Schriftliche Frage 12 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Repression des iranischen Regimes gegenüber Exil-Iranerinnen und -Iranern sowie des V…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 12 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Repression des iranischen Regimes gegenüber Exil-Iranerinnen und -Iranern sowie des V…
Frage 12 (Dr. Michael Arndt, Die Linke):
Unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Repression des iranischen Regimes gegenüber Exil-Iranerinnen und -Iranern sowie des Verdachts von Anschlagsplanungen gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland und anderswo etwas, um iranische Diplomaten und potenzielle Agenten auf Mitgliedschaft in den terroristischen Revolutionsgarden zu überprüfen und auszuweisen, und wenn ja, was, und wird sie mit anderen europäischen Ländern Maßnahmen ergreifen, um iranische Agenten in Europa lückenlos zu überwachen und somit Jüdinnen und Juden sowie Exil-Iranerinnen und -Iraner zu schützen, und wenn ja, welche (Quellen: www.hande l sb la t t.com/politik/deutschland/iran-cdu-aussenpolitike r-fordert-ausweisung-iranischer-diplomaten/1001 96017.html; www.n-tv.de/panorama/Iran-Spion-s oll-Anschlagsziele-in-Deutschland-ausgespaeht-h aben-article26121005.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Februar 2026:
Im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten ergreifen die Bundessicherheitsbehörden alle erforderlichen Maßnahmen, um potentielle Gefährdungen für die innere Sicherheit frühzeitig zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen. Dazu zählt auch der Austausch mit europäischen Partnerdiensten und die Beteiligung im Rahmen des diplomatischen Akkreditierungsverfahrens. Die Gefährdungslage für (pro-)jüdische und (pro-)israelische Ziele ist weiterhin auf einem hohen Niveau. Für den regimekritischen Teil der Diaspora geht die Bundesregierung von einer abstrakten Gefährdungslage aus und nimmt grundsätzlich jedwede Aktivitäten ausländischer staatlicher Stellen oder ihrer Zuträger in Deutschland sehr ernst und duldet diese nicht. Gemäß Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD) kann dem Entsendestaat jederzeit ohne Angabe von Gründen notifiziert werden, dass der Missionschef oder ein Mitglied des diplomatischen Personals zur persona non grata erklärt wird oder ihm ein anderes Mitglied des Personals der Mission nicht genehm ist. Für individuelle Gefährdungsbewertungen von fragegegenständlichen Personen und Einrichtungen und ggf. die Ergreifung von erforderlichen Schutzmaßnahmen sind die Landespolizeibehörden zuständig.
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