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Schriftliche Frage 138 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum wurde der Entlastungsbeitrag für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 nach § 66 SGB XII im Gegensatz zum Entlastungsbeitrag nach…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 138 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum wurde der Entlastungsbeitrag für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 nach § 66 SGB XII im Gegensatz zum Entlastungsbeitrag nach… Frage 138 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum wurde der Entlastungsbeitrag für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 nach § 66 SGB XII im Gegensatz zum Entlastungsbeitrag nach § 45b SGB XI nicht dynamisiert, und wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschen, die diese Leistung beziehen, nicht nur deshalb weniger Unterstützung bekommen, weil die Vergütungssätze dafür über die Jahre steigen, und wenn ja, wie? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 10. Februar 2026: Eine Anpassung der Höhe des Entlastungsbetrags nach den §§ 64i und 66 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) an die Höhe des Entlastungsbetrags nach dem Recht des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist für die laufende Legislaturperiode vorgesehen.

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