Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz- und Sozialbehörden des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3481)
Text
Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz- und Sozialbehörden des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3481)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3731
21. Wahlperiode 20.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben
Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3481 –
Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz-
und Sozialbehörden des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Einsatz von Fremdpersonal in der Bundesverwaltung hat in den
vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Insbesondere der Bereich IT-
Dienstleistungen (IT = Informationstechnik) hat sich zu einem Milliardenmarkt
entwickelt (vgl. Freelance-Now.de, 8. September 2025, „Fremdpersonal in
Behörden: Ein Milliardenmarkt im Schatten“, www.freelance-now.de/magazine/i
nsights/fremdpersonal-in-behoerden-ein-milliardenmarkt-im-schatten).
In zahlreichen IT-Großprojekten mit Fremdpersonaleinsatz des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) sowie den ihnen unterstellten Körperschaften des öffentlichen
Rechts, darunter die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die
Bundesagentur für Arbeit (BA), wird Fremdpersonal mit agilen
Arbeitsmethoden (z. B. Scrum [Vorgehensmodell des Projekt- und Produktmanagements]
oder Kanban [Methode der Produktionsprozesssteuerung]) eingesetzt (ebd.).
Bei diesen können Risiken für rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse durch
Subunternehmerketten entstehen, insbesondere Scheinselbstständigkeit oder
Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie
Branchenkenner betonen (vgl. Noerr, 31. März 2017, Neue AÜG-Reform 2017: Wie
kann die IT-Branche noch legal und wirtschaftlich Fremdpersonal einsetzen?,
www.noerr.com/de/insights/neue-aug-reform-2017-wie-kann-die-it-branche-n
och-legal-und-wirtschaftlich-fremdpersonal-einsetzen).
Trotz des gesteigerten öffentlichen Interesses fehlt es nach Ansicht der
Fragesteller an Transparenz über konkrete Vergaben, Prüfungen und Ergebnisse in
den genannten öffentlichen Institutionen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
20. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Arbeitsdefinitionen und Verwaltungsvorschriften gelten
hinsichtlich Werksverträgen, Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen in
Bundesministerien, Bundesbehörden und Körperschaften des
öffentlichen Rechts (bitte kurz die wesentlichen Regelungen erläutern)?
Beim Abschluss von Werk- und Dienstverträgen und bei der Durchführung von
Arbeitnehmerüberlassung sind die einschlägigen Gesetze und die Vorgaben der
Rechtsprechung zu beachten.
2. Welche Rahmenvereinbarungen für IT-Dienstleistungen oder IT-Projekte
mit Fremdpersonaleinsatz wurden vom Bundesministerium der Finanzen,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von der
Bundeszollverwaltung, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur
für Arbeit seit 2024 ausgeschrieben und vergeben (bitte jeweils die fünf
Projekte mit dem größten Auftragsvolumen nennen und den Projekttitel
für jede Vergabe, die Vergabenummer sowie die zugehörige Behörde
angeben)?
Die Antwort kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Übersicht über die fünf Ausschreibungen für IT-Dienstleistungen oder IT-
Projekte mit Fremdpersonaleinsatz seit dem Jahr 2024 mit dem größten
Auftragsvolumen unter Nennung des jeweiligen Projekttitels und der Vergabenummer
für folgende Behörden: Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für
Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der
Finanzen.
Behörde Projekttitel Vergabenummer
Deutsche Rentenversicherung
Bund
Rahmenvereinbarung mit mehreren
Wirtschaftsteilnehmern zum Thema „Unterstützungsleistung
Systementwicklung und IT-Architektur“ in der Deutschen
Rentenversicherung Bund
FV12-24-0001-13-01
Rahmenvereinbarung über Services für FMIT-
Gebäudeinfrastruktur und Kommunikationstechnologien der
Deutschen Rentenversicherung Bund
FV12-23-0004-13-04
Rahmenvereinbarung über die
Datensicherungslandschaft der Deutschen Rentenversicherung Bund
FV12-24-0011-14-01
Beschaffung eines neuen Großrechners inkl.
Infrastruktur- und Betriebsunterstützungsleistungen für die
Deutsche Rentenversicherung Bund
FV15-25-0486-14-01
Rahmenvereinbarung SAN-Infrastruktur – Erneuerung
des Storage-Netzwerks in Würzburg und Berlin
FV12-24-0201-14-01
Bundesagentur für Arbeit Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen für die
Systementwicklung
12-23-00591
IT-Dienstleistungskontingent für die
Weiterentwicklung der IT-Verfahren „Virtueller Arbeitsmarkt“
12-24-00141
IT-Dienstleistungskontingent für den Betrieb von ERP 12-24-00249
Ganzheitliches Betriebsmodell zur Sicherstellung und
Erhöhung der Resilienz und Ausfallsicherheit der SAP
Systeme
12-24-00661
IT-Dienstleistungskontingent für den Betrieb der IT
der BA
12-25-00008
Bundesministerium für Arbeit
und Soziales
Keine Rahmenvereinbarungen für IT-Dienstleistungen
oder IT-Projekte mit Fremdpersonaleinsatz
–
Bundesministerium der
Finanzen
Keine Rahmenvereinbarungen für IT-Dienstleistungen
oder IT-Projekte mit Fremdpersonaleinsatz
–
3. Welche Vor-Ort-Prüfkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
fanden seit 2024 im Zusammenhang mit den genannten Behörden und
Körperschaften des öffentlichen Rechts (BMF, BMAS, DRV Bund, BA,
Bundeszollverwaltung) im Kontext von Fremdpersonaleinsätzen bei IT-
Projekten statt, und mit welchen Ergebnissen (bitte tabellarisch
aufschlüsseln nach Behörde und Einsatz:
a) Datum und Ort,
b) Prüfgegenstand, z. B. Scheinselbstständigkeit, verdeckte
Arbeitnehmerüberlassung,
c) festgestellte Verstöße und eingeleitete Verfahren)?
4. Welche der in Frage 3 erwähnten möglichen FKS-Prüfkontrollen wurden
ggf. von Mitarbeitern der DRV Bund begleitet, nach welchen dieser
möglichen FKS-Prüfkontrollen wurden im Anschluss ggf.
Statusfeststellungsverfahren anhand der Kriterien der DRV Bund (Formular C0031)
eingeleitet, und mit welchen Ergebnissen?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu mangels separater statistischer Erfassung
keine belastbaren Daten vor.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit 2024 ggf. zu Risiken
von Scheinselbstständigkeit oder verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in
der Bundesverwaltung (bitte ggf. nach Fällen, Prüfinstanz, Ergebnis und
Maßnahmen auflisten)?
Zu Besonderheiten bei der Feststellung des Erwerbsstatus oder bei der
Arbeitnehmerüberlassung in der Bundesverwaltung seit dem Jahr 2024 liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6. Was ist das Ergebnis der in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „IT-Modernisierung bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund und der Einsatz von IT-Fremdpersonal“ auf
Bundestagsdrucksache 20/14844 erwähnten Überprüfung, zu der die Bundesregierung in
der Beantwortung der Frage 7 äußerte, dass hinsichtlich fragwürdiger
Klauseln in EVB-IT-Dienstverträgen (EBV = Ergänzende
Vertragsbedingungen) der DRV Bund eine aufsichtsrechtliche Überprüfung stattfände
(bitte einzeln den Stand der Prüfung, also abgeschlossen oder laufend,
das Abschlussdatum, wesentliche Beanstandungen [abstrakt], ergriffene
organisatorische Maßnahmen angeben)?
Hinsichtlich der betreffenden Thematik führt das Bundesamt für Soziale
Sicherung die Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die dort
laufende, inhaltlich komplexe aufsichtsrechtliche Prüfung ist nach Kenntnis der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
7. Wurden seit dem 1. Januar 2025 Inhalte von BMAS-Webseiten zu den
Themen Work4Germany und agile Projektarbeit depubliziert, und wenn
ja, aus welchen Gründen (bitte ggf. Titel, URL [Webadresse], Datum,
Begründung angeben)?
Aufgrund einer Bürgeranfrage vom Mai 2025 zur Meldung „BMAS bei
Work4Germany 2021“ wurde festgestellt, dass mehrere Links in der Meldung
nicht mehr funktionierten. Hintergrund war, dass die verlinkten Seiten
(außerhalb von www.bmas.de), nicht mehr existierten. Daher wurde die veraltete
Meldung aus dem Mai 2021 am 6. Mai 2025 de-publiziert.
Die damalige URL lautete: www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/
bmas-bei-work4germany.html
8. Sind der Bundesregierung Verfahrenshinweise, Leitlinien, Weisungen
oder Aufsichtsfeststellungen bekannt, die eine unterschiedliche
Entscheidungspraxis in Statusfeststellungsverfahren nach Typ des Auftraggebers
(öffentliche Stelle gegenüber privatem Auftraggeber) erkennen lassen,
und wenn ja, welche?
9. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung ggf. hinsichtlich
der von Medien kolportierten Anwendung von Doppelstandards bei
Statusfeststellungsverfahren der DRV Bund in Abhängigkeit davon, ob es
sich beim Auftraggeber bzw. Auftragnehmer um ein privates
Unternehmen oder um eine „öffentliche Institution (z. B. Bundesministerium,
Verfassungsorgan)“ handelt (vgl. Berliner Zeitung, 11. Dezember 2025,
„Bevorzugt die Rentenversicherung den Staat – zulasten von Freiberuflern?“,
www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/interne-papiere-bevor
zugt-die-rentenversicherung-den-staat-zulasten-von-freiberuflern-li.1000
9576)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der Inhalt des zitierten Medienberichts ist der Bundesregierung bekannt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
10. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf einer Fachanwältin für
Sozialrecht auf der Plattform LinkedIn (LinkedIn-Beitrag, 26. November
2025, www.linkedin.com/posts/kathi-gesa-klafke-67bb57298_rechtsstaat
sgebot-akteneinsicht-drv-activity-7399430053731799040-j4Po), wonach
DRV-Akten vor der Herausgabe an Betroffene sowie an Gerichte
bereinigt würden, und DRV-Mitarbeiter in Fällen, bei denen öffentliche
Institutionen beteiligt sind, verpflichtet seien, ihre Entscheidungen vorab mit
dem zuständigen Bereichsleiter abzustimmen (vgl. Berliner Zeitung,
11. Dezember 2025, „Bevorzugt die Rentenversicherung den Staat –
zulasten von Freiberuflern?“, www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwo
rtung/interne-papiere-bevorzugt-die-rentenversicherung-den-staat-zulaste
n-von-freiberuflern-li.10009576) eine eigene Auffassung gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese?
Nein. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Beiträgen von Privatpersonen
auf Sozialplattformen oder zu internen Verfahrensablaufen der Deutschen
Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Die Rentenversicherungsträger erfüllen als
Versicherungsträger im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie
maßgeblichen Rechts ihre Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung. Sie
unterliegen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung dabei
staatlicher Aufsicht. Diese umfasst gemäß § 87 Absatz 1 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch die Rechts- und nicht die Fachaufsicht. Die Rechtsaufsicht
über die DRV Bund führt das Bundesamt für Soziale Sicherung.
11. Was plant die Bundesregierung ggf., um die Rechtssicherheit bei agilen
Arbeitsweisen, insbesondere bei IT-Dienstleistungen, zu erhöhen (z. B.
Konkretisierung von Eingliederungskriterien,
Musterleistungsbeschreibungen, Schwellenwerte)?
12. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD 2025 angekündigten Gesetzentwurf zur
Reform des Statusfeststellungsverfahrens vorzulegen (bitte Meilensteine,
Ressortabstimmung, Verbändeanhörung, Kabinettszieltermin anführen)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode sieht eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens vor. Einen
konkreten Zeitplan gibt es noch nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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