Schriftliche Frage 153 von René Bochmann (AfD): Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu Fahrradunfällen auf Schnee und Eis, die (nach meiner Auffassung und der verschiedener Publ…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 153 von René Bochmann (AfD): Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu Fahrradunfällen auf Schnee und Eis, die (nach meiner Auffassung und der verschiedener Publ…
Frage 153 (René Bochmann, AfD):
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu Fahrradunfällen auf Schnee und Eis, die (nach meiner Auffassung und der verschiedener Publikationen) durch plötzliches Bremsen oder Lenken sowie unterlassene Prävention wie Langsamfahrten, Spikes-Reifen nutzen, Profil-Reifen nutzen, den Reifendruck senken, ruckartige Bewegungen vermeiden oder (insbesondere an Orten mit Streusalzverbot) die Weigerung, auf schnee- und eisbedeckten Fuß- oder Radwegen bzw. bei Blitzeis das Fahrrad stehen zu lassen, entstehen, und sieht die Bundesregierung die Gleichbehandlung des motorisierten Individualverkehres mit dem Radverkehr durch die derzeitige Gesetzeslage (beispielweise bezüglich Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit bei der Unfallverursachung) diesbezüglich als in ausreichendem bzw. vollem Umfang gewahrt an (falls ja, warum, falls nicht, was schließt die Bundesregierung daraus; www. bikex.de/blog/fahrradrecht-ansprueche-bei-fahrradunf all-auf-eis-und-schnee/, www.chip.de/news/auto-f ahrrad/glatteis-gefahr-experten-verraten-was-radf ahrer-jetzt-beachten-muessen_3ebb0d25-8938-41 35-977d-6636876f3c46.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 5. März 2026:
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Wer ein Fahrzeug führt, hat seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Kommt es dennoch zu einem Unfall, sind die Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Beteiligten abhängig von den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Neben etwaigen Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit der Beseitigung von Schnee und Eis und einem etwaigen Mitverschulden der Unfallbeteiligten können hier viele andere Faktoren eine Rolle spielen. Besteht Streit über Art und Umfang der Haftung, steht, unabhängig von der Art des Fortbewegungsmittels, der Rechtsweg offen.
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