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Schriftliche Frage 144 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass Leistungsberechtigte nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen der Vermögensanrechnung…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 144 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass Leistungsberechtigte nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen der Vermögensanrechnung… Frage 144 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass Leistungsberechtigte nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen der Vermögensanrechnung nach meiner Auffassung deutlich strenger behandelt und mit niedrigeren Schonvermögen konfrontiert werden als Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, obwohl beide Gruppen existenzsichernde Leistungen erhalten und sich häufig in vergleichbar prekären Lebenslagen befinden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 7. Juli 2025: Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und die Leistungen für den Lebensunterhalt der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch haben unterschiedliche Zielsetzungen. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Die Leistungen, insbesondere die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, sind darauf ausgerichtet, die Hilfedürftigkeit zu beenden. Diese Situation ist für Beziehende von existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe nicht vergleichbar. Diese sind in der Regel aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und bleiben damit längerfristig oder sogar dauerhaft in diesem Leistungssystem.

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