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Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6926 · Antrag · Original ↗

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Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland Antrag der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Angela Rudzka, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Johann Martel, Lukas Rehm, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Alexis L. Giersch, Kay Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Jörn König, Manuel Krauthausen, Sergej Minich, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Januar 2026 verurteilte das Landgericht Essen einen 31-jährigen Syrer zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Mann hatte im Jahr 2021 in der syrischen Heimat seinem leiblichen Bruder, damals 20 Jahre alt, ein minderjähriges Mädchen, damals zwölf Jahre alt, zugeführt. Im Dezember 2021 war das Paar in Syrien verheiratet worden. Es handelte sich um eine religiöse Eheschließung nach islamischem Recht. Anschließend hatte der junge Mann das Mädchen mit nach Deutschland genommen, wo es bis zum April 2023 gegen den Willen des Mädchens unter Gewaltanwendung zu schwerem sexuellem Missbrauch kam. Im Sommer 2025 war der junge Mann aufgrund dessen zu einer Jugendhaftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.1 Die Bundesministerin Karin Prien stellte im Dezember 2025 im Vorwort einer vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe nüchtern fest: „Zwangsverheiratung findet auch in Deutschland statt.“2 Zu genauen Zahlen von in Deutschland geführten Kinderehen bzw. unter Beteiligung Minderjähriger geführten Ehen konnte die Bundesregierung im Juli 2025 auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion keine Aussage treffen. Zudem gab die Bundesregierung 1 www.welt.de/vermischtes/article6979ace5707d4aa207583fbc/essen-zwoelfjaehrige-zwangsverheiratet- gericht-verurteilt-31-jaehrigen-wegen-beihilfe-zu-kindesmissbrauch.html, zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026; www.waz.de/lokales/essen/article411012631/syrer-aus-essen-unterstuetzte-kinder-ehe-seines-bruders- mit-12-jaehriger-haftstrafe.html, zuletzt abgerufen am 18.Februar 2026. 2 www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-be- kaempfen-betroffene-wirksam-schuetzen-data.pdf, Seite 3, zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6926 21. Wahlperiode 07.07.2026 zur Antwort, dass es keine zentrale bundesweite Erfassung von Kinderehen gibt.3 Ein zentrales bundesweites statistisches Lagebild existiert nicht. Im Jahr 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten. Nach diesem sind (zuvor) im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland automatisch unwirksam, wenn einer der beiden Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hatte. Zugleich können in Deutschland selbst seither keine Ehen unter Beteiligung Minderjähriger, d. h. unter 18-Jähriger, geschlossen werden.4 Doch mit diesen Neuregelungen konnte ein Fall wie der eingangs geschilderte nicht verhindert werden. Eheschließungen, die nicht standesamtlich nach deutschem Recht sondern ausschließlich religiös oder informell vorgenommen werden, gelangen den Behörden oftmals nicht zur Kenntnis. In seiner Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe mit dem Titel ,,Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ bezeichnet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Vermählungen als ,,soziale Eheschließung“ und betont, dass derartige Eheschließungen nicht den Tatbestand der Zwangsheirat, wie er im Jahr 2011 in Gestalt des § 237 ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden ist, erfüllen.5 Zugleich weist die Bundesregierung in diesem Papier darauf hin, dass nach der 2017 erfolgten Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen im Wesentlichen nur noch die von ihr sogenannte „soziale Eheschließung“ als Möglichkeit der in Deutschland geführten Minderjährigenehe ,,denkbar“ ist. Den Zusammenhang zwischen sogenannter sozialer Eheschließung unter Beteiligung Minderjähriger und dem auf diese potenziell oder realiter – wie im oben genannten Fall aus Essen – folgenden sexuellen Kindesmissbrauch, der in Deutschland eine Straftat nach § 176c StGB darstellt, führt die Bundesregierung in ihrem Papier nicht aus. Im Jahr 2011 hatte das Bundesfamilienministerium unter der Bundesministerin Schröder eine Studie unter dem Titel ,,Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ herausgegeben.6 Sie basierte auf Zahlen, die im Jahr 2008 bundesweit in Beratungs- und Schutzstellen für von Zwangsverheiratung Bedrohte und Betroffene angefragt worden waren. 830 Beratungseinrichtungen in Deutschland hatten insgesamt 3 443 Personen angegeben. 60 Prozent von ihnen waren von Zwangsverheiratung bedroht, 40 Prozent waren bereits zwangsverheiratet worden.7 Seither hat es keine vergleichbare, bundesweite Erhebung mehr gegeben. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher dazu auf, 1. zunächst eine Studie in Auftrag zu geben, die u. a. durch eine gezielte und bundesweite Abfrage bei Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und öffentlichen Schulen annäherungsweise eruieren soll, wie groß der Umfang der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich und potenziell ist und bei dieser Eruierung auch die ausschließlich religiös und informell geschlossenen (Zwangs-)Verheiratungen bzw. (Zwangs-)Ehen (,,soziale Eheschließung“) mitzuberücksichtigen, um sodann die erarbeitete Studie dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben; 2. im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Aufklärungskampagne an öffentlichen Schulen zu initiieren, die das Ziel hat, jegliche Form der Zwangsverheiratung von Minder- und Volljährigen, d. h. einschließlich nicht standesamt- 3 Bundestagsdrucksache 21/1058, Seite 2. 4 Bundestagsdrucksache 20/14954, Seite 31. 5 www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfen-betroffene- wirksam-schuetzen-data.pdf, Seite 7, zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026. 6 www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95584/d76e9536b0485a8715a5910047066b5d/zwangsverheiratung-in-deutschland-anzahl- und-analyse-von-beratungsfaellen-data.pdf, zuletzt abgerufen am 17. Februar 2026. 7 A. a. O., Seite 7, zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026. licher, lediglich religiöser oder informeller Eheschließungen („soziale Eheschließung“) künftig zu verhindern und tatsächlich und potenziell Betroffene auf diverse vorhandene diesbezügliche Beratungsstellen hinzuweisen; 3. eine bundesweite Aufklärungskampagne in den sozialen Medien zu initiieren, die das Ziel hat, jegliche Form der Zwangsverheiratung von Minder- und Volljährigen, d. h. einschließlich nicht standesamtlicher, lediglich religiöser oder informeller Eheschließungen (,soziale Eheschließung“) künftig zu verhindern und tatsächlich und potenziell Betroffene auf diverse vorhandene diesbezügliche Beratungsstellen hinzuweisen. Berlin, den 7. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Im Sommer 2024 gab die Berliner Rechtsanwältin Seyran Ates „WELT-TV“ ein Interview zur Gefahr der Zwangsverheiratungen für in Deutschland lebende Mädchen mit Migrationshintergrund. Hierin warf Ates der Bundespolitik vor, keine Nachforschungen zum Dunkelfeld der Zwangsverheiratungen zu betreiben. Ates vermutete, dass neue Zahlen zu höherem Handlungsdruck auf die Politik führen würden.8 Seit der 2011 vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Studie zur Problematik der Zwangsverheiratung in Deutschland hat es keine vergleichbare, bundesweite Erhebung mehr gegeben. Dies wird von verschiedenen Akteuren, die sich der Problematik der Zwangsverheiratung bzw. der Kinderehen in Deutschland gewidmet haben, als Mangel wahrgenommen. Während einer am 3. Juni 2024 im Deutschen Bundestag erfolgten Sachverständigenanhörung zum Entwurf des dann im Juli 2024 erlassenen Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen, das das 2017 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ergänzt, wurde die fehlende solide Datenlage sowohl durch Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, als auch des Kinderschutzbundes Bundesverband e. V. als Problem angezeigt.9 Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten neugeschaffenen Gesetze – ergänzend zu den oben genannten ist etwa die im Jahr 2011 erfolgte Einführung des § 237 StGB, der die Zwangsheirat verbietet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt, zu nennen – die Problematik der Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland nicht wesentlich zurückdrängen konnte. Bereits im Jahr 2007 hatte Seyran Ates auf die hohe Dunkelziffer hingewiesen und zugleich bemerkt, dass die Problematik der Zwangsverheiratungen und -ehen zu Fällen von Suiziden in Deutschland geführt habe. Überdies wies Ates darauf hin, dass u. a. auch homosexuelle junge Männer von Zwangsverheiratungen betroffen seien, da ihre Familien auf diese Weise den damit für sie im eigenen Herkunftsmilieu verbundenen (drohenden) Gesichtsverlust verhinderten.10 Über die Gründe des fehlenden Anzeigeverhaltens der Betroffenen bemerkte Ates, die als Rechtsanwältin mit vielen dieser Fälle betraut gewesen ist, im Sommer 2025 im Interview mit RBB24: ,,Leider Gottes sind die allermeisten Fälle dann so, dass die jungen Menschen sich nicht trauen, gegenüber ihren Eltern dann Strafanzeigen zu machen oder vor Gericht zu gehen.“11 8 www.youtube.com/watch?v=S3VMe0kSB-o, zuletzt abgerufen am 16.Februar 2026. 9 www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse20/a06_recht/anhoerungen/1003338-1003338, zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026; vgl. auch die entsprechenden schriftlichen Stellungnahmen des Deutschen Instituts für Menschenrechte, www.bundestag.de/ resource/blob/1005656/Stellungnahme-Funke_DIMR.pdf, Seite 7, zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026 und von Terre des Femmes, www.bun- destag.de/resource/blob/1005930/Stellungnahme-Boehmecke_TdF.pdf, Seite 3f., zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026. 10 Seyran Ates, Der Multi-Kulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007, Seite 50 f. und Seite 56. 11 www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:c858e76d04142241/, Minute 5 f., zuletzt abgerufen am 17. Februar 2026. Auch die Publizistin Necla Kelek verwies in ihrem 2019 erschienenen Buch ,,Die unheilige Familie“ darauf, was viele von Zwangsverheiratungen Bedrohte und Betroffene davon abhält, Beratungsstellen aufzusuchen und bzw. oder Verwandte anzuzeigen, die sie in diese schwierige Lage gebracht haben.12 Die Islamwissenschaftlerin Rita Breuer vermutete 2016, dass ,,deutlich mehr“ als 1 000 junge Mädchen pro Jahr in Deutschland von Zwangsverheiratung betroffen seien.13 Auch Breuer gibt mit einer Vielzahl von Beobachtern an, dass die Übergänge zwischen einer durch Verwandte bzw. meist durch mehrere Familien für ihre jeweiligen Kinder arrangierten Ehe und einer Zwangsehe ,,fließend“ seien. In ihrer 2016 veröffentlichten rechtswissenschaftlichen Arbeit zum § 237 StGB zeichnet Neele Marleen Schlenker mit Blick auf die Verhältnisse in Deutschland ein ähnliches Bild. Schlenker spricht ebenfalls von einem ,,sehr hohen Dunkelfeld im Rahmen der Zwangsheirat“,14 verweist auf den fließenden Übergang zwischen arrangierter Heirat und Zwangsvermählung,15 gibt mangelnde Sprachkenntnisse und die Angst vor Ehrverlust bei den Betroffenen als Gründe für das geringe Anzeigeverhalten an.16 Mit scharfen Worten wendet sich Christian Lengl in seiner 2022 an der Universität Würzburg vorgelegten Dissertationsschrift gegen die seit langem in Deutschland zu beobachtende Praxis der Zwangsverheiratungen in familiären Strukturen, in denen Heiratsentscheidungen maßgeblich durch Verwandtschaftsnetzwerke getroffen werden. Lengl weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang nicht allein der Termin der Zwangsverheiratung, sondern auch der Zeitraum der vorehelichen Dependenz entscheidend sei17 und konstatiert: ,,Obgleich in Deutschland die […] obligatorische Zivilehe gilt, spielen im Alltag religiöse Eheschließungen unter oder mit Minderjährigen […] eine faktische Rolle.“18 Seyran Ates hat wiederholt darauf hingewiesen, dass dem Problemphänomen der Zwangsverheiratungen in Deutschland nicht allein auf rechtlichem Wege beizukommen ist. Sie fordert daher einen gesellschaftlichen Prozess zur Schärfung des Unrechtsbewusstseins bei betroffenen Familien und plädiert in diesem Zusammenhang für Aufklärungskampagnen, beginnend an Grundschulen.19 Schon 2007 hatte Ates Aufklärungskampagnen in Kindergärten und Schulen gefordert.20 Auch müssen Jugendliche in Ates‘ Augen wissen, wo sie in Deutschland Zuflucht finden können, wenn sie von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind.21 Einen Ausbau der Präventionsarbeit hält auch Neele Marleen Schlenker im Fazit ihrer Arbeit zum § 237 StGB für erstrebenswert.22 Terre des Femmes sprach sich 2024 für eine bundesweite Präventionsarbeit an Schulen aus, verwies aber zugleich auf fehlende valide Zahlen, was eine solche Arbeit erschwere.23 Necla Kelek sah 2019 eine unzureichende Aufklärungsarbeit an Schulen und forderte, Lehrer angemessen für die Problematik zu sensibilisieren.24 Die bislang ohne bundesweite einheitliche statistische Grundlage behandelte Problematik der Zwangsverheiratungen von Minder- und Volljährigen, die auch nach dem 2011 eingeführten § 237 StGB und dem 2017 erlassenen Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit Wissen der Bundesregierung anhält, erfordert eine entschlossene politische Vorgehensweise. Die Eheschließungsfreiheit jeder einzelnen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Person ist durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt. Dies hat die Bundesregierung selbst in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften festgehalten.25 Wenn Bundesministerin Priens im Dezember 2025 getätigte Aussage – ,,Eines steht aber fest: Kein Hinweis auf Tradition oder Kultur recht- 12 Necla Kelek, Die unheilige Familie. Wie die islamische Tradition Frauen und Kinder entrechtet, München 2019, Seite 113 f. 13 Rita Breuer, Liebe, Schuld & Scham. Sexualität im Islam, Freiburg im Breisgau 2016, Seite 138. 14 Neele Marleen Schlenker, § 237 StGB – Das Verbot der Zwangsheirat, Frankfurt am Main 2016, Seite 82. 15 A. a. O., Seite 26. 16 A. a. O., Seite 84. 17 A. a. O., Seite 241. 18 A. a. O., Seite 67. 19 www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:c858e76d04142241/, Minute 4, zuletzt abgerufen am 17. Februar 2026. 20 Seyran Ates, Der Multi-Kulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007, Seite 68. 21 www.welt.de/politik/deutschland/article68874ee6893b255c80daf09d/Zwangsehen-in-der-Ferien-Sie-haben-keinerlei-Unrechtsbewusstsein- warnt-Seyran-Ates.html, zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026. 22 Neele Marleen Schlenker, § 237 StGB – Das Verbot der Zwangsheirat, Frankfurt am Main 2016, Seite 280. 23 www.bundestag.de/resource/blob/1005930/Stellungnahme-Boehmecke_TdF.pdf, Seite 3 f., zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026. 24 Necla Kelek, Die unheilige Familie. Wie die islamische Tradition Frauen und Kinder entrechtet, München 2019, Seite 111 und Seite 142. 25 Bundestagsdrucksache 17/4401, Seite 8. fertigt Zwangsverheiratung als Form der Gewaltausübung!“26 – nicht heiße Luft bleiben soll, muss gehandelt werden. Es stellen sich mit Blick auf das Phänomen der Zwangsverheiratungen auch grundlegende Fragen zur Ethik des Geschlechter- und Familienverhältnisses. Es steht zu hoffen, dass der vorliegende Antrag nicht im parteipolitischen Alltagskampf zerrieben wird, sondern als Anlass dafür dient, sich lagerübergreifend dem (stillen) Leid der von Zwangsheirat in Deutschland Bedrohten und Betroffenen neu zu widmen. 26 www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekampfen-betroffene-wirksam- schuetzen-data.pdf, Seite 3, zuletzt abgerufen am 17.Februar 2026. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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