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Schriftliche Frage 169 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob in der aktuellen Grippesaison deutschlandweit ausreichend Grippeimpfstoff vorhanden…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 169 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob in der aktuellen Grippesaison deutschlandweit ausreichend Grippeimpfstoff vorhanden… Frage 169 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob in der aktuellen Grippesaison deutschlandweit ausreichend Grippeimpfstoff vorhanden ist, und ist der Bundesregierung die Forderung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Regresse bei Grippeimpfstoffen abzuschaffen, um so die Versorgung in den zukünftigen Jahren zu verbessern, bekannt, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 10. Februar 2026: Der Bundesregierung liegen derzeit keine bestätigten Hinweise auf flächendeckende Versorgungsprobleme mit Grippeimpfstoffen vor. Ende des Jahres 2025 gab es kurzfristig regionale Knappheiten bei saisonalen Grippeimpfstoffen. Um einem möglichen Mangel vorzubeugen, hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Gestattungen nach § 10 Absatz 1a und § 11 Absatz 1c des Arzneimittelgesetzes (AMG) ausgestellt, die den Import italienisch gekennzeichneter Grippeimpfstoffe ermöglichen (www.pe i.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2026/260114-efluelda-impfstoff-italie nische-beschriftung-verfuegbar.html?nn=175430). Die generelle Abschaffung von Regressen im Arznei- und Heilmittelbereich wird wegen der hierdurch möglichen erheblichen Mehrausgaben für die Kostenträger und mögliche Fehlsteuerungen insbesondere im Bereich der Arzneimittelversorgung abgelehnt. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben werden grundsätzlich als gerechter Interessenausgleich zwischen den Ärztinnen und Ärzten und den Kostenträgern bewertet. Die Vereinbarungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werden in der Selbstverwaltung zwischen den Kostenträgern und Leistungserbringern abgestimmt. Für Impfungen gegen die saisonale Grippe gibt es bereits in § 106b Absatz 1a SGB V eine Regelung, nach der bei der Verordnung der Grippeimpfstoffe eine angemessene Überschreitung der Menge gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als unwirtschaftlich gilt. Auch hierzu ist das Nähere in den oben genannten Vereinbarungen zu regeln.

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