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Schriftliche Frage 83 von Andreas Paul (AfD): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet Oldenburg sowie entlang der Bahn…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 83 von Andreas Paul (AfD): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet Oldenburg sowie entlang der Bahn… Frage 83 (Andreas Paul, AfD): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet Oldenburg sowie entlang der Bahnstrecke Oldenburg–Bremen dar (bitte dabei angeben, auf Grundlage welcher Datengrundlagen und Erhebungsmethoden – etwa Betreiberangaben oder Mobilfunk-Monitoring – die Mobilfunkversorgung im 4G-(LTE) und 5G-Standard, die Flächen- und Haushaltsabdeckung sowie das Vorhandensein weißer Flecken oder sonstiger Versorgungslücken ermittelt werden), und welche konkreten Maßnahmen des Bundes kommen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in den Randbereichen des Stadtgebiets Oldenburg sowie entlang der Bahnstrecke Oldenburg–Bremen bis zum Jahr 2027 zum Einsatz (bitte unter Angabe der jeweils einschlägigen Instrumente wie Versorgungsauflagen, Fördermaßnahmen oder Aktivitäten der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sowie des vorgesehenen Umsetzungszeitraums ausführen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 23. Februar 2026: Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der Sachstände aus dem Gigabit-Grundbuch, namentlich dem Breitbandatlas, mit Datenstand Juli 2025 sowie dem Mobilfunk-Monitoring mit Datenstand Oktober 2025 (https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/). Die Mobilfunkversorgung wird darin in der Fläche sowie im Breitbandatlas zusätzlich haushalts- sowie verkehrswegebezogen auf einer Karte für jeden einzelnen Betreiber ausgewiesen. Die Angaben zur Mobilfunkversorgung im Breitbandatlas sowie im Mobilfunk-Monitoring beruhen auf identischen Anforderungen der Bundesnetzagentur an die Dateninhalte. Der Unterschied besteht allein darin, dass der Breitbandatlas halbjährlich aktualisiert wird, angepasst an das Erhebungsintervall der Festnetzversorgung, während die Daten für das Mobilfunk-Monitoring quartalsweise erhoben werden. Die zugrunde gelegten Mobilfunk-Versorgungsdaten der Bundesnetzagentur basieren auf errechneten Daten der Mobilfunknetzbetreiber für den Outdoor-Empfang. Für das Stadtgebiet Oldenburg sowie für die Randgebiete ist eine fast durchgehende Versorgung in der Fläche mit 5G durch mindestens einen Netzbetreiber sichergestellt. Auch die Privathaushalte sind zu 100 Prozent mit 5G versorgt. Je nach Auswahl des Mobilfunknetzbetreibers ergeben sich kleine Unterschiede in der Flächenversorgung, insbesondere außerhalb des Stadtgebiets Oldenburgs, wo rund um Moorhausen oder Fuchsberg die Netzbetreiber einzelne Flächen nur mit 2G versorgen können. Weiße Flecken existieren jedoch nicht. Für die Schienenwegeversorgung entlang der Strecke Oldenburg– Bremen ergibt sich ebenfalls eine durchgehende Versorgung mit allen Technologien (2G, 4G, 5G) durch mindestens einen Netzbetreiber (im Außenbereich). Die Mobilfunknetze werden in Deutschland von Unternehmen errichtet. Der Staat setzt hierzu einen Rahmen über Versorgungsauflagen bei Frequenzvergaben. So hat die Bundesnetzagentur in ihrer jüngsten Entscheidung über die Verlängerung bestimmter Frequenznutzungsrechte die Mobilfunknetzbetreiber dazu verpflichtet: • eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030, • eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029, • eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029, eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029 und • eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030 sicherzustellen. Damit werden sich die Deutschen Mobilfunknetze auch im Stadtgebiet Oldenburg in den kommenden Jahren stetig weiter verbessern.

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