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Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz- und Sozialbehörden des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3481)

dip / drucksache 20.01.2026 · WP 21 · 21/3731 · Antwort · Original ↗

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Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz- und Sozialbehörden des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3481) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3731 21. Wahlperiode 20.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3481 – Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz- und Sozialbehörden des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Einsatz von Fremdpersonal in der Bundesverwaltung hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Insbesondere der Bereich IT- Dienstleistungen (IT = Informationstechnik) hat sich zu einem Milliardenmarkt entwickelt (vgl. Freelance-Now.de, 8. September 2025, „Fremdpersonal in Behörden: Ein Milliardenmarkt im Schatten“, www.freelance-now.de/magazine/i nsights/fremdpersonal-in-behoerden-ein-milliardenmarkt-im-schatten). In zahlreichen IT-Großprojekten mit Fremdpersonaleinsatz des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie den ihnen unterstellten Körperschaften des öffentlichen Rechts, darunter die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die Bundesagentur für Arbeit (BA), wird Fremdpersonal mit agilen Arbeitsmethoden (z. B. Scrum [Vorgehensmodell des Projekt- und Produktmanagements] oder Kanban [Methode der Produktionsprozesssteuerung]) eingesetzt (ebd.). Bei diesen können Risiken für rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse durch Subunternehmerketten entstehen, insbesondere Scheinselbstständigkeit oder Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie Branchenkenner betonen (vgl. Noerr, 31. März 2017, Neue AÜG-Reform 2017: Wie kann die IT-Branche noch legal und wirtschaftlich Fremdpersonal einsetzen?, www.noerr.com/de/insights/neue-aug-reform-2017-wie-kann-die-it-branche-n och-legal-und-wirtschaftlich-fremdpersonal-einsetzen). Trotz des gesteigerten öffentlichen Interesses fehlt es nach Ansicht der Fragesteller an Transparenz über konkrete Vergaben, Prüfungen und Ergebnisse in den genannten öffentlichen Institutionen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Arbeitsdefinitionen und Verwaltungsvorschriften gelten hinsichtlich Werksverträgen, Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen in Bundesministerien, Bundesbehörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts (bitte kurz die wesentlichen Regelungen erläutern)? Beim Abschluss von Werk- und Dienstverträgen und bei der Durchführung von Arbeitnehmerüberlassung sind die einschlägigen Gesetze und die Vorgaben der Rechtsprechung zu beachten.  2. Welche Rahmenvereinbarungen für IT-Dienstleistungen oder IT-Projekte mit Fremdpersonaleinsatz wurden vom Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von der Bundeszollverwaltung, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit seit 2024 ausgeschrieben und vergeben (bitte jeweils die fünf Projekte mit dem größten Auftragsvolumen nennen und den Projekttitel für jede Vergabe, die Vergabenummer sowie die zugehörige Behörde angeben)? Die Antwort kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Übersicht über die fünf Ausschreibungen für IT-Dienstleistungen oder IT- Projekte mit Fremdpersonaleinsatz seit dem Jahr 2024 mit dem größten Auftragsvolumen unter Nennung des jeweiligen Projekttitels und der Vergabenummer für folgende Behörden: Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Finanzen. Behörde Projekttitel Vergabenummer Deutsche Rentenversicherung Bund Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zum Thema „Unterstützungsleistung Systementwicklung und IT-Architektur“ in der Deutschen Rentenversicherung Bund FV12-24-0001-13-01 Rahmenvereinbarung über Services für FMIT- Gebäudeinfrastruktur und Kommunikationstechnologien der Deutschen Rentenversicherung Bund FV12-23-0004-13-04 Rahmenvereinbarung über die Datensicherungslandschaft der Deutschen Rentenversicherung Bund FV12-24-0011-14-01 Beschaffung eines neuen Großrechners inkl. Infrastruktur- und Betriebsunterstützungsleistungen für die Deutsche Rentenversicherung Bund FV15-25-0486-14-01 Rahmenvereinbarung SAN-Infrastruktur – Erneuerung des Storage-Netzwerks in Würzburg und Berlin FV12-24-0201-14-01 Bundesagentur für Arbeit Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen für die Systementwicklung 12-23-00591 IT-Dienstleistungskontingent für die Weiterentwicklung der IT-Verfahren „Virtueller Arbeitsmarkt“ 12-24-00141 IT-Dienstleistungskontingent für den Betrieb von ERP 12-24-00249 Ganzheitliches Betriebsmodell zur Sicherstellung und Erhöhung der Resilienz und Ausfallsicherheit der SAP Systeme 12-24-00661 IT-Dienstleistungskontingent für den Betrieb der IT der BA 12-25-00008 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Keine Rahmenvereinbarungen für IT-Dienstleistungen oder IT-Projekte mit Fremdpersonaleinsatz – Bundesministerium der Finanzen Keine Rahmenvereinbarungen für IT-Dienstleistungen oder IT-Projekte mit Fremdpersonaleinsatz –  3. Welche Vor-Ort-Prüfkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) fanden seit 2024 im Zusammenhang mit den genannten Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts (BMF, BMAS, DRV Bund, BA, Bundeszollverwaltung) im Kontext von Fremdpersonaleinsätzen bei IT- Projekten statt, und mit welchen Ergebnissen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Behörde und Einsatz: a) Datum und Ort, b) Prüfgegenstand, z. B. Scheinselbstständigkeit, verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, c) festgestellte Verstöße und eingeleitete Verfahren)?  4. Welche der in Frage 3 erwähnten möglichen FKS-Prüfkontrollen wurden ggf. von Mitarbeitern der DRV Bund begleitet, nach welchen dieser möglichen FKS-Prüfkontrollen wurden im Anschluss ggf. Statusfeststellungsverfahren anhand der Kriterien der DRV Bund (Formular C0031) eingeleitet, und mit welchen Ergebnissen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu mangels separater statistischer Erfassung keine belastbaren Daten vor.  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit 2024 ggf. zu Risiken von Scheinselbstständigkeit oder verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in der Bundesverwaltung (bitte ggf. nach Fällen, Prüfinstanz, Ergebnis und Maßnahmen auflisten)? Zu Besonderheiten bei der Feststellung des Erwerbsstatus oder bei der Arbeitnehmerüberlassung in der Bundesverwaltung seit dem Jahr 2024 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  6. Was ist das Ergebnis der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „IT-Modernisierung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Einsatz von IT-Fremdpersonal“ auf Bundestagsdrucksache 20/14844 erwähnten Überprüfung, zu der die Bundesregierung in der Beantwortung der Frage 7 äußerte, dass hinsichtlich fragwürdiger Klauseln in EVB-IT-Dienstverträgen (EBV = Ergänzende Vertragsbedingungen) der DRV Bund eine aufsichtsrechtliche Überprüfung stattfände (bitte einzeln den Stand der Prüfung, also abgeschlossen oder laufend, das Abschlussdatum, wesentliche Beanstandungen [abstrakt], ergriffene organisatorische Maßnahmen angeben)? Hinsichtlich der betreffenden Thematik führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die dort laufende, inhaltlich komplexe aufsichtsrechtliche Prüfung ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.  7. Wurden seit dem 1. Januar 2025 Inhalte von BMAS-Webseiten zu den Themen Work4Germany und agile Projektarbeit depubliziert, und wenn ja, aus welchen Gründen (bitte ggf. Titel, URL [Webadresse], Datum, Begründung angeben)? Aufgrund einer Bürgeranfrage vom Mai 2025 zur Meldung „BMAS bei Work4Germany 2021“ wurde festgestellt, dass mehrere Links in der Meldung nicht mehr funktionierten. Hintergrund war, dass die verlinkten Seiten (außerhalb von www.bmas.de), nicht mehr existierten. Daher wurde die veraltete Meldung aus dem Mai 2021 am 6. Mai 2025 de-publiziert. Die damalige URL lautete: www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/ bmas-bei-work4germany.html  8. Sind der Bundesregierung Verfahrenshinweise, Leitlinien, Weisungen oder Aufsichtsfeststellungen bekannt, die eine unterschiedliche Entscheidungspraxis in Statusfeststellungsverfahren nach Typ des Auftraggebers (öffentliche Stelle gegenüber privatem Auftraggeber) erkennen lassen, und wenn ja, welche?  9. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung ggf. hinsichtlich der von Medien kolportierten Anwendung von Doppelstandards bei Statusfeststellungsverfahren der DRV Bund in Abhängigkeit davon, ob es sich beim Auftraggeber bzw. Auftragnehmer um ein privates Unternehmen oder um eine „öffentliche Institution (z. B. Bundesministerium, Verfassungsorgan)“ handelt (vgl. Berliner Zeitung, 11. Dezember 2025, „Bevorzugt die Rentenversicherung den Staat – zulasten von Freiberuflern?“, www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/interne-papiere-bevor zugt-die-rentenversicherung-den-staat-zulasten-von-freiberuflern-li.1000 9576)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Der Inhalt des zitierten Medienberichts ist der Bundesregierung bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 10. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf einer Fachanwältin für Sozialrecht auf der Plattform LinkedIn (LinkedIn-Beitrag, 26. November 2025, www.linkedin.com/posts/kathi-gesa-klafke-67bb57298_rechtsstaat sgebot-akteneinsicht-drv-activity-7399430053731799040-j4Po), wonach DRV-Akten vor der Herausgabe an Betroffene sowie an Gerichte bereinigt würden, und DRV-Mitarbeiter in Fällen, bei denen öffentliche Institutionen beteiligt sind, verpflichtet seien, ihre Entscheidungen vorab mit dem zuständigen Bereichsleiter abzustimmen (vgl. Berliner Zeitung, 11. Dezember 2025, „Bevorzugt die Rentenversicherung den Staat – zulasten von Freiberuflern?“, www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwo rtung/interne-papiere-bevorzugt-die-rentenversicherung-den-staat-zulaste n-von-freiberuflern-li.10009576) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Nein. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Beiträgen von Privatpersonen auf Sozialplattformen oder zu internen Verfahrensablaufen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Die Rentenversicherungsträger erfüllen als Versicherungsträger im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgeblichen Rechts ihre Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung. Sie unterliegen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung dabei staatlicher Aufsicht. Diese umfasst gemäß § 87 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch die Rechts- und nicht die Fachaufsicht. Die Rechtsaufsicht über die DRV Bund führt das Bundesamt für Soziale Sicherung. 11. Was plant die Bundesregierung ggf., um die Rechtssicherheit bei agilen Arbeitsweisen, insbesondere bei IT-Dienstleistungen, zu erhöhen (z. B. Konkretisierung von Eingliederungskriterien, Musterleistungsbeschreibungen, Schwellenwerte)? 12. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2025 angekündigten Gesetzentwurf zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens vorzulegen (bitte Meilensteine, Ressortabstimmung, Verbändeanhörung, Kabinettszieltermin anführen)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens vor. Einen konkreten Zeitplan gibt es noch nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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