolitik der Bundesregierung, und wie bildet sich dies im
Haushalt für 2025 ab?
12. Wie viel Geld ist im Haushaltsentwurf 2026 spezifisch für Projekte der
gendersensiblen Jugend(sozial)arbeit vorgesehen?
13. Welchen Stellenwert hat die gendersensible Jugendarbeit im Rahmen der
Gleichstellungspolitik der Bundesregierung, und wie bildet sich dies im
Haushaltsentwurf für 2026 ab?
Die Frage 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 wird
verwiesen.
14. Plant die Bundesregierung einen eigenen Förderschwerpunkt zu
diskriminierungskritischen Perspektiven in der Kinder- und Jugendhilfe, z. B.
im Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes?
Der Abbau von Benachteiligung von Kinder und Jugendlichen ist ein
Hauptanliegen des BMBFSFJ und eines der Ziele im Rahmen der RL-KJP vom
29. September 2016, wonach der KJP insbesondere dazu beitragen soll, dass
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert
werden und Benachteiligungen vermieden bzw. abgebaut werden.
15. Welche der über den Kinder- und Jugendplan oder andere
Bundesprogramme geförderten Projekte adressieren mehrfach diskriminierte
Jugendliche, und wie viele junge Menschen werden damit erreicht (bitte
nach Kalenderjahren 2024 und 2025 sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
16. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung derzeit jährlich
bereit, um Interessenverbände im Bereich der gendersensiblen Jugend
(sozial)arbeit zu unterstützen?
Die Frage 15 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Welche Gespräche mit Interessenverbänden haben in den letzten fünf
Jahren zu den Themen gendersensibler Jugend(sozial)arbeit
stattgefunden (bitte mit Datum, Thema und Teilnehmerinnen und Teilnehmerna
auflisten)?
Die Bundesregierung thematisiert in ihren Gesprächen mit Interessenverbänden
regelmäßig auch Themen, die die Teilhabe von Mädchen und jungen Frauen in
der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit betreffen. Des Weiteren wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Welche Vorhaben fördert die Bundesregierung derzeit, um finanziell
benachteiligten Mädchen und jungen Frauen gesellschaftliche Teilhabe zu
ermöglichen?
19. Welche Vorhaben fördert die Bundesregierung aktuell, um von
Diskriminierung betroffenen Mädchen, jungen Frauen und queeren Jugendlichen
gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen?
Die Frage 18 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung verpflichtende Diversitäts- und
Gleichstellungsstandards für alle geförderten Träger und Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
21. Wie viele „spezielle Workshops für Mädchen und junge Frauen“ fanden
seit Beginn der Programme „Respekt Coaches“ sowie „Mental Health
Coaches“ statt, und wie viele Mädchen und junge Frauen haben daran
teilgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5944)?
Das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ verfolgt einen primärpräventiven
Ansatz und richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler
unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialem Hintergrund. Aufgrund dieses
zielgruppenoffenen Ansatzes erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung
von Gruppenangeboten nach Geschlecht oder spezifischen Zielgruppen. Eine
quantitative Erhebung spezieller Workshops für Mädchen und junge Frauen
sowie der Teilnehmendenzahlen ist daher nicht möglich.
Die Gruppenangebote des Programms fördern demokratische Werte, Toleranz
und einen respektvollen Umgang miteinander. Gendersensible und
gleichstellungsorientierte Inhalte sind dabei ein integraler Bestandteil der pädagogischen
Arbeit.
Das Bundesprogramm „Mental Health Coaches“ bietet jungen Menschen Raum
für Informationen, Angesichts der unterschiedlichen Herausforderungen, denen
weibliche und männliche Jugendliche ausgesetzt sind sowie angesichts der
teilweise voneinander abweichenden Auswirkungen, wird im Rahmen des
Bundesprogramms „Mental Health Coaches“ großer Wert auf eine
geschlechterspezifische Herangehensweise gelegt.
Über 2 300 Gruppenangebote konnten bislang umgesetzt und damit mehr als
88 000 junge Menschen erreicht werden. Eine Statistik, wie viele der Angebote
sich speziell an Schülerinnen gerichtet und wie viele Schülerinnen daran
teilgenommen haben, wird nicht erhoben.
22. Plant die Bundesregierung, wie es in vielen Bundesländern der Fall ist,
eine Koordinierungsstelle für Mädchenarbeit einzurichten, und wenn
nein, wieso nicht?
Nein. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
23. Ist in den Kontexten der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD angekündigten Weiterentwicklung der ressortübergreifenden
Gleichstellungsstrategie, der Entwicklung einer Strategie zur mentalen
Gesundheit sowie der Fortschreibung der Strategie gegen Einsamkeit
geplant, je auch einen Fokus spezifisch auf Mädchen und jungen Frauen
sowie queere und BIPoC-Jugendliche (BIPoC = Black, Indigenous and
other People of Color) zu legen und hierauf aufbauend
ressortübergreifende Aktivitäten zu veranlassen (wenn ja, bitte detailliert ausführen,
wenn nein, bitte die Gründe erläutern)?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die ressortübergreifende
Gleichstellungsstrategie fortzuführen, um Gleichstellung schneller zu erreichen. Im Fokus steht
dabei eine stärkere und verbindlichere Zusammenarbeit der Bundesressorts. Ziel
der Bundesregierung ist es, die interministerielle Zusammenarbeit zu
optimieren und Gleichstellungspolitik als gemeinsame Aufgabe aller Ressorts zu
begreifen. Gleichstellung soll als fester Bestandteil aller Politikbereiche stärker
verankert werden.
Zu diesem Zweck wird derzeit die ressortübergreifende Taskforce
Gleichstellung eingerichtet. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Strategie ist
vorgesehen, Instrumente wie etwa den Gleichstellungs-Check systematisch in allen
relevanten Politikfeldern zur Anwendung zu bringen.
Aussagen zu konkreten inhaltlichen Schwerpunkten, etwa zu spezifischen
Zielgruppen, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Wie ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehalten, wird die Einsamkeitsstrategie
fortgeschrieben und die Arbeit bestehender Netzwerke unterstützt. Ziel bleibt
die Vorbeugung und Linderung der Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den
älteren Menschen. Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für Einsamkeit,
wie z. B. Kinder und Jugendliche oder Menschen mit
Diskriminierungserfahrungen, werden verstärkt in den Blick genommen. Darüber hinaus wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU zum Umsetzungsstand der Strategie der Bundesregierung gegen
Einsamkeit auf Bundestagsdrucksache 20/12641 verwiesen.
Bezüglich der im Koalitionsvertrag verankerten Strategie „Mentale Gesundheit
für junge Menschen“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/1837 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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