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Natürliche Belastung durch Radon: mögliche gesundheitspolitische Schutzlücken, Vorsorge in sensiblen Einrichtungen, Risikokommunikation und Zugang zu Messungen

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · 21/7268 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Natürliche Belastung durch Radon: mögliche gesundheitspolitische Schutzlücken, Vorsorge in sensiblen Einrichtungen, Risikokommunikation und Zugang zu Messungen Deutscher Bundestag Drucksache 21/7268 21. Wahlperiode 22.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD Natürliche Belastung durch Radon: mögliche gesundheitspolitische Schutzlücken, Vorsorge in sensiblen Einrichtungen, Risikokommunikation und Zugang zu Messungen Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das aus dem Untergrund in Gebäude eindringen und sich in Innenräumen anreichern kann. Eine längerfristig erhöhte Exposition erhöht das Risiko für Lungenkrebs. Für die gesundheitspolitische Bewertung ist daher entscheidend, wie zuverlässig belastete Gebiete identifiziert werden, wie schnell und verständlich die Bevölkerung informiert wird und ob sensible Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen wirksam geschützt werden. Es sind nach Ansicht der Fragesteller Fortschritte im Bemühen um Strahlenschutz bezüglich Radon zu verzeichnen. Beispiele sind der gemeinsame internationale Fachworkshop des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im April 2025 sowie die Aktualisierung der Radonvorsorgegebiete im Oktober 2025 (www.bundesumweltministerium.de/m eldung/bmuv-und-bfs-veranstalten-internationalen-fachworkshop-zu-radon; www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/boden.html). Trotz dieser Initiativen und des Abschlusses des europäischen Forschungsprojekts „Rado- Norm“ im August 2025 mit neuen Daten zu Risiken für Föten und vulnerable Gruppen besteht nach Auffassung der Fragesteller weiterhin Klärungsbedarf (www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2025/011.html; www.bf s.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/natuerlich-ion/stellungnahmen/radon-schw angerschaft.html). Höher aufgelöste BfS-Karten zeigen Diskrepanzen zu den ausgewiesenen Vorsorgegebieten. Zudem beschreiben aktuelle BfS-Warnungen saisonal steigende Radonwerte in Gebäuden im Winter sowie Schätzungen von bis zu 2 800 radonbedingten Lungenkrebstodesfällen pro Jahr und die Notwendigkeit der weiteren Beleuchtung der Thematik sowie gegebenenfalls eine konsequente Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen (www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilu ngen/BfS/DE/2025/014.html; www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/natu erlich-ion/abgeschlossen/lungenkrebsfaelle-durch-radon.html). Vor diesem Hintergrund möchten die Fragesteller in Erfahrung bringen, wie die Bundesregierung die gesundheitliche Schutzwirkung der bestehenden Regelungen beurteilt, wo sie Schutzlücken sieht und welche konkreten Verbesserungen sie bei Information, Messzugang, Bauvorsorge und Schutz sensibler Einrichtungen gegebenenfalls beabsichtigt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Maßnahmen des Bundes (des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), des BfS sowie gegebenenfalls weiterer Ressorts und Institutionen) dienen aktuell dem Schutz der Allgemeinbevölkerung gegenüber Radonexpositionen, und welche dieser Maßnahmen sind gegebenenfalls seit 2021 neu eingeführt, wesentlich geändert oder beendet worden (bitte jeweils mit Nennung der gesetzlichen Grundlage, des jeweiligen Ziels mit messbaren Erfolgsindikatoren, der eindeutigen Zuständigkeit mit behördlicher Verantwortung, von Start- und Beendigungsdatum, der festen Laufzeit, des jährlichen Budgets in Euro sowie des quantitativen Erreichungsgrads in Prozent, basierend auf empirischen Daten seit 2021, angeben)?  2. Liegen der Bundesregierung epidemiologische Studien zu Radonexpositionen (ohne verzerrende Störgrößen – confounderfrei) in Haushalten vor, welche Stellung nehmen solche Studien in der Bewertung im Vergleich zu anderen Arbeiten ein (bitte deren Relevanz vergleichend ebenfalls benennen), und wie leitet sie daraus gegebenenfalls Grenzwerte ab?  3. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse darüber vor, inwieweit andere Noxen, also mutagene Chemikalien oder andere Alpha-Strahler wie Polonium, die auch und vor allem beim (Passiv-)Rauchen in den Körper gelangen, als Lungenkrebsursache vorliegen und als solche in diesem Fall vollständig bei der Risikobewertung von Radon in den Studien abgetrennt werden müssen (bitte mögliche Quellen nennen)?  4. Welche sechs Indikatoren wurden exakt zur Vorbereitung der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des Radonmaßnahmenplans festgelegt (bitte die Indikatoren zitieren), und welche vollständigen Daten liegen der Bundesregierung zu jedem Indikator seit 2021 vor (bitte je Indikator die Messmethode mit Protokoll, repräsentative Stichprobe mit Größe und Auswahlkriterien, die Erhebungsfrequenz, jährlichen Ergebnisse als Rohdatentabelle, quantifizierten Unsicherheiten in Prozent sowie die evidenzbasierte Interpretation mit Referenz zu Studien nennen)?  5. Welche konkreten Schritte mit festen Terminen und verantwortlichen Personen sind bis zum gesetzlich vorgesehenen Bericht über Entwicklung, Wirksamkeit und Kosten der Schutzmaßnahmen gegenüber Radonexpositionen vorgesehen, und welche Zwischenberichte oder Evaluationsprodukte liegen bereits vor (bitte zu jeder Maßnahme Datum, Veröffentlichungspfad inklusive URL und kompakter Inhaltszusammenfassung nennen)?  6. Welcher Radon-Dosiskoeffizient (Dose Conversion Factor/ Dosiskonversionsfaktor) wird derzeit in Deutschland im Kontext des beruflichen Strahlenschutzes angewendet, werden Anpassungen in Beratungs- und Entscheidungsgremien (insbesondere der Strahlenschutzkommission) vorbereitet, und welchen aktuellen Status haben diese (bitte Protokollverweise angeben), und falls Anpassungen vorbereitet werden, welches geplante Datum des Inkrafttretens haben diese, welche Größenordnung der Änderung (in Prozent) ist vorgesehen, und wie werden diese begründet, basierend auf spezifischen Studien?  7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der in der geltenden Strahlenschutzregelung verwendete Risikoansatz (Life-time Excess Absolute Risk) im unteren Bereich publizierter Werte liegt, und wie wird dies bei der gesundheitspolitischen Vorsorge der Allgemeinbevölkerung bewertet (bitte eine quantitative Vergleichstabelle zu mindestens fünf publizierten Werten bereitstellen), wird ein vorsorgebetonter Ansatz verpflichtend umgesetzt, besteht dafür ein Zeitplan, und wie kann die Bundesregierung ihr Vorgehen hierzu begründen, und falls dies nicht der Fall sein sollte, warum wird der vorsorgebetonte Ansatz verworfen (bitte eine Kosten-Nutzen-Analyse beziehungsweise einen Vergleich in Euro vornehmen)?  8. Worauf basiert nach Kenntnis der Bundesregierung der Grenzwert von 300 Bq/m³ (bitte detailliert erläutern unter Einbeziehung von Dosiskonversionsfaktoren), und legt die aktuelle Datenlage gegebenenfalls eine Anpassung nahe (bitte gegebenenfalls Änderung quantitativ erläutern und Quellen zur Datenlage benennen), und welche Maßnahmen werden dadurch gegebenenfalls notwendig (mögliche Maßnahmen bitte im Einzelnen benennen)?  9. Hat sich die Bundesregierung zur Frage, ob biokinetisch-dosimetrische Modelle gegenüber epidemiologischen Daten zu einer Über- oder Unterschätzung der effektiven Dosis führen können, eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls mit quantitativer Analyse zu mindestens drei Modellen darstellen), welche konkreten Konsequenzen ergeben sich gegebenenfalls daraus für die nationale Risikokommunikation (bitte mit Textvorschlägen belegen) und für Grenz- bzw. Handlungswerte (bitte mit vorgeschlagenen Anpassungen und Datum des Inkrafttretens darlegen)? 10. Wie bewertet die Bundesregierung medizinisch und gesundheitspolitisch die Differenz zwischen dem deutschen Referenzwertansatz (300 Bq/m³ als Referenzwert im Jahresmittel) und Bewertungen, die bereits bei niedrigeren Radonkonzentrationen von messbarer Risikoerhöhung ausgehen – beispielsweise Grenzwerte von 100 Bq/m³ in Dänemark, 200 Bq/m³ in Irland, Schweden, Norwegen und Kanada und 148 Bq/m³ (4 pCi/L) in den USA (vgl. www.canada.ca/en/health-canada/services/health-risks-safety/radiati on/radon/government-canada-radon-guideline.html; www.epa.ie/environm ent-and-you/radon/householders/; www.epa.gov/radon/health-risk-radon; https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/47a93281-8a11-476f-aa7d-5 488014ae433/content)? 11. Hält die Bundesregierung den deutschen Referenzwert von 300 Bq/m³ angesichts der niedrigeren Grenzwerte anderer Länder und des steigenden Lungenkrebsrisikos schon ab 100 bis 200 Bq/m³ für ausreichend schützend, und wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage, und ist gegebenenfalls eine Anpassung des deutschen Referenzwertes vorgesehen (www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/regelungen/referenzwer t.html)? 12. Welche verbindlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen des „RadoNorm“-Projekts zu Radonrisiken bei Föten und vulnerablen Gruppen, plant sie, demgemäß Maßnahmen umzusetzen, und welcher Zeitrahmen ist hierfür gegebenenfalls vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 13. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu nichtonkologischen Gesundheitsfolgen im Kontext strahleninduzierter Entwicklungsstörungen und zu entsprechenden Adverse-Outcome-Pathway- Ansätzen (bitte mit evidenzbasierten Risikoschätzungen darstellen), und wie genau werden diese Aspekte in der Risikokommunikation gegebenenfalls berücksichtigt (bitte gegebenenfalls mit Textbeispielen und Verbreitungsplan darstellen)? 14. Hält die Bundesregierung die räumliche Auflösung der derzeit vom BfS bereitgestellten Radonkarten für ausreichend, um den gesetzlichen Schutzauftrag zu erfüllen, plant sie eine Verbesserung der Karteninfrastruktur, und wenn ja, mit welchem Zeitplan und Budget (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller sowie www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/bode n.html)? 15. Welche Diskrepanzen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den zuletzt festgelegten Radonvorsorgegebieten der Länder und der aktuellen, höher aufgelösten BfS-Kartierung (bitte gegebenenfalls betroffene Landkreise bzw. Gemeinden mit Namen, Flächenanteilen in Quadratkilometern, Einwohnerzahlen, Zahl der Arbeitsplätze in Innenräumen nennen, des Weiteren eine vollständige Liste der Fälle, in denen nach BfS- Karte erhöhte Werte zu erwarten sind, ohne dass ein Vorsorgegebiet festgelegt ist, mit Begründung pro Fall bereitstellen)? 16. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur fachlichen Einschätzung, dass das gesetzlich verankerte Flächenkriterium („mindestens 75 Prozent“ der auszuweisenden Fläche) bei deutlich höherer Kartenauflösung für die Gefährdungsabschätzung fachlich nicht mehr notwendig ist, und wenn ja, welche konkrete Änderung von Gesetz oder Verordnung wird mit welchem Datum des Inkrafttretens gegebenenfalls angestrebt? Wenn sich die Bundesregierung zu der Einschätzung eine ablehnende Positionierung erarbeitet hat, welche wissenschaftlichen Studien (mit Digital Object Identifier (DOI)) werden hierfür gegebenenfalls herangezogen, und warum wird keine Anpassung vorgenommen (vgl. Eric Petermann & Bernd Hoffmann: „Das geogene Radonpotenzial –Aktualisierung der Prognose“, BfS; StrahlenschutzGesprächRadon 2025, Berlin, 19. November 2025)? 17. Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass Gemeinden mit heterogenem Radonpotenzial innerhalb einer Verwaltungseinheit nicht durch pauschale Gebietskriterien untererfasst werden (bitte gegebenenfalls mit detailliertem Protokoll und Überwachungsmechanismen darstellen), und welche Alternativen (z. B. feinräumige Teilgebiete, objektspezifische Pflichten, risikobasierte Priorisierung) werden mit welchem Zeitplan und Budget gegebenenfalls umgesetzt? 18. Welche zusätzlichen Faktoren, die das Radonverhalten im Innenraum beeinflussen (Gebäudebeschaffenheit, Hanglage, Boden bzw. Relief bzw. Klima, Bevölkerungsverteilung), werden in der Gefährdungsbewertung gegebenenfalls berücksichtigt (bitte mit Gewichtung pro Faktor darstellen), und welche konkreten Schritte mit Terminen sind gegebenenfalls vorgesehen, um diese Faktoren systematisch zu integrieren (bitte Datenquellen und Validierungsverfahren nennen)? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu spezifischen Einflussfaktoren im urbanen Raum vor, insbesondere zu anthropogenen Überprägungen wie Bodenversiegelung, Auffüllungen, unterirdischer Infrastruktur und Grundwasserstandsänderungen (bitte gegebenenfalls mit quantitativen Auswirkungen aus Studien darstellen), und wie werden diese Faktoren gegebenenfalls in Messstrategie, Modellierung und Vorsorge berücksichtigt? 20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Informationsfluss zu radonbezogenen Risiken und zu lokalen Belastungsindikatoren zwischen Bund (BfS, BMUKN, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit u. a.), Ländern, Landkreisen und Gemeinden rechtlich und organisatorisch ausgestaltet (bitte Zuständigkeiten, Fristen in Tagen, Kommunikationswege gegebenenfalls inklusive Protokollen, Formaten und personeller Verantwortungszuweisung nennen)? 21. Erhalten Gemeinden bzw. Bürgermeister nach Kenntnis der Bundesregierung aktive Mitteilungen zu radonbezogenen Belastungsindikatoren ihrer Gemeinde (Bringschuld), oder müssen sie diese Informationen selbst abrufen (Holschuld), und welche Rechtsgrundlagen (bitte relevante Gesetze nennen) und Standardprozesse (mit Schritten) gelten hierbei (bitte nach Möglichkeit Beispiele aus den letzten zwei Jahren nennen)? 22. Plant die Bundesregierung, eine verbindliche kommunale Informationspflicht einzuführen, wenn in einer Gemeinde ein vom BfS ausgewiesener Belastungsindikator einen Schwellenwert von 99 Bq/m³ überschreitet, wenn ja, in welcher Form (exakte Mindestinhalte, Kanäle, Fristen in Tagen, Dokumentationspflicht) und auf welcher Rechtsgrundlage mit Datum des Inkrafttretens, und wenn nein, welche Alternativen mit festen Budgets und Terminen sieht die Bundesregierung, um Bürger auch ohne regelmäßige Internet-Nutzung zuverlässig zu erreichen? 23. Welche proaktiven bundesweiten, wiederkehrenden Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung über Radon (Risiken, Eigenmessung, Interpretation der Ergebnisse, Verhaltensempfehlungen, Sanierungsoptionen) sind – zusätzlich zu den bestehenden Onlineinformationen und Broschüren des BMUKN bzw. BfS – gegebenenfalls geplant oder umgesetzt (bitte Zielgruppen – inklusive Zahlen –, jährliches Budget in Euro, detailliertes Evaluationskonzept mit Metriken für „Informationsstand“ und „Verhaltensänderung“ basierend auf Umfragedaten nennen)? 24. Plant die Bundesregierung – ähnlich wie auf Landesebene in Baden- Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen (vgl. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie/strahlens chutz/schutz-vor-radon/radon-messprogramm/ablauf-des-messprogr amms; https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/umweltministerium-le gt-erneut-programm-zur-radonmessung-fuer-privatwohnungen-auf-jetzt-k ostenlose-messboxen-anfordern; www.strahlenschutz.sachsen.de/messpro gramme-des-freistaates-31286.html) – ein bundesweites Programm zum kostenfreien Ausleihen von Radonmessgeräten (insbesondere von passiven Langzeitdetektoren) und wenn ja, a) welche Trägerstruktur (Bund, Länder, Kommunen mit Anteilen), b) welcher Starttermin, c) welches jährliche Finanzvolumen in Euro, d) welche Zielgröße an Messungen pro Jahr mit Verteilung und e) welche Qualitätssicherung (Standardisierung, QA/QC – (Quality Assurance/Quality Control)-Protokoll, Auswertung durch anerkannte zu benennende Stellen) sind hierfür vorgesehen? 25. Erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit bzw. Möglichkeiten, vorhandene digitale Prozesse und Schnittstellen zur Datenübermittlung (z. B. bestehende BfS-Webanwendungen bzw. BfS-Webservices in anderen Strahlenschutzbereichen) für ein bürgernahes Mess- und Rückmeldesystem zu nutzen, und welche Umsetzungsschritte mit Terminen hält die Bundesregierung für erforderlich (bitte inklusive der Nennung von Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept mit Standards und den verantwortlichen Stellen darstellen)? 26. Welche Mindestanforderungen an Rückmeldung und Ergebnisinterpretation hält die Bundesregierung für erforderlich, damit Messprogramme nicht in der bloßen Datenerhebung stehen bleiben – z. B. verständliche Risikoeinordnung mit Skalen, Handlungsempfehlungen mit Kosten, Verweis auf Förder- und Sanierungsangebote –, und wie soll eine flächendeckend einheitliche Qualität gegebenenfalls sichergestellt werden (bitte Überwachungsmechanismen und Sanktionen nennen)? 27. Hält die Bundesregierung bundeseinheitliche Mindeststandards für die Information von Bauherren und Eigentümern über Radonrisiken für erforderlich, insbesondere bei luftdichter Bauweise, Passivhäusern und kontrollierter Wohnraumlüftung, bei denen ein verringerter Luftaustausch die Radonkonzentration erhöhen kann, wenn ja, mit welchem Zeitplan, und wenn nein, mit welcher Begründung? 28. Welche bundesrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln und Förderbedingungen des Bundes regeln derzeit radonmindernde Maßnahmen an Gebäuden, etwa die Abdichtung gegen das Erdreich, radondichte Durchführungen und Saugsysteme unter der Bodenplatte (bitte Fundstellen und jeweiligen Stand nennen)? 29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor, ob und unter welchen Bedingungen die in Passivhäusern und vergleichbar luftdichten Gebäuden vorgesehenen Lüftungskonzepte zur Vermeidung radonbedingter Innenraumkonzentrationen ausreichen (bitte Messdaten aus Studien nennen), und welche verpflichtenden Anforderungen an Planung, Betrieb, Wartung und Nutzerinformation hält sie bei derartigen Gebäuden gegebenenfalls für notwendig (bitte Fristen und Verantwortliche nennen)? 30. Welche Vorsorgemaßnahmen werden bei Neubauten ohne Keller aus Sicht der Bundesregierung für erforderlich gehalten, um Radoneintritt in das Erdgeschoss zu vermeiden (z. B. radondichte Abdichtungen, Durchdringungsmanagement, Unterdruck- bzw. Sub-Slab-Systeme)? 31. Plant die Bundesregierung, Radonschutz als bundesrechtliche Anforderung in Förderinstrumenten des Bundes (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude) zu verankern, damit Radonvorsorge bei Neubauten eine Förderbedingung wird, und wenn ja, mit welchem Zeitplan? 32. Welche Informationspflichten sieht die Bundesregierung im Rahmen energetischer Sanierung (Dämmung, Fenstertausch, Luftdichtheitserhöhung) gegebenenfalls vor, um auf ein in der Folge mögliches Ansteigen von Innenraum-Radonkonzentrationen hinzuweisen? a) Wer bzw. welche Stelle ist gegebenenfalls hierfür jeweils verantwortlich (beispielsweise Energieberater, ausführende Unternehmen, Förderstellen)? b) Welche Regelungen bezüglich Sanktionen bei Nichteinhaltung gegebenenfalls bestehender Informationspflichten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, und wo wird für diese Fälle eine Regelung getroffen? 33. Beabsichtigt die Bundesregierung, radonbezogene Hinweise und gegebenenfalls Mess- oder Nachweispflichten als Bestandteil von Förderprogrammen und Beratungspflichten der energetischen Sanierung zu verankern, wenn ja, mit welchem festen Zeitplan und Budget, und wenn nein, aus welchen evidenzbasierten Gründen mit Alternativen? 34. Welche bundesrechtlichen Vorgaben (insbesondere nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung) gelten für Radonmessungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (u. a. Schulen, Kindergärten, Kliniken sowie Pflege- und Seniorenheimen), und wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung dieser Vorgaben durch die Länder auf Basis der ihr vorliegenden Berichte? 35. Welche Daten liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, in welchem Umfang in den in Frage 34 genannten Einrichtungen Messungen durchgeführt, welche Messmethoden verwendet und welche Überschreitungsraten hierbei festgestellt wurden (bitte gegebenenfalls jeweils nach Bundesland und Einrichtungstyp, jeweils mit Fallzahlen, Messzeitraum und Rohdaten-Tabellen, differenzieren), und falls der Bundesregierung keine Daten vorliegen, wo werden diese gegebenenfalls erfasst? 36. Beabsichtigt die Bundesregierung, für die in Frage 34 genannten Einrichtungen einen gesonderten verpflichtenden Handlungswert (bitte gegebenenfalls angeben) einzuführen, und wenn ja, welche Rechtsgrundlage und welcher Umsetzungsfahrplan sind vorgesehen (bitte inklusive Finanzierungsbeträgen, Zuständigkeit, Übergangsfristen und Nachweisführung darstellen)? 37. Wenn ein solcher verpflichtender Handlungswert (vgl. Frage 36) nicht vorgesehen ist, welche medizinisch begründete Schutzlogik legt die Bundesregierung gegebenenfalls zugrunde, um vulnerable Gruppen in den in Frage 34 genannten Einrichtungen wirksam zu schützen (bitte mit Bezug auf altersabhängige Dosisaspekte, Präventionsprinzip und quantitative Risikoreduktionen basierend auf Studien nennen)? 38. Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung die Durchführung und Qualität von Messungen sowie die Umsetzung von Minderungsmaßnahmen in den genannten Einrichtungen überwachen (z. B. Gesundheitsämter, Arbeitsschutzbehörden, Schulträgeraufsicht mit namentlichen Verantwortlichen), und welche Sanktions- oder Durchsetzungsinstrumente hält die Bundesregierung hierfür für erforderlich (bitte Bußgeldhöhen und Verfahrensregeln nennen)? 39. Plant die Bundesregierung spezifische Finanzierungs- oder Förderinstrumente für Messungen und Sanierungen in sensiblen Einrichtungen (Bundesprogramme, Kofinanzierung, Sonderfonds), und wenn ja, in welcher exakten Größenordnung in Euro pro Jahr und nach welchen Vergabekriterien mit Priorisierungsalgorithmus? 40. Erhebt die Bundesregierung im Rahmen ihres Evaluationsberichts (§ 123 StrlSchG) Daten über den Vollzug der Länder bezüglich Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Pflichten zur Radonmessung sowie zur Durchführung von Maßnahmen, und wenn nein, beabsichtigt sie, dies zu tun? 41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den ihr vorliegenden Länderberichten über den Vollzug des Radonschutzes an Arbeitsplätzen nach den §§ 130 ff. StrlSchG, hält sie eine bundesweit einheitlichere Vollzugsstruktur für erforderlich, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 42. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu systematischen Unterschieden der Radonkonzentrationen in Innenräumen nach Baualtersklassen vor, insbesondere für Gebäude vor 1948 im Vergleich zu Gebäuden ab 2010 (bitte Median, 75. und 95. Perzentil sowie Anteil über 100 und über 300 Bq/m³ in Prozent, jeweils nach Baualtersklasse und nach mit Keller bzw. ohne Keller mit Datenquellen differenziert, nennen)? 43. Erhebt das BfS bundesweit Daten, die eine Unterschätzung der Radonexposition in Altbauten (Baujahre vor 1948) verhindern, und wenn nein, plant es entsprechende Erhebungen (bitte Zeitplan und Budget nennen)? 44. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Radonschutz (Messmethoden, Modellierung, Sanierung, Risikokommunikation) fördert oder koordiniert die Bundesregierung derzeit gegebenenfalls, und wie werden mögliche Ergebnisse in verbindliche Empfehlungen oder Regelwerke überführt (bitte vollständige Projektliste, Laufzeit, Budget in Euro, Publikationen bzw. Deliverables mit DOI nennen)? 45. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Risikokommunikation zu Radon in verständlicher, bürgernaher Form zu verbessern, einschließlich der Nutzung von Bürgerprojekten und standardisierten Schulungsangeboten (bitte Schritte, gegebenenfalls konkrete Projekte und Budgets nennen), und wie soll die Wirksamkeit dieser Schritte evaluiert werden (bitte Metriken und Evaluationszeitplan nennen)? Berlin, den 9. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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