Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um pflegende Angehörige dauerhaft finanziell abzusichern, statt sie nur punktuell zu entlasten, und warum liegen der Bundesregierung keine Daten zu Leistungsbezügen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bei pflegenden Angehörigen vor (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 76 und 77 auf Bundestagsdrucksache 21/4372)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung von Pflegepersonen sind im Einzelnen bereits in der Antwort der Bundesregierung zu der in der Fragestellung genannten Schriftlichen Frage 77 aufgeführt (vergleiche Bundestagsdrucksache 21/4372).
Die Datenlage im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) stellt sich wie folgt dar: Die amtliche Statistik erfasst ausschließlich leistungsberechtigte Personen und deren individuelle Leistungsansprüche. Die Pflege eines Angehörigen ist kein eigenständiger Leistungstatbestand des SGB XII und daher kein Erhebungsmerkmal. Leistungen nach dem Dritten, Vierten und Siebten Kapitel des SGB XII knüpfen an die Bedürftigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit der leistungsberechtigten Person an. Eine gesonderte Erfassung pflegender Angehöriger in den Leistungsempfängerstatistiken des SGB XII erfolgt deshalb nicht.
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