Fehlende Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
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Fehlende Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1247
21. Wahlperiode 15.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Gerrit Huy, Birgit
Bessin, Jan Feser, Achim Köhler, Markus Matzerath, Lukas Rehm, Bernd
Schuhmann, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD
Fehlende Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden
Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Seit Jahren besteht Uneinigkeit über die Definition und Abgrenzung der nicht
beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV). Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung mit Blick
auf die sachgerechte Finanzierung dieser Leistungen, deren Volumen im Jahr
2023 etwa 124 Mrd. Euro betrug. Davon waren laut Deutscher
Rentenversicherung Bund (DRV Bund) knapp 40 Mrd. Euro nicht durch Bundeszuschüsse
gedeckt (vgl. DRV Bund: „Nicht beitragsgedeckte Leistungen und
Bundeszuschüsse 2023“: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Presse/nicht-beitragsgedeckte-leistungen.html).
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat für einzelne Jahre – zuletzt für
2009, 2017, 2020 und 2023 – entsprechende Berechnungen zu Höhe und
Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen sowie der ungedeckten Differenz
zu den Bundeszuschüssen veröffentlicht. Für die Jahre 2021, 2022 und 2024
liegen bislang keine veröffentlichten Daten vor, für die Haushaltsjahre 2025
und 2026 existieren keine öffentlich zugänglichen Prognosen.
Der Sozialbeirat hat bereits in seinem Gutachten zum
Rentenversicherungsbericht 2019, Nummer 49 ff., eine grundsätzliche Klärung der sachgerechten
Finanzierung nach Beitrags- und Steueranteilen angemahnt
(Bundestagsdrucksache 19/15630, S. 105). Dort heißt es wörtlich: „Die Akzeptanz des
Rentenversicherungssystems hängt auch daran, dass die Beitragszahler nicht zur
Finanzierung von Aufgaben herangezogen werden, die nicht dem
versicherungstypischen Ausgleich dienen“.
Auch der Bundesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme vom 7. Dezember
2023 (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/202
3/hauptband-2023/09-volltext.html) erhebliche Transparenzdefizite festgestellt.
Er fordert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig
offenlegt, welche Leistungen als versicherungsfremd gelten und in welcher Höhe
sie anfallen. Andernfalls sei für den Deutschen Bundestag und die
Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, ob die Bundeszuschüsse angemessen bemessen sind.
Er betont, dass versicherungsfremde Leistungen als gesamtstaatliche Aufgaben
aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln zu finanzieren seien.
Die Bundesregierung hat im Juli 2025 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, eine eindeutige Abgrenzung
der nicht beitragsgedeckten Leistungen sei nicht möglich, weil diese von
individuellen Werturteilen abhänge. Zudem verwies sie darauf, dass die Festlegung
der Bundeszuschüsse in die Zuständigkeit des Gesetzgebers falle (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/973).
Aus Sicht der Fragesteller ist es jedoch gerade die Aufgabe der
Bundesregierung – insbesondere des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales –, für
mehr Transparenz in diesem Bereich zu sorgen. Dazu gehört auch die Vorlage
belastbarer Prognosen für die Jahre, für die eigene Haushaltsansätze aufgestellt
werden. Nur so kann der Deutsche Bundestag die Angemessenheit der
Bundeszuschüsse sachgerecht bewerten und auf einer verlässlichen Grundlage
gesetzgeberisch tätig werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht
beitragsgedeckten Leistungen in der sogenannten engen und der erweiterten
Abgrenzung der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2024?
2. Wie werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung, die nicht
beitragsgedeckten Leistungen in der sogenannten engen und der erweiterten
Abgrenzung der Deutschen Rentenversicherung Bund im laufenden Jahr 2025
voraussichtlich entwickeln (ggf. bezogen auf das erste Halbjahr 2025
abzustellen)?
3. Welche Annahmen zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen
in der sogenannten engen und der erweiterten Abgrenzung der Deutschen
Rentenversicherung Bund hat die Bundesregierung dem Haushaltsentwurf
2026 im Einzelplan 11 bei der Bemessung der Bundeszuschüsse zur
Rentenversicherung zugrunde gelegt?
4. Wird die Bundesregierung zukünftig die nicht beitragsgedeckten
Leistungen im jährlichen Rentenversicherungsbericht zur Information des
Deutschen Bundestages als Gesetzgeber und der Öffentlichkeit veröffentlichen,
und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
5. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die vom Sozialbeirat (2019)
sowie vom Bundesrechnungshof (2023) geforderte Transparenz bei den
nicht beitragsgedeckten Leistungen herzustellen und so dem Deutschen
Bundestag auch eine sachgerechte Bewertung der Höhe der
Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung zu ermöglichen, und wenn ja, welche
Maßnahmen sind das (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um
gegenüber der breiten Öffentlichkeit und insbesondere für die Versicherten der
gesetzlichen Rentenversicherung vollständige Transparenz über die nicht
beitragsgedeckten Leistungen herzustellen?
7. Welche finanziellen Auswirkungen hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung die vollständige Abdeckung der nicht beitragsgedeckten Leistungen in
der sogenannten erweiterten Abgrenzung der DRV Bund für den
Beitragssatz (bitte detailliert für 2025, hilfsweise für ein früheres Jahr darstellen)?
8. Welche finanziellen Auswirkungen hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung die vollständige Abdeckung der nicht beitragsgedeckten Leistungen in
der sogenannten erweiterten Abgrenzung der DRV Bund für das
Rentenniveau (bitte detailliert für 2025, hilfsweise für ein früheres Jahr
darstellen)?
Berlin, den 12. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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