Schriftliche Frage 83 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle strafrechtliche Einordnung von Straßenblockaden durch klima- oder gesellschaftspolitische Akti…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 83 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle strafrechtliche Einordnung von Straßenblockaden durch klima- oder gesellschaftspolitische Akti…
Frage 83 (Knuth Meyer- Soltau, AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle strafrechtliche Einordnung von Straßenblockaden durch klima- oder gesellschaftspolitische Aktivistinnen und Aktivisten, insbesondere im Hinblick auf Nötigung (§ 240 des Strafgesetzbuches – StGB) und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), und plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gesetzgeberische Anpassungen, um die Strafverfolgung zu vereinheitlichen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. Juli 2026:
Die strafrechtliche Einordnung von Straßenblockaden obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und unabhängigen Gerichten. Es ist allein deren Aufgabe, die Gesetze verbindlich auszulegen, im konkreten Einzelfall anzuwenden und gegebenenfalls eine angemessene Strafe zu verhängen. Für die Strafverfolgung sind grundsätzlich die Länder zuständig. Aus Sicht der Bundesregierung besteht insoweit derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
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