Schriftliche Frage 157 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, in welcher Höhe in Deutschland jährlich Kosten durch Vollzugsdefizite im Umweltrech…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 157 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, in welcher Höhe in Deutschland jährlich Kosten durch Vollzugsdefizite im Umweltrech…
Frage 157 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, in welcher Höhe in Deutschland jährlich Kosten durch Vollzugsdefizite im Umweltrecht entstehen, und in welcher Relation stehen diese Kosten zu den Schätzungen der EU-Kommission, wonach die Nichtumsetzung von EU- Umweltvorschriften durch Luft- und Wasserverschmutzung, Naturzerstörung und Abfall für die EU pro Jahr Kosten in Höhe von 180 Mrd. Euro verursacht (vgl. https://germany.representation.ec.europa.eu/ news/bericht-zur-umsetzung-von-euumweltrechtden-27-eu-staaten-veroffentlicht-2025-07-07_de)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 3. Februar 2026:
Nach Artikel 83 des Grundgesetzes (GG) führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit das GG nichts anderes bestimmt oder zulässt. Solche abweichenden Regelungen bestehen im Umweltrecht nicht. Mangels rechtlicher Verpflichtung stellen die Länder der Bundesregierung daher auch keine konsistenten und damit aussagekräftigen Informationen durch etwaige Vollzugsdefizite im Umweltrecht entstehenden Kosten zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
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