Schriftliche Frage 62 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Dienstleistungen soll die Deutsche Telekom AG für die Bundeswehr über die Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Telekom au…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 62 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Dienstleistungen soll die Deutsche Telekom AG für die Bundeswehr über die Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Telekom au…
Frage 62 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Dienstleistungen soll die Deutsche Telekom AG für die Bundeswehr über die Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Telekom aus dem Jahr 2018 übernehmen, und wie viele Haushaltsmittel aus welchem Titel werden dafür in den Jahren 2026, 2027 und 2028 veranschlagt (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/ deutsche-telekom-steigt-in-ruestungsgeschaeft-ei n/100193447.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 5. Februar 2026:
Aus der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und der Telekom aus dem Jahr 2018 sind keine Dienstleistungsaufträge erfolgt. Dementsprechend sind keine Haushaltsmittel im Einzelplan 14 veranschlagt. Der im Artikel beschriebene Einstieg der Deutschen Telekom AG ins Rüstungsgeschäft ist nicht mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und der Deutschen Telekom AG verbunden. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung zu Medienberichterstattungen keine Stellung.
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