Schriftliche Frage 137 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Berichterstattung der „Berliner Zeitung“ vom 11. Dezember 2025 („Bevorzugt die R…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 137 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Berichterstattung der „Berliner Zeitung“ vom 11. Dezember 2025 („Bevorzugt die R…
Frage 137 (Sandra Stein, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Berichterstattung der „Berliner Zeitung“ vom 11. Dezember 2025 („Bevorzugt die Rentenversicherung den Staat – zulasten von Freiberuflern?“, abrufbar unter www.berliner-zeit ung.de/wirtschaft-verantwortung/internepapierebevorzugt-die-rentenversicherung-den-staat-zulast en-von-freiberuflern-li.10009576) sowie in der öffentlich zugänglichen Geschäftsprozessbeschreibung der Deutschen Rentenversicherung Bund „GPB 190.05.20.00 – Koordinationsfall“ (abrufbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/reg elungen-und-anweisungen-zur-bearbeitung-des-fo rmulares-v0027/773420/anhang/koordination190- 05-20-00.pdf) dargestellte Praxis, wonach sogenannte Koordinationsvermerke vor der Weitergabe oder Herausgabe von Verfahrensakten entnommen und bei Akteneinsicht nicht mit übersandt werden, obwohl sie in einer gesonderten Rentenakte verbleiben, und welche Schritte oder Konsequenzen beabsichtigt sie daraus im Hinblick auf Transparenz, Aktenvollständigkeit, effektiven Rechtsschutz sowie die tatsächliche Gleichbehandlung öffentlicher und privater Auftraggeber im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu ziehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 5. März 2026:
Wie zuletzt in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3731 betreffend „Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT- Großprojekten in Finanz- und Sozialbehörden des Bundes“, welche unter anderem auf dieselbe Berichterstattung der „Berliner Zeitung“ vom 11. Dezember 2025 Bezug nimmt, ausgeführt, äußert sich die Bundesregierung nicht zu internen Verfahrensabläufen und Prozessbeschreibungen in der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenversicherungsträger erfüllen als Versicherungsträger im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgeblichen Rechts ihre Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung. Sie unterliegen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung dabei einer staatlichen Aufsicht. Diese umfasst gemäß § 87 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch die Rechts- und nicht eine Fachaufsicht. Die Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund als Bundesträger der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung führt das Bundesamt für Soziale Sicherung.
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