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Schriftliche Frage 158/159 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie viele Standorte mit radioaktiven Altlasten sind der Bundesregierung derzeit bekannt, und in wie vielen Fällen liegt jeweils ein Sanierun…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 158/159 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie viele Standorte mit radioaktiven Altlasten sind der Bundesregierung derzeit bekannt, und in wie vielen Fällen liegt jeweils ein Sanierun… Frage 158 (Marcel Queckemeyer, AfD): Wie viele Standorte mit radioaktiven Altlasten sind der Bundesregierung derzeit bekannt, und in wie vielen Fällen liegt jeweils ein Sanierungsoder Sicherungskonzept vor? Frage 159 (Marcel Queckemeyer, AfD): Liegt der Bundesregierung eine bundesweit konsolidierte Übersicht über Standorte mit radioaktiven Altlasten vor, und wenn ja, welche Behörde führt diese Übersicht, wenn nein, aus welchen Gründen wird eine solche Übersicht bislang nicht geführt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 3. Februar 2026: Die Fragen 158 und 159 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für radioaktive Altlasten im Sinne von § 136 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) liegt die Zuständigkeit nach § 184 Absatz 1 Nummer 6 StrlSchG bei den Ländern. Nach § 142 Absatz 2 StrlSchG erfassen die zuständigen (Landes-)Behörden die festgestellten radioaktiven Altlasten und altlastverdächtigen Flächen. Aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilungen erfolgt darüber hinaus keine Erfassung auf Bundesebene, auch nicht im Hinblick auf die Gesamtzahl der Standorte oder Informationen zu Sanierungs- und Sicherungskonzepten.

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