Natürliche Belastung durch Radon: mögliche gesundheitspolitische Schutzlücken, Vorsorge in sensiblen Einrichtungen, Risikokommunikation und Zugang zu Messungen
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Natürliche Belastung durch Radon: mögliche gesundheitspolitische Schutzlücken, Vorsorge in sensiblen Einrichtungen, Risikokommunikation und Zugang zu Messungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7268
21. Wahlperiode 22.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Natürliche Belastung durch Radon: mögliche gesundheitspolitische
Schutzlücken, Vorsorge in sensiblen Einrichtungen, Risikokommunikation und
Zugang zu Messungen
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das aus dem
Untergrund in Gebäude eindringen und sich in Innenräumen anreichern kann. Eine
längerfristig erhöhte Exposition erhöht das Risiko für Lungenkrebs. Für die
gesundheitspolitische Bewertung ist daher entscheidend, wie zuverlässig belastete
Gebiete identifiziert werden, wie schnell und verständlich die Bevölkerung
informiert wird und ob sensible Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen
wirksam geschützt werden.
Es sind nach Ansicht der Fragesteller Fortschritte im Bemühen um
Strahlenschutz bezüglich Radon zu verzeichnen. Beispiele sind der gemeinsame
internationale Fachworkshop des damaligen Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im April 2025 sowie die Aktualisierung der
Radonvorsorgegebiete im Oktober 2025 (www.bundesumweltministerium.de/m
eldung/bmuv-und-bfs-veranstalten-internationalen-fachworkshop-zu-radon;
www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/boden.html). Trotz dieser
Initiativen und des Abschlusses des europäischen Forschungsprojekts „Rado-
Norm“ im August 2025 mit neuen Daten zu Risiken für Föten und vulnerable
Gruppen besteht nach Auffassung der Fragesteller weiterhin Klärungsbedarf
(www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2025/011.html; www.bf
s.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/natuerlich-ion/stellungnahmen/radon-schw
angerschaft.html).
Höher aufgelöste BfS-Karten zeigen Diskrepanzen zu den ausgewiesenen
Vorsorgegebieten. Zudem beschreiben aktuelle BfS-Warnungen saisonal steigende
Radonwerte in Gebäuden im Winter sowie Schätzungen von bis zu 2 800
radonbedingten Lungenkrebstodesfällen pro Jahr und die Notwendigkeit der
weiteren Beleuchtung der Thematik sowie gegebenenfalls eine konsequente
Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen (www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilu
ngen/BfS/DE/2025/014.html; www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/natu
erlich-ion/abgeschlossen/lungenkrebsfaelle-durch-radon.html).
Vor diesem Hintergrund möchten die Fragesteller in Erfahrung bringen, wie die
Bundesregierung die gesundheitliche Schutzwirkung der bestehenden
Regelungen beurteilt, wo sie Schutzlücken sieht und welche konkreten
Verbesserungen sie bei Information, Messzugang, Bauvorsorge und Schutz sensibler
Einrichtungen gegebenenfalls beabsichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen des Bundes (des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), des BfS
sowie gegebenenfalls weiterer Ressorts und Institutionen) dienen aktuell
dem Schutz der Allgemeinbevölkerung gegenüber Radonexpositionen,
und welche dieser Maßnahmen sind gegebenenfalls seit 2021 neu
eingeführt, wesentlich geändert oder beendet worden (bitte jeweils mit
Nennung der gesetzlichen Grundlage, des jeweiligen Ziels mit messbaren
Erfolgsindikatoren, der eindeutigen Zuständigkeit mit behördlicher
Verantwortung, von Start- und Beendigungsdatum, der festen Laufzeit, des
jährlichen Budgets in Euro sowie des quantitativen Erreichungsgrads in
Prozent, basierend auf empirischen Daten seit 2021, angeben)?
2. Liegen der Bundesregierung epidemiologische Studien zu
Radonexpositionen (ohne verzerrende Störgrößen – confounderfrei) in Haushalten vor,
welche Stellung nehmen solche Studien in der Bewertung im Vergleich zu
anderen Arbeiten ein (bitte deren Relevanz vergleichend ebenfalls
benennen), und wie leitet sie daraus gegebenenfalls Grenzwerte ab?
3. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse
darüber vor, inwieweit andere Noxen, also mutagene Chemikalien oder andere
Alpha-Strahler wie Polonium, die auch und vor allem beim
(Passiv-)Rauchen in den Körper gelangen, als Lungenkrebsursache
vorliegen und als solche in diesem Fall vollständig bei der Risikobewertung
von Radon in den Studien abgetrennt werden müssen (bitte mögliche
Quellen nennen)?
4. Welche sechs Indikatoren wurden exakt zur Vorbereitung der gesetzlich
vorgesehenen Evaluation des Radonmaßnahmenplans festgelegt (bitte die
Indikatoren zitieren), und welche vollständigen Daten liegen der
Bundesregierung zu jedem Indikator seit 2021 vor (bitte je Indikator die
Messmethode mit Protokoll, repräsentative Stichprobe mit Größe und
Auswahlkriterien, die Erhebungsfrequenz, jährlichen Ergebnisse als Rohdatentabelle,
quantifizierten Unsicherheiten in Prozent sowie die evidenzbasierte
Interpretation mit Referenz zu Studien nennen)?
5. Welche konkreten Schritte mit festen Terminen und verantwortlichen
Personen sind bis zum gesetzlich vorgesehenen Bericht über Entwicklung,
Wirksamkeit und Kosten der Schutzmaßnahmen gegenüber
Radonexpositionen vorgesehen, und welche Zwischenberichte oder
Evaluationsprodukte liegen bereits vor (bitte zu jeder Maßnahme Datum,
Veröffentlichungspfad inklusive URL und kompakter Inhaltszusammenfassung nennen)?
6. Welcher Radon-Dosiskoeffizient (Dose Conversion Factor/
Dosiskonversionsfaktor) wird derzeit in Deutschland im Kontext des beruflichen
Strahlenschutzes angewendet, werden Anpassungen in Beratungs- und
Entscheidungsgremien (insbesondere der Strahlenschutzkommission)
vorbereitet, und welchen aktuellen Status haben diese (bitte Protokollverweise
angeben), und falls Anpassungen vorbereitet werden, welches geplante
Datum des Inkrafttretens haben diese, welche Größenordnung der
Änderung (in Prozent) ist vorgesehen, und wie werden diese begründet,
basierend auf spezifischen Studien?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass der in der geltenden Strahlenschutzregelung verwendete Risikoansatz
(Life-time Excess Absolute Risk) im unteren Bereich publizierter Werte
liegt, und wie wird dies bei der gesundheitspolitischen Vorsorge der
Allgemeinbevölkerung bewertet (bitte eine quantitative Vergleichstabelle zu
mindestens fünf publizierten Werten bereitstellen), wird ein
vorsorgebetonter Ansatz verpflichtend umgesetzt, besteht dafür ein Zeitplan, und wie
kann die Bundesregierung ihr Vorgehen hierzu begründen, und falls dies
nicht der Fall sein sollte, warum wird der vorsorgebetonte Ansatz
verworfen (bitte eine Kosten-Nutzen-Analyse beziehungsweise einen Vergleich
in Euro vornehmen)?
8. Worauf basiert nach Kenntnis der Bundesregierung der Grenzwert von
300 Bq/m³ (bitte detailliert erläutern unter Einbeziehung von
Dosiskonversionsfaktoren), und legt die aktuelle Datenlage gegebenenfalls eine
Anpassung nahe (bitte gegebenenfalls Änderung quantitativ erläutern und
Quellen zur Datenlage benennen), und welche Maßnahmen werden
dadurch gegebenenfalls notwendig (mögliche Maßnahmen bitte im
Einzelnen benennen)?
9. Hat sich die Bundesregierung zur Frage, ob biokinetisch-dosimetrische
Modelle gegenüber epidemiologischen Daten zu einer Über- oder
Unterschätzung der effektiven Dosis führen können, eine eigene Positionierung
erarbeitet, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls mit quantitativer
Analyse zu mindestens drei Modellen darstellen), welche konkreten
Konsequenzen ergeben sich gegebenenfalls daraus für die nationale
Risikokommunikation (bitte mit Textvorschlägen belegen) und für Grenz- bzw.
Handlungswerte (bitte mit vorgeschlagenen Anpassungen und Datum des
Inkrafttretens darlegen)?
10. Wie bewertet die Bundesregierung medizinisch und gesundheitspolitisch
die Differenz zwischen dem deutschen Referenzwertansatz (300 Bq/m³ als
Referenzwert im Jahresmittel) und Bewertungen, die bereits bei
niedrigeren Radonkonzentrationen von messbarer Risikoerhöhung ausgehen –
beispielsweise Grenzwerte von 100 Bq/m³ in Dänemark, 200 Bq/m³ in Irland,
Schweden, Norwegen und Kanada und 148 Bq/m³ (4 pCi/L) in den USA
(vgl. www.canada.ca/en/health-canada/services/health-risks-safety/radiati
on/radon/government-canada-radon-guideline.html; www.epa.ie/environm
ent-and-you/radon/householders/; www.epa.gov/radon/health-risk-radon;
https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/47a93281-8a11-476f-aa7d-5
488014ae433/content)?
11. Hält die Bundesregierung den deutschen Referenzwert von 300 Bq/m³
angesichts der niedrigeren Grenzwerte anderer Länder und des steigenden
Lungenkrebsrisikos schon ab 100 bis 200 Bq/m³ für ausreichend
schützend, und wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage, und ist
gegebenenfalls eine Anpassung des deutschen Referenzwertes vorgesehen
(www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/regelungen/referenzwer
t.html)?
12. Welche verbindlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen des „RadoNorm“-Projekts zu Radonrisiken bei Föten und
vulnerablen Gruppen, plant sie, demgemäß Maßnahmen umzusetzen, und
welcher Zeitrahmen ist hierfür gegebenenfalls vorgesehen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu
nichtonkologischen Gesundheitsfolgen im Kontext strahleninduzierter
Entwicklungsstörungen und zu entsprechenden Adverse-Outcome-Pathway-
Ansätzen (bitte mit evidenzbasierten Risikoschätzungen darstellen), und
wie genau werden diese Aspekte in der Risikokommunikation
gegebenenfalls berücksichtigt (bitte gegebenenfalls mit Textbeispielen und
Verbreitungsplan darstellen)?
14. Hält die Bundesregierung die räumliche Auflösung der derzeit vom BfS
bereitgestellten Radonkarten für ausreichend, um den gesetzlichen
Schutzauftrag zu erfüllen, plant sie eine Verbesserung der Karteninfrastruktur,
und wenn ja, mit welchem Zeitplan und Budget (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller sowie www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/bode
n.html)?
15. Welche Diskrepanzen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen den zuletzt festgelegten Radonvorsorgegebieten der Länder und der
aktuellen, höher aufgelösten BfS-Kartierung (bitte gegebenenfalls
betroffene Landkreise bzw. Gemeinden mit Namen, Flächenanteilen in
Quadratkilometern, Einwohnerzahlen, Zahl der Arbeitsplätze in Innenräumen
nennen, des Weiteren eine vollständige Liste der Fälle, in denen nach BfS-
Karte erhöhte Werte zu erwarten sind, ohne dass ein Vorsorgegebiet
festgelegt ist, mit Begründung pro Fall bereitstellen)?
16. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur
fachlichen Einschätzung, dass das gesetzlich verankerte Flächenkriterium
(„mindestens 75 Prozent“ der auszuweisenden Fläche) bei deutlich
höherer Kartenauflösung für die Gefährdungsabschätzung fachlich nicht mehr
notwendig ist, und wenn ja, welche konkrete Änderung von Gesetz oder
Verordnung wird mit welchem Datum des Inkrafttretens gegebenenfalls
angestrebt?
Wenn sich die Bundesregierung zu der Einschätzung eine ablehnende
Positionierung erarbeitet hat, welche wissenschaftlichen Studien (mit
Digital Object Identifier (DOI)) werden hierfür gegebenenfalls
herangezogen, und warum wird keine Anpassung vorgenommen (vgl. Eric
Petermann & Bernd Hoffmann: „Das geogene Radonpotenzial –Aktualisierung
der Prognose“, BfS; StrahlenschutzGesprächRadon 2025, Berlin, 19.
November 2025)?
17. Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass Gemeinden mit
heterogenem Radonpotenzial innerhalb einer Verwaltungseinheit nicht
durch pauschale Gebietskriterien untererfasst werden (bitte gegebenenfalls
mit detailliertem Protokoll und Überwachungsmechanismen darstellen),
und welche Alternativen (z. B. feinräumige Teilgebiete, objektspezifische
Pflichten, risikobasierte Priorisierung) werden mit welchem Zeitplan und
Budget gegebenenfalls umgesetzt?
18. Welche zusätzlichen Faktoren, die das Radonverhalten im Innenraum
beeinflussen (Gebäudebeschaffenheit, Hanglage, Boden bzw. Relief bzw.
Klima, Bevölkerungsverteilung), werden in der Gefährdungsbewertung
gegebenenfalls berücksichtigt (bitte mit Gewichtung pro Faktor
darstellen), und welche konkreten Schritte mit Terminen sind gegebenenfalls
vorgesehen, um diese Faktoren systematisch zu integrieren (bitte
Datenquellen und Validierungsverfahren nennen)?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
spezifischen Einflussfaktoren im urbanen Raum vor, insbesondere zu
anthropogenen Überprägungen wie Bodenversiegelung, Auffüllungen,
unterirdischer Infrastruktur und Grundwasserstandsänderungen (bitte
gegebenenfalls mit quantitativen Auswirkungen aus Studien darstellen), und wie
werden diese Faktoren gegebenenfalls in Messstrategie, Modellierung und
Vorsorge berücksichtigt?
20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Informationsfluss zu
radonbezogenen Risiken und zu lokalen Belastungsindikatoren zwischen
Bund (BfS, BMUKN, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit u. a.),
Ländern, Landkreisen und Gemeinden rechtlich und organisatorisch
ausgestaltet (bitte Zuständigkeiten, Fristen in Tagen, Kommunikationswege
gegebenenfalls inklusive Protokollen, Formaten und personeller
Verantwortungszuweisung nennen)?
21. Erhalten Gemeinden bzw. Bürgermeister nach Kenntnis der
Bundesregierung aktive Mitteilungen zu radonbezogenen Belastungsindikatoren ihrer
Gemeinde (Bringschuld), oder müssen sie diese Informationen selbst
abrufen (Holschuld), und welche Rechtsgrundlagen (bitte relevante Gesetze
nennen) und Standardprozesse (mit Schritten) gelten hierbei (bitte nach
Möglichkeit Beispiele aus den letzten zwei Jahren nennen)?
22. Plant die Bundesregierung, eine verbindliche kommunale
Informationspflicht einzuführen, wenn in einer Gemeinde ein vom BfS ausgewiesener
Belastungsindikator einen Schwellenwert von 99 Bq/m³ überschreitet,
wenn ja, in welcher Form (exakte Mindestinhalte, Kanäle, Fristen in
Tagen, Dokumentationspflicht) und auf welcher Rechtsgrundlage mit Datum
des Inkrafttretens, und wenn nein, welche Alternativen mit festen Budgets
und Terminen sieht die Bundesregierung, um Bürger auch ohne
regelmäßige Internet-Nutzung zuverlässig zu erreichen?
23. Welche proaktiven bundesweiten, wiederkehrenden Maßnahmen zur
Aufklärung der Bevölkerung über Radon (Risiken, Eigenmessung,
Interpretation der Ergebnisse, Verhaltensempfehlungen, Sanierungsoptionen) sind –
zusätzlich zu den bestehenden Onlineinformationen und Broschüren des
BMUKN bzw. BfS – gegebenenfalls geplant oder umgesetzt (bitte
Zielgruppen – inklusive Zahlen –, jährliches Budget in Euro, detailliertes
Evaluationskonzept mit Metriken für „Informationsstand“ und
„Verhaltensänderung“ basierend auf Umfragedaten nennen)?
24. Plant die Bundesregierung – ähnlich wie auf Landesebene in Baden-
Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen (vgl.
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie/strahlens
chutz/schutz-vor-radon/radon-messprogramm/ablauf-des-messprogr
amms; https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/umweltministerium-le
gt-erneut-programm-zur-radonmessung-fuer-privatwohnungen-auf-jetzt-k
ostenlose-messboxen-anfordern; www.strahlenschutz.sachsen.de/messpro
gramme-des-freistaates-31286.html) – ein bundesweites Programm zum
kostenfreien Ausleihen von Radonmessgeräten (insbesondere von
passiven Langzeitdetektoren) und wenn ja,
a) welche Trägerstruktur (Bund, Länder, Kommunen mit Anteilen),
b) welcher Starttermin,
c) welches jährliche Finanzvolumen in Euro,
d) welche Zielgröße an Messungen pro Jahr mit Verteilung und
e) welche Qualitätssicherung (Standardisierung, QA/QC – (Quality
Assurance/Quality Control)-Protokoll, Auswertung durch anerkannte zu
benennende Stellen) sind hierfür vorgesehen?
25. Erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit bzw. Möglichkeiten,
vorhandene digitale Prozesse und Schnittstellen zur Datenübermittlung
(z. B. bestehende BfS-Webanwendungen bzw. BfS-Webservices in
anderen Strahlenschutzbereichen) für ein bürgernahes Mess- und
Rückmeldesystem zu nutzen, und welche Umsetzungsschritte mit Terminen hält die
Bundesregierung für erforderlich (bitte inklusive der Nennung von
Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept mit Standards und den
verantwortlichen Stellen darstellen)?
26. Welche Mindestanforderungen an Rückmeldung und
Ergebnisinterpretation hält die Bundesregierung für erforderlich, damit Messprogramme nicht
in der bloßen Datenerhebung stehen bleiben – z. B. verständliche
Risikoeinordnung mit Skalen, Handlungsempfehlungen mit Kosten, Verweis
auf Förder- und Sanierungsangebote –, und wie soll eine flächendeckend
einheitliche Qualität gegebenenfalls sichergestellt werden (bitte
Überwachungsmechanismen und Sanktionen nennen)?
27. Hält die Bundesregierung bundeseinheitliche Mindeststandards für die
Information von Bauherren und Eigentümern über Radonrisiken für
erforderlich, insbesondere bei luftdichter Bauweise, Passivhäusern und
kontrollierter Wohnraumlüftung, bei denen ein verringerter Luftaustausch die
Radonkonzentration erhöhen kann, wenn ja, mit welchem Zeitplan, und
wenn nein, mit welcher Begründung?
28. Welche bundesrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln und
Förderbedingungen des Bundes regeln derzeit radonmindernde Maßnahmen
an Gebäuden, etwa die Abdichtung gegen das Erdreich, radondichte
Durchführungen und Saugsysteme unter der Bodenplatte (bitte
Fundstellen und jeweiligen Stand nennen)?
29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor,
ob und unter welchen Bedingungen die in Passivhäusern und vergleichbar
luftdichten Gebäuden vorgesehenen Lüftungskonzepte zur Vermeidung
radonbedingter Innenraumkonzentrationen ausreichen (bitte Messdaten aus
Studien nennen), und welche verpflichtenden Anforderungen an Planung,
Betrieb, Wartung und Nutzerinformation hält sie bei derartigen Gebäuden
gegebenenfalls für notwendig (bitte Fristen und Verantwortliche nennen)?
30. Welche Vorsorgemaßnahmen werden bei Neubauten ohne Keller aus Sicht
der Bundesregierung für erforderlich gehalten, um Radoneintritt in das
Erdgeschoss zu vermeiden (z. B. radondichte Abdichtungen,
Durchdringungsmanagement, Unterdruck- bzw. Sub-Slab-Systeme)?
31. Plant die Bundesregierung, Radonschutz als bundesrechtliche
Anforderung in Förderinstrumenten des Bundes (z. B. Bundesförderung für
effiziente Gebäude) zu verankern, damit Radonvorsorge bei Neubauten eine
Förderbedingung wird, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?
32. Welche Informationspflichten sieht die Bundesregierung im Rahmen
energetischer Sanierung (Dämmung, Fenstertausch, Luftdichtheitserhöhung)
gegebenenfalls vor, um auf ein in der Folge mögliches Ansteigen von
Innenraum-Radonkonzentrationen hinzuweisen?
a) Wer bzw. welche Stelle ist gegebenenfalls hierfür jeweils
verantwortlich (beispielsweise Energieberater, ausführende Unternehmen,
Förderstellen)?
b) Welche Regelungen bezüglich Sanktionen bei Nichteinhaltung
gegebenenfalls bestehender Informationspflichten bestehen nach Kenntnis
der Bundesregierung, und wo wird für diese Fälle eine Regelung
getroffen?
33. Beabsichtigt die Bundesregierung, radonbezogene Hinweise und
gegebenenfalls Mess- oder Nachweispflichten als Bestandteil von
Förderprogrammen und Beratungspflichten der energetischen Sanierung zu
verankern, wenn ja, mit welchem festen Zeitplan und Budget, und wenn nein,
aus welchen evidenzbasierten Gründen mit Alternativen?
34. Welche bundesrechtlichen Vorgaben (insbesondere nach dem
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung) gelten für
Radonmessungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (u. a. Schulen,
Kindergärten, Kliniken sowie Pflege- und Seniorenheimen), und wie bewertet
die Bundesregierung die Umsetzung dieser Vorgaben durch die Länder auf
Basis der ihr vorliegenden Berichte?
35. Welche Daten liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, in
welchem Umfang in den in Frage 34 genannten Einrichtungen Messungen
durchgeführt, welche Messmethoden verwendet und welche
Überschreitungsraten hierbei festgestellt wurden (bitte gegebenenfalls jeweils nach
Bundesland und Einrichtungstyp, jeweils mit Fallzahlen, Messzeitraum
und Rohdaten-Tabellen, differenzieren), und falls der Bundesregierung
keine Daten vorliegen, wo werden diese gegebenenfalls erfasst?
36. Beabsichtigt die Bundesregierung, für die in Frage 34 genannten
Einrichtungen einen gesonderten verpflichtenden Handlungswert (bitte
gegebenenfalls angeben) einzuführen, und wenn ja, welche Rechtsgrundlage und
welcher Umsetzungsfahrplan sind vorgesehen (bitte inklusive
Finanzierungsbeträgen, Zuständigkeit, Übergangsfristen und Nachweisführung
darstellen)?
37. Wenn ein solcher verpflichtender Handlungswert (vgl. Frage 36) nicht
vorgesehen ist, welche medizinisch begründete Schutzlogik legt die
Bundesregierung gegebenenfalls zugrunde, um vulnerable Gruppen in den in
Frage 34 genannten Einrichtungen wirksam zu schützen (bitte mit Bezug
auf altersabhängige Dosisaspekte, Präventionsprinzip und quantitative
Risikoreduktionen basierend auf Studien nennen)?
38. Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung die Durchführung und
Qualität von Messungen sowie die Umsetzung von
Minderungsmaßnahmen in den genannten Einrichtungen überwachen (z. B.
Gesundheitsämter, Arbeitsschutzbehörden, Schulträgeraufsicht mit namentlichen
Verantwortlichen), und welche Sanktions- oder Durchsetzungsinstrumente hält
die Bundesregierung hierfür für erforderlich (bitte Bußgeldhöhen und
Verfahrensregeln nennen)?
39. Plant die Bundesregierung spezifische Finanzierungs- oder
Förderinstrumente für Messungen und Sanierungen in sensiblen Einrichtungen
(Bundesprogramme, Kofinanzierung, Sonderfonds), und wenn ja, in welcher
exakten Größenordnung in Euro pro Jahr und nach welchen
Vergabekriterien mit Priorisierungsalgorithmus?
40. Erhebt die Bundesregierung im Rahmen ihres Evaluationsberichts (§ 123
StrlSchG) Daten über den Vollzug der Länder bezüglich
Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen
Pflichten zur Radonmessung sowie zur Durchführung von Maßnahmen,
und wenn nein, beabsichtigt sie, dies zu tun?
41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den ihr vorliegenden
Länderberichten über den Vollzug des Radonschutzes an Arbeitsplätzen
nach den §§ 130 ff. StrlSchG, hält sie eine bundesweit einheitlichere
Vollzugsstruktur für erforderlich, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
42. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
systematischen Unterschieden der Radonkonzentrationen in Innenräumen nach
Baualtersklassen vor, insbesondere für Gebäude vor 1948 im Vergleich zu
Gebäuden ab 2010 (bitte Median, 75. und 95. Perzentil sowie Anteil über
100 und über 300 Bq/m³ in Prozent, jeweils nach Baualtersklasse und
nach mit Keller bzw. ohne Keller mit Datenquellen differenziert, nennen)?
43. Erhebt das BfS bundesweit Daten, die eine Unterschätzung der
Radonexposition in Altbauten (Baujahre vor 1948) verhindern, und wenn nein,
plant es entsprechende Erhebungen (bitte Zeitplan und Budget nennen)?
44. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Radonschutz
(Messmethoden, Modellierung, Sanierung, Risikokommunikation) fördert oder
koordiniert die Bundesregierung derzeit gegebenenfalls, und wie werden
mögliche Ergebnisse in verbindliche Empfehlungen oder Regelwerke
überführt (bitte vollständige Projektliste, Laufzeit, Budget in Euro,
Publikationen bzw. Deliverables mit DOI nennen)?
45. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um
die Risikokommunikation zu Radon in verständlicher, bürgernaher Form
zu verbessern, einschließlich der Nutzung von Bürgerprojekten und
standardisierten Schulungsangeboten (bitte Schritte, gegebenenfalls konkrete
Projekte und Budgets nennen), und wie soll die Wirksamkeit dieser
Schritte evaluiert werden (bitte Metriken und Evaluationszeitplan
nennen)?
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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