polradar

Schriftliche Frage 23 von Martin Sichert (AfD): Wie viele geduldete Asylbewerber nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer medizinisc…

dip / schriftliche_frage 27.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 23 von Martin Sichert (AfD): Wie viele geduldete Asylbewerber nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer medizinisc… Frage 23 (Martin Sichert, AfD): Wie viele geduldete Asylbewerber nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer medizinischen Versorgung nicht abgeschoben worden (bitte Personenanzahl tabellarisch nach den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 sowie die Anzahl der Fälle nach Art der Versorgung aufschlüsseln: medizinische Versorgung einer akut behandlungsbedürftigen Erkrankung, Tuberkulose-Erkrankung, zahnärztliche Behandlung, Schwangerschaft und Geburt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. März 2026: Eine Duldung wird in Deutschland erteilt, wenn Gründe für eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen vorliegen. Deshalb dürfen Personen mit einer Duldung grundsätzlich im Zeitraum der Duldungsdauer nicht abgeschoben werden. Duldungen werden in Deutschland auf Grundlage von § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt, nicht auf Grundlage von § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes, welcher nur die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt von Leistungsberechtigten regelt. Auch sind Asylbewerber während eines laufenden Asylverfahrens nicht ausreisepflichtig, sondern besitzen in der Regel eine Aufenthaltsgestattung. Aus all diesen genannten Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auch wenn angenommen wird, dass Sie möglicherweise nach der Anzahl von abgelehnten Asylbewerbern, die im Anschluss des Asylverfahrens eine Duldung erhalten haben, fragt, liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Länder für die Ausstellung von Duldungen zuständig sind.

Relationen