Aktivitäten der Islamischen Revolutionsgarden als ernste Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland
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Aktivitäten der Islamischen Revolutionsgarden als ernste Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4626
21. Wahlperiode 10.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic, Lamya Kaddor,
Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Lukas Benner, Marcel Emmerich,
Schahina Gambir, Omid Nouripour und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktivitäten der Islamischen Revolutionsgarden als ernste Bedrohung für
jüdisches Leben in Deutschland
Die am 28. Februar 2026 durch US-amerikanische und israelische Luftschläge
gegen Iran begonnene militärische Eskalation im Nahen Osten hat auch
unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland. Dabei haben
die Sepah‑e Pasdaran, die „Revolutionswächter“, auch „Revolutionsgarden“
(Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC)) eine zentrale Rolle inne. Bei
ihnen handelt es sich laut der Journalistin Natalie Amiri um den „mit Abstand
mächtigste[n] Machtfaktor im Land“ bzw. laut „Spiegel“ um die „Speerspitze“
des Regimes der Islamischen Republik Iran. Ihre herrschaftsstabilisierende
Funktion wird in ihrem Selbstverständnis kenntlich: Sie sehen sich als
Instrument, um die „islamische Revolution“ zu „schützen“ (www.spiegel.de/ausland/
iran-sollten-die-revolutionswaechter-auf-die-eu-terrorliste-was-dafuer-
sprichtwas-dagegen-a-9833a1e8-0873-4815-a75d-959589340000). Dass sich dieser
„Schutz“ gegen Menschenleben richtet, zeigte sich in besonders dramatischem
Ausmaß wiederholt bei der brutalen Unterdrückung der mutigen Proteste der
iranischen Zivilbevölkerung in den Jahren 1999, 2009, 2017/2018, 2019,
2022/2023 und 2025/2026. Bei den jüngsten landesweiten
Massendemonstrationen in Iran hat die Gewalt der IRGC eine neue Dimension erreicht. Nach
Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen wurden über 10 000
Menschen ermordet, Medienberichten zufolge bis zu 30 000 schwer verletzt und
Zehntausende festgenommen. Infolgedessen haben die Außenministerinnen
und Außenminister der EU-Staaten neue Iran-Sanktionen verhängt. Zudem
konnte die jahrelange Auseinandersetzung um die Listung der Islamischen
Revolutionsgarden als Terrororganisation, die die damalige Bundesministerin des
Auswärtigen, Annalena Baerbock, auf den Weg gebracht und die
Fragestellenden in ihrem Antrag (Bundestagsdrucksache 21/3843) gefordert hat, nun
endlich zu einer Einigung finden. Es ist ein wichtiges politisches Zeichen an die
Menschen in Iran und an die vielen Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger in der Diaspora – explizit hier in Deutschland – die über
lange Jahre hinweg die Listung erkämpft haben. Als rechtliche Grundlage für
die Listung diente ein Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts von 2023.
Ein Deutsch-Iraner wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt,
weil er im November 2022 einen Anschlag auf eine Synagoge in Bochum
verüben wollte. Das Gericht stellte insbesondere heraus, dass der Mann im Auftrag
einer „staatliche[n] iranische[n] Stelle“ gehandelt hat (www.verfassungsschut
z.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-spionageabwehr/2024-spionageabw
ehr-artikel.html).
Bei den „Revolutionswächtern“ handelt es sich um das eigentliche
Machtzentrum des Regimes. Neben den regulären Streitkräften der Islamischen Republik
stellen die IRGC nicht nur eine „eigene Streitmacht mit Luftwaffe, Marine,
Geheimdienst und einem gigantischen Wirtschaftsimperium“, sondern mit der
„Quds-Brigade“ auch die zentrale Eliteeinheit für ein weltweit operierendes
Terrornetzwerk (www.spiegel.de/ausland/iran-sollten-die-
revolutionswaechterauf-die-eu-terrorliste-was-dafuer-spricht-was-dagegen-a-9833a1e8-0873-4815-
a75d-959589340000).
Dessen Gewalt richtet sich nicht nur gegen in Aus- und Inland lebende
iranische Oppositionelle, Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger sowie kritische Stimmen, sondern hat auch seit jeher Jüdinnen und
Juden zum Ziel und das im globalen Ausmaß: Im Jahr 2025 bestätigte der
australische Inlandsgeheimdienst, dass das iranische Regime jüdische Gemeinden
und Einrichtungen in Melbourne und Sydney angegriffen habe (www.tagesscha
u.de/ausland/ozeanien/australien-iran-ausweisung-botschafter-100.html). Im
Jahr 2024 hielt es das höchste argentinische Strafgericht für erwiesen, dass Iran
den Anschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA in Buenos Aires Im
Jahr 1994 geplant und die schiitische, libanesische Terrormiliz Hisbollah
(„Partei Gottes“, Ḥizb Allāh) dessen Ausführung übernommen hat. Dabei wurden
85 Menschen ermordet und Hunderte verletzt (www.deutschlandfunk.de/gerich
t-macht-iran-fuer-anschlag-in-buenos-aires-von-1994-verantwortlich-10
2.html). Im Jahr 2020 verurteilte ein bulgarisches Gericht zwei Männer zu
lebenslangen Freiheitsstrafen, die – das sah das Gericht für erwiesen an – dem
Selbstmordattentäter von Burgas Hilfestellung geleistet haben sollen. In
Burgas, einem Ferienort am Schwarzen Meer, war am 18. Juli 2012 ein Anschlag
auf einen Reisebus mit einer israelischen Reisegruppe verübt worden, bei dem
fünf Israelis und der bulgarische Busfahrer ermordet sowie 35 weitere
Mitglieder der Reisegruppe verletzt wurden. Die EU-Außenministerinnen und EU-
Außenminister sahen es als erwiesen an, dass die Hisbollah hinter dem
Anschlag steckte und beschlossen im Jahr 2013, deren militärischen Flügel fortan
als Terrororganisation zu listen (www.tagesschau.de/ausland/eu-hisbollah-ts-10
0.html#:~:text=%22EU%20wird%20Hisbollah%2DVermögen%20einfrieren,S
o%20begrenzen%20wir%20ihre%20Handlungsfähigkei t .%22). Die
libanesisch-islamistische Hisbollah wurde Anfang der 1980er-Jahre von den
Islamischen Revolutionsgarden als direkter Stellvertreter installiert. Im Jahr 2016
spionierte der iranische Geheimdienst über mehrere Monate den ehemaligen
Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Reinhold Robbe, als
potenzielles Anschlagsziel aus (www.sueddeutsche.de/politik/geheimdienste-iranisch
er-geheimdienst-spionierte-spd-politiker-aus-1.3322722).
Die Hisbollah gehört zur sogenannten Achse des Widerstands, einem bereits
seit 2004 bestehenden Netzwerk antiwestlicher, vor allem aber antiisraelischer
iranischer Proxys. Die Islamischen Revolutionsgarden nehmen eine zentrale
Rolle in der Führung und Unterstützung dieser Kräfte ein. Diesem Netzwerk
gehört nicht nur die Hisbollah an, sondern auch Milizen im Irak und Syrien
sowie die Huthi im Jemen und die terroristische Organisation Hamas im
Gazastreifen.
Auch wenn die Islamischen Revolutionsgarden und ihre „Achse des
Widerstands“ durch israelische Militär- und Geheimdienstoperationen erheblich
geschwächt wurden, geht von ihnen weiterhin eine unmittelbare Bedrohung für
Jüdinnen und Juden sowie israelische oder mit Israel assoziierte Einrichtungen
und Einzelpersonen in Deutschland aus. Dem Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) lagen im Jahr 2023 Hinweise auf bis zu 160 Personen mit
Verbindungen zu den IRGC vor, und die Quds-Einheiten operieren laut
Bundesregierung seit 13 Jahren in Deutschland. Dazu gehören neben Ausspähungen (u. a.
auch durch Cyberspionage) gegen jüdische, israelische und
iranischoppositionelle Einrichtungen und Einzelpersonen auch proliferationsrelevante
Beschaffungsaktivitäten, bei denen Schlüsselprodukte deutscher Hersteller für
das iranische Raketenprogramm beschafft werden (www.bundestag.de/presse/h
ib/kurzmeldungen-934972). Die Aktivitäten des Iran im Kontext
transnationaler Repression werden derzeit in einer weiteren Kleinen Anfrage der
Fragestellenden thematisiert.
Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August
Hanning, warnte bereits im Jahr 2020 infolge der US-amerikanischen Tötung von
Soleimani davor, dass Deutschland nun zum Ziel von Angriffen werden könnte.
So wurden potenzielle Ziele durch Angehörige der von Soleimani geführten
Al-Quds-Brigaden ausgespäht. Diese Bedrohung geht auch durch vom Iran
gesteuerte Organisationen aus – wie beim „aus Teheran gesteuerte[n] Mykonos-
Attentat in Berlin“ im September 1992, bei dem ein Kommando der Hisbollah
vier kurdische Exil-Iraner ermordete (www.tagesspiegel.de/politik/der-iran-ist-i
n-der-lage-terroranschlage-in-deutschland-auszufuhren-4678993.html).
Darüber hinaus äußerten die Richterinnen und Richter des Düsseldorfer
Oberlandesgerichts in ihrem Urteil im Jahr 2023 die Vermutung, dass ein Brandanschlag
und Schüsse auf das Rabbinerhaus in Essen in einem Zusammenhang zum
geplanten Anschlag auf die Synagoge in Bochum stünden, weshalb es sich
mutmaßlich um eine koordinierte Aktion gehandelt habe, um in Deutschland
Verunsicherung zu schüren (www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-botschafter-urt
eil-100.html).
Mitte 2025 wurde der in Kabul geborene dänische Staatsangehörige Ali S. im
Auftrag des Generalbundesanwalts im dänischen Aarhus festgenommen. Zuvor
war er in Berlin durch das BfV observiert worden, ehe das Bundeskriminalamt
(BKA) übernommen hatte. In Berlin spähte S. israelische und jüdische
Einrichtungen aus, darunter einen Supermarkt und den Sitz der Deutsch-Israelischen
Gesellschaft sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, mutmaßlich aufgrund der jüdischen Herkunft der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien
(www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/spionage-iran-100.html). Der
„Spiegel“ berichtete, dass die IRGC Aufträge zur Vorbereitung möglicher Angriffe in
Berlin erteilt haben sollen und somit hinter den Aktivitäten von S. stehen
könnten (www.spiegel.de/politik/deutschland/festnahme-iran-soll-anschlaege-auf-ju
edische-einrichtungen-in-deutschland-geplant-haben-a-82030b43-5cea-4464-86
fa-2041531553b5). Hinzu konnte das BfV von 2024 auf 2025 eine Zunahme
von Unterstützenden und Sympathisierenden der Hamas – also einer
Terrororganisation aus der von den Islamischen Revolutionsgarden initiierten „Achse
des Widerstands“ – in Deutschland um 6 Prozent feststellen. Es wäre allerdings
ein Fehlschluss, Deutschland nur als Rückzugsort zu begreifen, denn laut BKA
wächst damit auch das Anschlagsrisiko und es bestehe für israelische und
jüdische Einrichtungen und Einzelpersonen „weiterhin eine hohe besondere
abstrakte Gefährdung“ (www.deutschlandfunk.de/hamas-deutschland-
terrorismusantisemitismus-sicherheit-bka-verfassungsschutz-100.html). So ließ die
Bundesanwaltschaft im Oktober 2025 sowie im Januar 2026 mutmaßliche Hamas-
Mitglieder in Berlin festnehmen (www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rb
b-mutmasslicher-hamas-waffenschmuggler-am-ber-festgenommen-102.html).
Zusammenfassend lässt sich festhalten: „Das iranische Regime ist heute einer
der maßgeblichen Protagonisten des globalen Antisemitismus“ (www.bpb.de/th
emen/antisemitismus/dossier-antisemitismus/519837/der-antisemitismus-des-ir
anischen-regimes/). Entsprechende Aktivitäten des iranischen Regimes wurden
nach dem menschenverachtenden Massaker der Hamas an jüdischen und
israelischen Menschen am 7. Oktober 2023 auch in Deutschland und Europa nach
Einschätzung der Sicherheitsbehörden intensiviert. Nach der jüngsten
Einstufung als Terrororganisation auf EU-Ebene und der iranischen Reaktion, die
Armeen der EU-Mitgliedstaaten ebenfalls als Terrororganisationen einzustufen,
haben sich die Bedrohungslagen, auch für Soldatinnen und Soldaten in
Deutschland und Einrichtungen der Bundeswehr, noch einmal deutlich erhöht
(vgl. https://presse-augsburg.de/geheimdienstkontrolleur-warnt-vor-bundesweh
r-gefaehrdung-durch-iran/1101950/).
Auch mit Blick auf die jüngste Einstufung auf EU-Ebene und die iranische
Reaktion stellen sich zahlreiche Fragen bezüglich des (zu intensivierenden)
Schutzes jüdischen Lebens in Deutschland, des Schutzes von Einrichtungen sowie
von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, ebenso wie mit Blick auf die
Einstufung der IRGC als terroristische Vereinigung auf nationaler Ebene sowie
ein Betätigungsverbot in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Ausspähmaßnahmen
beziehungsweise Bedrohungssachverhalten von iranischen
Nachrichtendiensten oder sonstigen Stellen oder Akteurinnen und Akteuren mit
Verbindungen zu iranischen Stellen gegenüber
a) jüdischen, israelischen oder mit Israel assoziierten Einrichtungen und
Einzelpersonen seit 2015?
b) Angehörigen der Bundeswehr?
c) iranischen Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern, iranischen politischen Oppositionellen und iranischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Deutschland?
2. Wie bewertet die Bundesregierung Veränderungen für die Sicherheitslage
jüdischer, israelischer, mit Israel assoziierter und iranisch-oppositioneller
Einrichtungen und Einzelpersonen in Deutschland sowie von
Liegenschaften und Angehörigen der Bundeswehr seit Beginn der militärischen
Eskalation mit Iran am 28. Februar 2026, und welche Konsequenzen zieht
sie aus dieser Bewertung?
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass die
Revolutionsgarden jüdische, israelische, mit Israel assoziierte und
iranischoppositionelle Einrichtungen und Einzelpersonen in Deutschland
ausspioniert und Anschläge auf diese vorbereitet bzw. durchführt, und was plant
die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheitsbehörden konkret, um
dieser Bedrohungslage zu begegnen?
4. Plant die Bundesregierung, auch und gerade nach der jüngsten Einstufung
als Terrororganisation auf EU-Ebene, die Islamischen Revolutionsgarden
als terroristische Vereinigung einzustufen und sie anschließend mit einem
nationalen Betätigungsverbot in Deutschland zu belegen, wie es die
Fragestellenden in einem Antrag an den Deutschen Bundestag
(Bundestagsdrucksache 21/3843) gefordert hat, und wenn nein, warum nicht?
5. Wie viele Einzelpersonen und Einrichtungen in Deutschland rechnet die
Bundesregierung den Islamischen Revolutionsgarden beziehungsweise
den Al-Quds-Brigaden zu?
a) Welche konkreten Anschläge bzw. öffentlich bekannt gewordenen
Aktivitäten in den letzten fünf Jahren rechnet die Bundesregierung den
genannten Gruppierungen zu?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
(Befehls-)Strukturen der genannten Gruppen in Deutschland vor?
c) Wie oft und zu welchen Zeitpunkten waren die genannten Gruppen
ggf. Gegenstand von Besprechungen im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (bitte unter Angabe des entsprechenden „GTAZ
(Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum)-Boards“ aufschlüsseln)?
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verbindungen von
Personen, die den Islamischen Revolutionsgarden beziehungsweise den Al-
Quds-Brigaden zugerechnet werden, zu Angehörigen der Botschaft der
Islamischen Republik Iran beziehungsweise von iranischen Konsulaten
beziehungsweise Personen mit diplomatischem Status vor, und wenn ja,
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
7. Erwägt die Bundesregierung, Maßnahmen gegen das Al-Mustafa-Institut
in Berlin zu ergreifen, das über die Kooperation mit der Al-Mustafa
International University in Qom enge Verbindungen zum Mullah-Regime und
zu den Islamischen Revolutionsgarden pflegt?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über iranische Bankinstitute
in Deutschland und ihre Zusammenarbeit mit Akteuren der Islamischen
Revolutionsgarden oder anderen iranischen Agentinnen und Agenten?
a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Zuge der EU-
Terrorlistung zur Überprüfung von Verbindungen der in Deutschland
ansässigen iranischen Banken zu den Islamischen Revolutionsgarden
oder anderen iranischen Agentinnen und Agenten?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über geschäftliche,
organisatorische und/oder personelle Verbindungen der in Deutschland
ansässigen iranischen Banken (wie z. B. Bank Sepah-Iran, Bank Melli Iran,
Bank Saderat Iran, Middle East Bank etc.) zu den Islamischen
Revolutionsgarden oder anderen iranischen Agentinnen und Agenten, und hat
die Bundesregierung die Absicht, diese Banken in Deutschland zu
verbieten?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geschäftliche,
organisatorische und/oder personelle Verbindungen in Deutschland ansässiger
iranischer Firmen zu den Islamischen Revolutionsgarden vor, und wenn
diese Verbindungen bestehen, welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geschäftliche,
organisatorische und/oder personelle Verbindungen von in Deutschland tätigen
Firmenkonglomeraten, zu den Islamischen Revolutionsgarden und/oder
Mojtaba Chamenei, dem obersten Führer in Iran, Ayatollah Ali Chamenei,
der enge Verbindungen zu den IRGC und zur mit ihnen verbundenen
Basij‑Miliz besitzt, vor?
a) Werden derzeit von der Bundesregierung rechtliche und/oder
politische Maßnahmen hinsichtlich der Rechercheergebnisse von
Bloomberg und der „Financial Times“, die Mojtaba Chamenei in Verbindung
mit Immobilien in Deutschland bringen, geprüft (www.bloomber
g.com/news/features/2026-01-28/how-iran-supreme-leader-
khameneis-son-built-a-global-property-empire; www.ft.com/content/a1fd0c0d-8
5ed-48c0-a6ad-3e476d8a2535), wenn ja, welche Maßnahmen konkret,
und wenn nein, warum nicht?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
von Ali Ansari, der bereits am 30. Oktober 2025 von der britischen
Regierung aufgrund seiner Unterstützung von Aktivitäten der IRGC
auf die britische Sanktionsliste gesetzt wurde, und Moris Mashali,
beides Mitgeschäftsführer von Ziba Leisure und damit Anteilseigner der
Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft und des Frankfurter
Hotels, zu Mojtaba Chamenei vor?
11. Werden derzeit von der Bundesregierung rechtliche und/oder politische
Maßnahmen hinsichtlich der Rechercheergebnisse von Bloomberg und der
„Financial Times“, die Ali Ansari und Moris Mashali in Verbindung zu
Mojtaba Chamenei bringen, geprüft (www.bloomberg.com/news/features/
2026-01-28/how-iran-supreme-leader-khamenei-s-son-built-a-global-prop
erty-empire; www.ft.com/content/a1fd0c0d-85ed-48c0-a6ad-3e476d8a
2535)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen konkret?
b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit,
gegen Geldwäsche iranischer Akteurinnen und Akteure in
Deutschland vorzugehen sowie Einzelpersonen zu sanktionieren und/oder ihre
Vermögen einzufrieren?
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Spionage inklusive
Cyberspionage von iranischen Oppositionellen, jüdischen Einrichtungen und
Einzelpersonen durch iranische Nachrichtendienste oder Personen vor, die
den Islamischen Revolutionsgarden beziehungsweise den Al-Quds-
Brigaden zugerechnet werden, und wenn ja, welche?
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Ausspähmaßnahmen
beziehungsweise Bedrohungssachverhalten gegenüber Mandatsträgerinnen und
Mandatsträgern oder Personen des öffentlichen Lebens mit iranischem
Migrationshintergrund, der iranischen Opposition in Deutschland
beziehungsweise Unterstützerinnen und Unterstützern der Protestbewegung im
Iran vor?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten von
Hamas- und Hisbollah-Mitgliedern in Deutschland vor, insbesondere
hinsichtlich der Bedrohungslage für jüdische, israelische und mit Israel
assoziierte Personen und Einrichtungen, und wie bewertet sie die zuletzt
vermehrten Festnahmen aufgrund möglicher vermehrter Aktivitäten in
Deutschland?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten der den
Islamischen Revolutionsgarden zuzuordnenden Personen im
Zusammenhang von Kooperationen deutscher und iranischer Hochschulen vor?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen von
Personen an deutschen Denkfabriken und Stiftungen zu den Islamischen
Revolutionsgarden vor, und wenn diese Verbindungen bestehen, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen der
Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands i. V.
(IGS) und/oder ihrer Mitgliedsorganisationen zu den Islamischen
Revolutionsgarden vor?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen des
Islamischen Zentrums Imam Mahdi e. V. in Menden (NRW) zu dem
verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) und zu den Islamischen
Revolutionsgarden vor, und wenn diese Verbindungen bestehen, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen der
Organisatorinnen und Organisatoren sowie Unterstützerinnen und
Unterstützer von Al-Quds-Märschen in Deutschland zu den Islamischen
Revolutionsgarden vor, und wenn Verbindungen bestehen, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihnen?
20. Bestehen Erkenntnisse der Bundesregierung darüber, ob die Islamischen
Revolutionsgarden in Deutschland in Kontakt mit anderen
Nachrichtendiensten oder islamistischen Akteuren treten, um Unterstützerinnen und
Unterstützer für ihre Zwecke zu gewinnen, und wenn ja, welche Gruppen
oder Einzelpersonen sind betroffen, und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung daraus?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die islamistische
Jugendgruppe „Salehin“, deren Akteure und mögliche Verbindungen zu
den Islamischen Revolutionsgarden vor?
Berlin, den 4. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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