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Schriftliche Frage 76 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung die internationale Jugendarbeit u. a. am Beispiel von (auch bereits durch den Kinder und Jugendplan [KJP] ge…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 76 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung die internationale Jugendarbeit u. a. am Beispiel von (auch bereits durch den Kinder und Jugendplan [KJP] ge… Frage 76 (Max Lucks, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung die internationale Jugendarbeit u. a. am Beispiel von (auch bereits durch den Kinder und Jugendplan [KJP] geförderten) internationalen Jugendbegegnungsmöglichkeiten zu unterstützen, beispielsweise durch einer vereinfachten Visavergabe für junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, um für die begrenzte Zeit der Teilnahme an der internationalen Jugendbegegnung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können – da häufig Visaanträge aufgrund einer für die deutsche Auslandsvertretung nicht ausreichenden Begründung der Rückkehrbereitschaft junger Menschen sowie Unterstützungsschreiben der Jugendorganisationen mit Hinweisen, die Menschen für die Ausreise bis zum Flughafen zu bringen, abgelehnt werden und somit KJPgeförderte internationale Jugendbegegnungen ausfallen müssen – und so zum internationalen kulturellen, politischen, ökologischen Austausch beizutragen und diesen zu fördern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. Oktober 2025: Mit dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) leistet der Bund im Rahmen seiner Anregungsfunktion gemäß dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe) einen wichtigen Beitrag zur Realisierung unterschiedlicher Formate der internationalen Jugendarbeit. So werden aus dem KJP dauerhaft Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene und damit zahlreiche Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme freier und öffentlicher Träger gefördert, so dass etliche Akteure, auch viele Ehrenamtliche, mit großem Einsatz und mit großer Ausdauer Angebote der internationalen Jugendarbeit sichern können. Die Prüfung von Visumanträgen für den Kurzzeitaufenthalt (höchstens 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen) – auch im Zusammenhang mit dem KJP – erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex). Der für alle Schengen- Mitgliedstaaten verbindliche Visakodex wird auch durch die deutschen Auslandsvertretungen bei der Prüfung von Visumanträgen angewandt. Zur Beurteilung der Rückkehrbereitschaft einer Antragstellerin oder eines Antragstellers berücksichtigen die deutschen Auslandsvertretungen alle 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. ihnen zur Kenntnis gebrachten Umstände, einschließlich des Reisezwecks im Einzelfall sowie etwaige Unterstützungsschreiben. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterstützt auf entsprechende Anfrage bei der Visumbeantragung durch die Ausstellung von Visumbegleitschreiben, die die Teilnahme an KJP geförderten Jugendbegegnungsmaßnahmen bestätigen. Trägerorganisationen können sich im Falle von Schwierigkeiten im Visumverfahren an das BMBFSFJ wenden, das Kontakt zum Auswärtigen Amt aufnimmt, um eine Klärung des Sachverhaltes bei der zuständigen Auslandsvertretung herbeizuführen.

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