Schriftliche Frage 50 von Violetta Bock (DIE LINKE): Wann wird die Bundesregierung den Erfahrungsbericht nach § 10 des CO2- Kostenaufteilungsgesetzes vorlegen bzw. kann sie bereits jetzt einsch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 50 von Violetta Bock (DIE LINKE): Wann wird die Bundesregierung den Erfahrungsbericht nach § 10 des CO2- Kostenaufteilungsgesetzes vorlegen bzw. kann sie bereits jetzt einsch…
Frage 50 (Violetta Bock, Die Linke):
Wann wird die Bundesregierung den Erfahrungsbericht nach § 10 des CO2- Kostenaufteilungsgesetzes vorlegen bzw. kann sie bereits jetzt einschätzen, inwieweit die vorliegende Datengrundlage die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen den Mietvertragsparteien über verschiedene Mietverhältnisse als rechtssicheres, verständliches und konfliktarmes Verfahren abbildet und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im Falle eines Brennstoffwechsels der Wärmeerzeugung und -versorgung ermöglicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Februar 2026:
Die gemeinsame Evaluierung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) nach § 10 CO2KostAufG durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist abgeschlossen. Die Evaluierung wurde von einem Forschungskonsortium unterstützt. Der Evaluierungsbericht des Forschungskonsortiums und dessen Bewertung durch das BMWE und das BMWSB sollen kurzfristig dem Kabinett vorgelegt werden, bevor sie dem Deutschen Bundestag übergeben werden.
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