Schriftliche Frage 19 von Torben Braga (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Bundespolizei am 28. Mai 2026 am Flughafen München einem deutschen Staatsbürger die Ausreise zur Teilnah…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 19 von Torben Braga (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Bundespolizei am 28. Mai 2026 am Flughafen München einem deutschen Staatsbürger die Ausreise zur Teilnah…
Frage 19 (Torben Braga, AfD):
Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Bundespolizei am 28. Mai 2026 am Flughafen München einem deutschen Staatsbürger die Ausreise zur Teilnahme an einer politischen Veranstaltung in Porto/Portugal mit der Begründung einer angeblichen Gefährdung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland untersagt – so die Darstellung des Betroffenen (https://x.com/max_maerkl/statu s/2059949465604112457) –, und welche konkreten Tatsachen lagen der herangezogenen Gefahrenprognose zugrunde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026:
Die mit der Fragestellung erbetenen Auskünfte zu etwaigen durch die Bundespolizei bei der Ausreise einer Person festgestellten die vorgenannte Gefahr begründenden Tatsachen berühren das Persönlichkeitsrecht Dritter. Diese Informationen können nicht weitergegeben werden, da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Ob und inwieweit eine Auskunft an den Betroffenen möglich ist, obliegt auf dessen Anfrage der Entscheidung der zuständigen Sicherheitsbehörde im konkreten Einzelfall. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen für etwaige Ausreiseuntersagungen gegenüber deutschen Staatsangehörigen sind im Passgesetz normiert.
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