Gewalt im deutschen Amateursport (Antwort zu Drs. 21/4218)
Text
Gewalt im deutschen Amateursport (Antwort zu Drs. 21/4218)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4544
21. Wahlperiode 04.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas
Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4218 –
Gewalt im deutschen Amateursport
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Jahren mehren sich Berichte über gewalttätige Vorfälle im
deutschen Amateursport (Bayerischer Rundfunk, Gewalt im Amateurfußball:
Jeder Fall ist einer zu viel, BR-Nachrichten, 1. Dezember 2025). Betroffen
sind insbesondere Fußballspiele, aber auch andere Sportarten, bei denen es
immer wieder zu körperlichen Übergriffen auf Spieler, Schiedsrichter und
Zuschauer kommt. Neben individuellen Ursachen werden gesellschaftliche
Spannungen, mangelnde Prävention und unzureichende Sicherheitskonzepte als
mögliche Hintergründe genannt. Auch im parlamentarischen Raum wurde
diese Problematik aufgegriffen. In der öffentlichen Anhörung des
Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 21. Februar 2024 zu den
Sicherheitsfragen im Fußball wurde auf eine unzureichende Datenlage im
Amateurbereich hingewiesen (siehe Ausschussdrucksachen 20(5)265, 20(5)267,
20(5)268, 20(5) 266 und Wortprotokoll der 47. Sitzung des Sportausschusses).
Während im Profisport regelmäßig umfangreiche Sicherheits- und
Präventionsmaßnahmen greifen und statistisch erfasst werden, besteht im
Amateursport eine deutlich geringere Datenlage. Eine systematische Erfassung von
Gewaltvorfällen in diesem Bereich – insbesondere in Bezug auf regionale
Verteilung, Tatverdächtigenstruktur und mögliche Schwerpunkte – erscheint den
Fragestellern daher erforderlich, um die Wirksamkeit bestehender
Präventionsmaßnahmen bewerten zu können.
1. Wie viele Gewalttaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen im
Amateurbereich wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2014 bis 2024 bundesweit polizeilich registriert, einschließlich
solcher Taten, die im näheren Umfeld, auf dem Weg zu oder von der
Sportstätte (An- und Abreise) verübt wurden?
2. Wie verteilen sich diese Fälle (vgl. Frage 1) auf die einzelnen
Bundesländer (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesem Zeitraum im Zusammenhang mit Gewalttaten im Amateursport
erfasst, und wie verteilt sich diese Zahl nach Jahren, Geschlecht und
Altersgruppen (unter 18 Jahren, 18 bis 24 Jahre, 25 bis 40 Jahre, über
40 Jahre)?
4. Wie verteilen sich die Tatverdächtigen nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Staatsangehörigkeit (deutsch oder nichtdeutsch)?
5. Welche Sportarten im Amateurbereich waren nach Kenntnis der
Bundesregierung am häufigsten von Gewalttaten betroffen, und wie hat sich die
Zahl der gewaltbedingten Spielabbrüche seit 2014 entwickelt?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
häufigsten Ursachen und Anlässe solcher Gewaltvorfälle vor (z. B. Rivalitäten,
Alkohol, religiöse oder politische Motive, gruppenbezogene
Feindseligkeit)?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Häufigkeit von
Deliktarten (z. B. Körperverletzung, Bedrohung, Landfriedensbruch,
Beleidigung, Sachbeschädigung) im Zusammenhang mit
Amateursportveranstaltungen vor?
8. Welche Daten liegen der Bundesregierung ggf. zur Zahl der
Opfergruppen (Spieler, Schiedsrichter, Zuschauer, Vereinsverantwortliche,
Polizeibeamte, Sicherheitsdienste) vor?
Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine bundesweit aggregierten statistischen Daten
zu Gewalttaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen im
Amateurbereich im abgefragten Zeitraum 2014 bis 2024 vor. Insbesondere erfolgt keine
gesonderte statistische Erfassung von Straftaten im Zusammenhang mit
Sportveranstaltungen unterhalb der Profiligen, weder hinsichtlich Fallzahlen noch
hinsichtlich Tatverdächtigenmerkmalen, Staatsangehörigkeit, Opfergruppen
oder spezifischen Sportarten. Die Ständige Konferenz der Innenminister und
-Senatoren der Länder (IMK) hat sich auf ihrer 211. Sitzung (TOP 59) im Jahr
2019 mit dem Thema „Gewalt im Amateurfußball“ befasst. In diesem
Zusammenhang wurde das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt, eine
Rechtstatsachensammlung zu Straftaten im Zusammenhang mit Fußball unterhalb der
4. Liga zu erstellen. Der entsprechende Bericht („Bericht des Landes
Nordrhein-Westfalen zu der Thematik ‚Gewalt im Amateurfußball‘“, Stand: 28.
August 2023) wurde durch die IMK auf ihrer 220. Sitzung vom 6. bis 8. Dezember
2023 behandelt. Der zugehörige Beschluss (TOP 40) ist zur Veröffentlichung
freigegeben; der Bericht selbst ist nicht veröffentlicht.
Eine darüberhinausgehende standardisierte statistische Erfassung erfolgt nach
den vorliegenden Erkenntnissen der Bundesregierung für sämtliche Sportarten
im Amateurbereich nicht. Die diesbezügliche statistische Aufarbeitung wird
durch die Länder verantwortet.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den in der Stellungnahme der
Universität Tübingen dargestellten Befund, wonach rund 48 Prozent aller
gewaltbedingten Spielabbrüche auf Angriffe gegen Schiedsrichter
zurückzuführen sind?
Der in der Fragestellung genannte Befund liegt der Bundesregierung nicht vor.
Eine eigenständige Bewertung kann daher nicht erfolgen. Unabhängig davon
ist festzustellen, dass Übergriffe auf Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in
jeder Form inakzeptabel sind und dem sportlichen Fair-Play-Gedanken
widersprechen.
10. Welche Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung ggf., um
die Sicherheit und den Schutz von Schiedsrichtern, Trainern, Ordnern
und Vereinsfunktionären im Amateurbereich zu verbessern?
Der Schutz der genannten Personengruppen liegt in der originären
Zuständigkeit der jeweiligen Länder.
11. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahr 2023
durchgeführte Erhebung zu Polizeieinsätzen im Amateurfußball nicht
fortgeführt, obwohl Sachverständige im Sportausschuss deren Bedeutung
betont haben?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 8 verwiesen. Die dort dargestellte
Rechtstatsachensammlung erfolgte auf Beschluss der IMK und lag in der
Verantwortung eines Landes. Eine Entscheidung über eine Fortführung obliegt den
Ländern im Rahmen der IMK.
12. Welche Bundesprogramme oder Fördermaßnahmen zielen derzeit ggf.
auf Gewaltprävention im Sport ab (bitte mit Finanzvolumen und Laufzeit
angeben)?
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) fördert die Deutsche Sportjugend im DOSB e. V. als Zentralstelle
aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP) mit einer KJP-
Personalpauschale für eine Stelle im o. g. Themenfeld.
13. Inwieweit werden diese Programme (vgl. Frage 12) auch im Amateur-
und Breitensport angewendet oder unterstützt?
Das BMBFSFJ fördert die Kinder- und Jugendarbeit im Sport mittels einer
Rahmenvereinbarung gemäß den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans.
Eine direkte Förderung des Kinder- und Jugendsports erfolgt nicht.
14. Welche finanziellen Beiträge leistet der Bund jährlich an die Fanprojekte
nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit, und wie bewertet
die Bundesregierung deren Wirksamkeit?
Grundsätzlich werden die sozialpädagogischen Fanprojekte im Rahmen des
Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS) anteilig durch Kommunen,
Länder und den Bund gefördert. Die Förderung des Bundes erfolgt im Rahmen
der Kinder- und Jugendhilfe über den Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Hierzu fördert das BMBFSFJ die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei
der Deutschen Sportjugend im Rahmen einer dreijährigen Projektförderung.
Die aktuelle Projektlaufzeit endet 2026. Von 2024 bis 2026 wurden durch das
BMBFSFJ aus dem o. g. Plan des Bundes Zuwendungen in Höhe von
insgesamt 875.000 Euro bewilligt. Die Maßnahmen präventiver sozialpädagogischer
Arbeit im Rahmen der Fanprojekte mit jungen Menschen bewertet die
Bundesregierung als sehr erfolgreich und zielführend. Dies wird durch regelmäßig
stattfindende Zertifizierungen der Arbeit der Fanprojekte im Rahmen des
Qualitätssiegels nach dem NKSS überprüft. Sie bilden einen etablierten und
präventiv ausgerichteten Baustein zur Förderung gewaltfreier Fankultur im
organisierten Fußball und dienen insbesondere der sozialpädagogischen Begleitung
junger Fans und der Förderung von Dialog- und Deeskalationsprozessen.
15. Welche Evaluierungen oder Studien zur Prävention von Gewalt im
Amateursport wurden seit 2015 ggf. im Auftrag oder mit Unterstützung der
Bundesregierung durchgeführt oder gefördert?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über spezifisch auf den
Amateursport bezogene Evaluierungen oder Studien zur Gewaltprävention vor, die
seit 2015 im Auftrag oder mit Unterstützung der Bundesregierung durchgeführt
wurden.
16. Welche Datenquellen nutzt die Bundesregierung ggf. neben der
Polizeilichen Kriminalstatistik zur Erfassung von Gewalt im Sport (z. B. DFB-
Lagebild [DFB = Deutscher Fußball-Bund], Zentrale Informationsstelle
Sporteinsätze, Berichte der Innenministerkonferenz, wissenschaftliche
Studien)?
Neben der Polizeilichen Kriminalstatistik nutzt die Bundesregierung
insbesondere Erkenntnisse der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS)
sowie lagebezogene Berichte und Informationen, die im Rahmen der
Zusammenarbeit mit den Ländern zur Verfügung gestellt werden.
17. Welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um künftig eine
bundesweit einheitliche Datenerfassung von Gewalt im Amateursport
sicherzustellen (unter Berücksichtigung der von Dr. Thaya Vester dargestellten
methodischen Defizite bei der Datenerhebung)?
Die Bundesregierung plant keine entsprechenden Maßnahmen. Auf die
Zuständigkeit der Länder wird verwiesen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen der
allgemeinen Gewaltentwicklung in der Gesellschaft und dem Auftreten von
Gewalt im Amateursport?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren empirischen Erkenntnisse vor,
die einen spezifischen kausalen Zusammenhang zwischen der allgemeinen
Gewaltentwicklung und Gewaltvorkommnissen im Amateursport quantifizieren.
Sportveranstaltungen im Amateurbereich sind Teil des gesellschaftlichen
Lebens; insoweit können gesamtgesellschaftliche Entwicklungen auch dort
sichtbar werden. Eine eigenständige Bewertung auf Basis spezifischer bundesweiter
Daten ist jedoch nicht möglich.
19. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Stärkung von Respekt,
Fairplay und Ehrenamt im Amateur- und Breitensport ggf. für wirksam?
Die Zuständigkeit für den Amateur- und Breitensport liegt bei den Ländern.
Die Bundesregierung begrüßt alle Initiativen, die auf die Stärkung von Respekt,
Fairness, Toleranz und Integrität im Sport abzielen.
Der organisierte Sport in Deutschland erfüllt bedeutende Gemeinwohl- und
Integrationsfunktionen. Rund 2 Millionen Menschen engagieren sich dauerhaft
ehrenamtlich im Sport; hinzu kommen etwa 6,3 Millionen freiwillige
Helferinnen und Helfer bei Sportveranstaltungen. Die rund 86.000 Sportvereine mit
mehr als 28 Millionen Mitgliedern sind in hohem Maße auf ehrenamtliches
Engagement angewiesen.
Maßnahmen zur Förderung von Wertevermittlung, Qualifizierung von
Übungsleitenden und Vereinsverantwortlichen sowie zur Stärkung des Ehrenamts
tragen aus Sicht der Bundesregierung wesentlich zur Prävention von Konflikten
und zur Förderung eines respektvollen Miteinanders im Sport bei.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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