Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
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Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Satzung der DEGAM definiert den Zweck wie folgt:
"Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist die wissenschaftliche Gesellschaft der Allgemeinmedizin und Familienmedizin in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe ist die Förderung und Koordinierung von Lehre, Forschung, Weiterbildung, Berufsausübung und Fortbildung in der Allgemeinmedizin und Familienmedizin.
Ziel der Gesellschaft ist es, der Allgemeinmedizin und Familienmedizin in Forschung, Lehre und Praxis die ihr zukommende Bedeutung zu verschaffen. Zur Verfolgung ihrer Aufgaben kann die Gesellschaft Arbeitskreise bzw. Kommissionen einrichten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft, Lehre und Forschung sowie Berufsbildung (Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung). Diesen Satzungszweck verwirklicht sie insbesondere durch wissenschaftliche Veranstaltungen und Veröffentlichungen sowie durch Förderung wissenschaftlicher Arbeit."
Um dem hier definierten Zweck nachzukommen, erarbeitet die DEGAM zu den ihr obliegenden Themen Stellungnahmen und Positionspapiere aus Basis wissenschaftlicher Evidenz. Diese Papiere werden auch der Politik zur Verfügung gestellt. Die DEGAM nimmt an Anhörungen teil und gibt Stellungnahmen in einschlägigen Gesetzgebungsverfahren ab. Auf Einladung erläutern DEGAM-Vertreter in verschiedenen politischen Gremien oder gegenüber Abgeordneten ihre Positionen.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Arzneimittel; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsförderung
Regelungsvorhaben:
- Einführung eines hausärztlichen Primärarztsystems: Im Koalitionsvertrag ist die Einführung eines hausärztliche geleiteten Primärarztsystems verankert. Für den Sommer 2026 wird ein Referentenentwurf angekündigt. In Vorbereitung stellt die DEGAM, als direkt betroffene wissenschaftliche Fachgesellschaft, die aus ihrer Sicht notwendigen Schritte zur Umsetzung eines solchen Systems zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Regelungsvorhaben wird am 23.09.2026 ein Parlamentarischer Abend durchgeführt, um einen konzentrierten Rahmen für den Austausch zur Primärversorgung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Versorgung anzubieten.
- Hinweise zu den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabiliserungsgesetzes: Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen Maßnahmen ergriffen werden, die voraussichtlich konkrete Auswirkungen auf die Pläne zur Einführung eines Primärversorgungssystems haben. Auf diese Aspekte weist die DEGAM entsprechend hin.
Relationen
Keine Relationen.