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Gewalt im deutschen Amateursport (Antwort zu Drs. 21/4218)

dip / drucksache 04.03.2026 · WP 21 · 21/4544 · Antwort · Original ↗

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Gewalt im deutschen Amateursport (Antwort zu Drs. 21/4218) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4544 21. Wahlperiode 04.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4218 – Gewalt im deutschen Amateursport V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Jahren mehren sich Berichte über gewalttätige Vorfälle im deutschen Amateursport (Bayerischer Rundfunk, Gewalt im Amateurfußball: Jeder Fall ist einer zu viel, BR-Nachrichten, 1. Dezember 2025). Betroffen sind insbesondere Fußballspiele, aber auch andere Sportarten, bei denen es immer wieder zu körperlichen Übergriffen auf Spieler, Schiedsrichter und Zuschauer kommt. Neben individuellen Ursachen werden gesellschaftliche Spannungen, mangelnde Prävention und unzureichende Sicherheitskonzepte als mögliche Hintergründe genannt. Auch im parlamentarischen Raum wurde diese Problematik aufgegriffen. In der öffentlichen Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 21. Februar 2024 zu den Sicherheitsfragen im Fußball wurde auf eine unzureichende Datenlage im Amateurbereich hingewiesen (siehe Ausschussdrucksachen 20(5)265, 20(5)267, 20(5)268, 20(5) 266 und Wortprotokoll der 47. Sitzung des Sportausschusses). Während im Profisport regelmäßig umfangreiche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen greifen und statistisch erfasst werden, besteht im Amateursport eine deutlich geringere Datenlage. Eine systematische Erfassung von Gewaltvorfällen in diesem Bereich – insbesondere in Bezug auf regionale Verteilung, Tatverdächtigenstruktur und mögliche Schwerpunkte – erscheint den Fragestellern daher erforderlich, um die Wirksamkeit bestehender Präventionsmaßnahmen bewerten zu können.  1. Wie viele Gewalttaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen im Amateurbereich wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024 bundesweit polizeilich registriert, einschließlich solcher Taten, die im näheren Umfeld, auf dem Weg zu oder von der Sportstätte (An- und Abreise) verübt wurden?  2. Wie verteilen sich diese Fälle (vgl. Frage 1) auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit Gewalttaten im Amateursport erfasst, und wie verteilt sich diese Zahl nach Jahren, Geschlecht und Altersgruppen (unter 18 Jahren, 18 bis 24 Jahre, 25 bis 40 Jahre, über 40 Jahre)?  4. Wie verteilen sich die Tatverdächtigen nach Kenntnis der Bundesregierung nach Staatsangehörigkeit (deutsch oder nichtdeutsch)?  5. Welche Sportarten im Amateurbereich waren nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten von Gewalttaten betroffen, und wie hat sich die Zahl der gewaltbedingten Spielabbrüche seit 2014 entwickelt?  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die häufigsten Ursachen und Anlässe solcher Gewaltvorfälle vor (z. B. Rivalitäten, Alkohol, religiöse oder politische Motive, gruppenbezogene Feindseligkeit)?  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Häufigkeit von Deliktarten (z. B. Körperverletzung, Bedrohung, Landfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung) im Zusammenhang mit Amateursportveranstaltungen vor?  8. Welche Daten liegen der Bundesregierung ggf. zur Zahl der Opfergruppen (Spieler, Schiedsrichter, Zuschauer, Vereinsverantwortliche, Polizeibeamte, Sicherheitsdienste) vor? Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine bundesweit aggregierten statistischen Daten zu Gewalttaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen im Amateurbereich im abgefragten Zeitraum 2014 bis 2024 vor. Insbesondere erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung von Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen unterhalb der Profiligen, weder hinsichtlich Fallzahlen noch hinsichtlich Tatverdächtigenmerkmalen, Staatsangehörigkeit, Opfergruppen oder spezifischen Sportarten. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder (IMK) hat sich auf ihrer 211. Sitzung (TOP 59) im Jahr 2019 mit dem Thema „Gewalt im Amateurfußball“ befasst. In diesem Zusammenhang wurde das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt, eine Rechtstatsachensammlung zu Straftaten im Zusammenhang mit Fußball unterhalb der 4. Liga zu erstellen. Der entsprechende Bericht („Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen zu der Thematik ‚Gewalt im Amateurfußball‘“, Stand: 28. August 2023) wurde durch die IMK auf ihrer 220. Sitzung vom 6. bis 8. Dezember 2023 behandelt. Der zugehörige Beschluss (TOP 40) ist zur Veröffentlichung freigegeben; der Bericht selbst ist nicht veröffentlicht. Eine darüberhinausgehende standardisierte statistische Erfassung erfolgt nach den vorliegenden Erkenntnissen der Bundesregierung für sämtliche Sportarten im Amateurbereich nicht. Die diesbezügliche statistische Aufarbeitung wird durch die Länder verantwortet.  9. Wie bewertet die Bundesregierung den in der Stellungnahme der Universität Tübingen dargestellten Befund, wonach rund 48 Prozent aller gewaltbedingten Spielabbrüche auf Angriffe gegen Schiedsrichter zurückzuführen sind? Der in der Fragestellung genannte Befund liegt der Bundesregierung nicht vor. Eine eigenständige Bewertung kann daher nicht erfolgen. Unabhängig davon ist festzustellen, dass Übergriffe auf Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in jeder Form inakzeptabel sind und dem sportlichen Fair-Play-Gedanken widersprechen. 10. Welche Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung ggf., um die Sicherheit und den Schutz von Schiedsrichtern, Trainern, Ordnern und Vereinsfunktionären im Amateurbereich zu verbessern? Der Schutz der genannten Personengruppen liegt in der originären Zuständigkeit der jeweiligen Länder. 11. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahr 2023 durchgeführte Erhebung zu Polizeieinsätzen im Amateurfußball nicht fortgeführt, obwohl Sachverständige im Sportausschuss deren Bedeutung betont haben? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 8 verwiesen. Die dort dargestellte Rechtstatsachensammlung erfolgte auf Beschluss der IMK und lag in der Verantwortung eines Landes. Eine Entscheidung über eine Fortführung obliegt den Ländern im Rahmen der IMK. 12. Welche Bundesprogramme oder Fördermaßnahmen zielen derzeit ggf. auf Gewaltprävention im Sport ab (bitte mit Finanzvolumen und Laufzeit angeben)? Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert die Deutsche Sportjugend im DOSB e. V. als Zentralstelle aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP) mit einer KJP- Personalpauschale für eine Stelle im o. g. Themenfeld. 13. Inwieweit werden diese Programme (vgl. Frage 12) auch im Amateur- und Breitensport angewendet oder unterstützt? Das BMBFSFJ fördert die Kinder- und Jugendarbeit im Sport mittels einer Rahmenvereinbarung gemäß den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans. Eine direkte Förderung des Kinder- und Jugendsports erfolgt nicht. 14. Welche finanziellen Beiträge leistet der Bund jährlich an die Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit, und wie bewertet die Bundesregierung deren Wirksamkeit? Grundsätzlich werden die sozialpädagogischen Fanprojekte im Rahmen des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS) anteilig durch Kommunen, Länder und den Bund gefördert. Die Förderung des Bundes erfolgt im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe über den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Hierzu fördert das BMBFSFJ die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend im Rahmen einer dreijährigen Projektförderung. Die aktuelle Projektlaufzeit endet 2026. Von 2024 bis 2026 wurden durch das BMBFSFJ aus dem o. g. Plan des Bundes Zuwendungen in Höhe von insgesamt 875.000 Euro bewilligt. Die Maßnahmen präventiver sozialpädagogischer Arbeit im Rahmen der Fanprojekte mit jungen Menschen bewertet die Bundesregierung als sehr erfolgreich und zielführend. Dies wird durch regelmäßig stattfindende Zertifizierungen der Arbeit der Fanprojekte im Rahmen des Qualitätssiegels nach dem NKSS überprüft. Sie bilden einen etablierten und präventiv ausgerichteten Baustein zur Förderung gewaltfreier Fankultur im organisierten Fußball und dienen insbesondere der sozialpädagogischen Begleitung junger Fans und der Förderung von Dialog- und Deeskalationsprozessen. 15. Welche Evaluierungen oder Studien zur Prävention von Gewalt im Amateursport wurden seit 2015 ggf. im Auftrag oder mit Unterstützung der Bundesregierung durchgeführt oder gefördert? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über spezifisch auf den Amateursport bezogene Evaluierungen oder Studien zur Gewaltprävention vor, die seit 2015 im Auftrag oder mit Unterstützung der Bundesregierung durchgeführt wurden. 16. Welche Datenquellen nutzt die Bundesregierung ggf. neben der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Erfassung von Gewalt im Sport (z. B. DFB- Lagebild [DFB = Deutscher Fußball-Bund], Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Berichte der Innenministerkonferenz, wissenschaftliche Studien)? Neben der Polizeilichen Kriminalstatistik nutzt die Bundesregierung insbesondere Erkenntnisse der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) sowie lagebezogene Berichte und Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Ländern zur Verfügung gestellt werden. 17. Welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um künftig eine bundesweit einheitliche Datenerfassung von Gewalt im Amateursport sicherzustellen (unter Berücksichtigung der von Dr. Thaya Vester dargestellten methodischen Defizite bei der Datenerhebung)? Die Bundesregierung plant keine entsprechenden Maßnahmen. Auf die Zuständigkeit der Länder wird verwiesen. 18. Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen der allgemeinen Gewaltentwicklung in der Gesellschaft und dem Auftreten von Gewalt im Amateursport? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren empirischen Erkenntnisse vor, die einen spezifischen kausalen Zusammenhang zwischen der allgemeinen Gewaltentwicklung und Gewaltvorkommnissen im Amateursport quantifizieren. Sportveranstaltungen im Amateurbereich sind Teil des gesellschaftlichen Lebens; insoweit können gesamtgesellschaftliche Entwicklungen auch dort sichtbar werden. Eine eigenständige Bewertung auf Basis spezifischer bundesweiter Daten ist jedoch nicht möglich. 19. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Stärkung von Respekt, Fairplay und Ehrenamt im Amateur- und Breitensport ggf. für wirksam? Die Zuständigkeit für den Amateur- und Breitensport liegt bei den Ländern. Die Bundesregierung begrüßt alle Initiativen, die auf die Stärkung von Respekt, Fairness, Toleranz und Integrität im Sport abzielen. Der organisierte Sport in Deutschland erfüllt bedeutende Gemeinwohl- und Integrationsfunktionen. Rund 2 Millionen Menschen engagieren sich dauerhaft ehrenamtlich im Sport; hinzu kommen etwa 6,3 Millionen freiwillige Helferinnen und Helfer bei Sportveranstaltungen. Die rund 86.000 Sportvereine mit mehr als 28 Millionen Mitgliedern sind in hohem Maße auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. Maßnahmen zur Förderung von Wertevermittlung, Qualifizierung von Übungsleitenden und Vereinsverantwortlichen sowie zur Stärkung des Ehrenamts tragen aus Sicht der Bundesregierung wesentlich zur Prävention von Konflikten und zur Förderung eines respektvollen Miteinanders im Sport bei. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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