Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz- und Sozialbehörden des Bundes
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Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz- und Sozialbehörden des Bundes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3481
21. Wahlperiode 06.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian
Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer
und der Fraktion der AfD
Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz-
und Sozialbehörden des Bundes
Der Einsatz von Fremdpersonal in der Bundesverwaltung hat in den
vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Insbesondere der Bereich IT-
Dienstleistungen (IT = Informationstechnik) hat sich zu einem Milliardenmarkt
entwickelt (vgl. Freelance-Now.de, 8. September 2025, „Fremdpersonal in
Behörden: Ein Milliardenmarkt im Schatten“, www.freelance-now.de/magazine/in
sights/fremdpersonal-in-behoerden-ein-milliardenmarkt-im-schatten).
In zahlreichen IT-Großprojekten mit Fremdpersonaleinsatz des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) sowie den ihnen unterstellten Körperschaften des öffentlichen
Rechts, darunter die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die
Bundesagentur für Arbeit (BA), wird Fremdpersonal mit agilen
Arbeitsmethoden (z. B. Scrum [Vorgehensmodell des Projekt- und Produktmanagements]
oder Kanban [Methode der Produktionsprozesssteuerung]) eingesetzt (ebd.).
Bei diesen können Risiken für rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse durch
Subunternehmerketten entstehen, insbesondere Scheinselbstständigkeit oder
Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie
Branchenkenner betonen (vgl. Noerr, 31. März 2017, Neue AÜG-Reform 2017: Wie
kann die IT-Branche noch legal und wirtschaftlich Fremdpersonal einsetzen?,
www.noerr.com/de/insights/neue-aug-reform-2017-wie-kann-die-it-branche-no
ch-legal-und-wirtschaftlich-fremdpersonal-einsetzen).
Trotz des gesteigerten öffentlichen Interesses fehlt es nach Ansicht der
Fragesteller an Transparenz über konkrete Vergaben, Prüfungen und Ergebnisse in
den genannten öffentlichen Institutionen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Arbeitsdefinitionen und Verwaltungsvorschriften gelten
hinsichtlich Werksverträgen, Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen in
Bundesministerien, Bundesbehörden und Körperschaften des öffentlichen
Rechts (bitte kurz die wesentlichen Regelungen erläutern)?
2. Welche Rahmenvereinbarungen für IT-Dienstleistungen oder IT-Projekte
mit Fremdpersonaleinsatz wurden vom Bundesministerium der Finanzen,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von der
Bundeszollverwaltung, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für
Arbeit seit 2024 ausgeschrieben und vergeben (bitte jeweils die fünf
Projekte mit dem größten Auftragsvolumen nennen und den Projekttitel für
jede Vergabe, die Vergabenummer sowie die zugehörige Behörde
angeben)?
3. Welche Vor-Ort-Prüfkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
fanden seit 2024 im Zusammenhang mit den genannten Behörden und
Körperschaften des öffentlichen Rechts (BMF, BMAS, DRV Bund, BA,
Bundeszollverwaltung) im Kontext von Fremdpersonaleinsätzen bei IT-
Projekten statt, und mit welchen Ergebnissen (bitte tabellarisch
aufschlüsseln nach Behörde und Einsatz:
a) Datum und Ort,
b) Prüfgegenstand, z. B. Scheinselbstständigkeit, verdeckte
Arbeitnehmerüberlassung,
c) festgestellte Verstöße und eingeleitete Verfahren)?
4. Welche der in Frage 3 erwähnten möglichen FKS-Prüfkontrollen wurden
ggf. von Mitarbeitern der DRV Bund begleitet, nach welchen dieser
möglichen FKS-Prüfkontrollen wurden im Anschluss ggf.
Statusfeststellungsverfahren anhand der Kriterien der DRV Bund (Formular C0031)
eingeleitet, und mit welchen Ergebnissen?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit 2024 ggf. zu Risiken
von Scheinselbstständigkeit oder verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in
der Bundesverwaltung (bitte ggf. nach Fällen, Prüfinstanz, Ergebnis und
Maßnahmen auflisten)?
6. Was ist das Ergebnis der in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „IT-Modernisierung bei der Deutschen Rentenversicherung
Bund und der Einsatz von IT-Fremdpersonal“ auf
Bundestagsdrucksache 20/14844 erwähnten Überprüfung, zu der die Bundesregierung in
der Beantwortung der Frage 7 äußerte, dass hinsichtlich fragwürdiger
Klauseln in EVB-IT-Dienstverträgen (EBV = Ergänzende
Vertragsbedingungen) der DRV Bund eine aufsichtsrechtliche Überprüfung stattfände
(bitte einzeln den Stand der Prüfung, also abgeschlossen oder laufend, das
Abschlussdatum, wesentliche Beanstandungen [abstrakt], ergriffene
organisatorische Maßnahmen angeben)?
7. Wurden seit dem 1. Januar 2025 Inhalte von BMAS-Webseiten zu den
Themen Work4Germany und agile Projektarbeit depubliziert, und wenn
ja, aus welchen Gründen (bitte ggf. Titel, URL [Webadresse], Datum,
Begründung angeben)?
8. Sind der Bundesregierung Verfahrenshinweise, Leitlinien, Weisungen
oder Aufsichtsfeststellungen bekannt, die eine unterschiedliche
Entscheidungspraxis in Statusfeststellungsverfahren nach Typ des Auftraggebers
(öffentliche Stelle gegenüber privatem Auftraggeber) erkennen lassen,
und wenn ja, welche?
9. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung ggf. hinsichtlich
der von Medien kolportierten Anwendung von Doppelstandards bei
Statusfeststellungsverfahren der DRV Bund in Abhängigkeit davon, ob es
sich beim Auftraggeber bzw. Auftragnehmer um ein privates
Unternehmen oder um eine „öffentliche Institution (z. B. Bundesministerium,
Verfassungsorgan)“ handelt (vgl. Berliner Zeitung, 11. Dezember 2025,
„Bevorzugt die Rentenversicherung den Staat – zulasten von Freiberuflern?“,
www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/interne-papiere-bevorz
ugt-die-rentenversicherung-den-staat-zulasten-von-freiberuflern-li.1000
9576)?
10. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf einer Fachanwältin für
Sozialrecht auf der Plattform LinkedIn (LinkedIn-Beitrag, 26. November
2025, www.linkedin.com/posts/kathi-gesa-klafke-67bb57298_rechtsstaats
gebot-akteneinsicht-drv-activity-7399430053731799040-j4Po), wonach
DRV-Akten vor der Herausgabe an Betroffene sowie an Gerichte bereinigt
würden, und DRV-Mitarbeiter in Fällen, bei denen öffentliche
Institutionen beteiligt sind, verpflichtet seien, ihre Entscheidungen vorab mit dem
zuständigen Bereichsleiter abzustimmen (vgl. Berliner Zeitung, 11.
Dezember 2025, „Bevorzugt die Rentenversicherung den Staat – zulasten
von Freiberuflern?“, www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/i
nterne-papiere-bevorzugt-die-rentenversicherung-den-staat-zulasten-von-f
reiberuflern-li.10009576) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese?
11. Was plant die Bundesregierung ggf., um die Rechtssicherheit bei agilen
Arbeitsweisen, insbesondere bei IT-Dienstleistungen, zu erhöhen (z. B.
Konkretisierung von Eingliederungskriterien,
Musterleistungsbeschreibungen, Schwellenwerte)?
12. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD 2025 angekündigten Gesetzentwurf zur
Reform des Statusfeststellungsverfahrens vorzulegen (bitte Meilensteine,
Ressortabstimmung, Verbändeanhörung, Kabinettszieltermin anführen)?
Berlin, den 5. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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