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Schriftliche Frage 176 von Stella Merendino (DIE LINKE): Aus welchen Gründen ist die Einsetzung der Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus nach § 137n des Fünften Buches Sozialgesetzbuch d…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 176 von Stella Merendino (DIE LINKE): Aus welchen Gründen ist die Einsetzung der Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus nach § 137n des Fünften Buches Sozialgesetzbuch d… Frage 176 (Stella Merendino, Die Linke): Aus welchen Gründen ist die Einsetzung der Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus nach § 137n des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durch die Vertragsparteien auf Bundesebene im Sinne des § 9 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist zum 30. September 2025 erfolgt, und inwiefern hat die Bundesregierung nach dem Verstreichen der gesetzlichen Frist Maßnahmen ergriffen, um den Berufungsprozess der Kommission möglichst schnell abzuschließen (z. B. Gespräche, neue Fristsetzung oder ähnliches; bitte alle ergriffenen Maßnahmen mit Datum auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 5. Februar 2026: Die Einsetzung der Kommission erfordert neben der formalen Konstituierung insbesondere die abgestimmte Benennung der Mitglieder. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der drei Vertragsparteien auf Bundesebene im Sinne des § 9 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes, jeweils drei berufserfahrenen Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Gesundheitsberufe sowie zwei Vertreterinnen oder Vertretern der einschlägigen Wissenschaft. Die Auswahl geeigneter Berufspraktikerinnen und Berufspraktiker sowie wissenschaftlicher Expertinnen und Experten erfolgt in einem gemeinsamen Verfahren der Vertragsparteien, um die fachliche Qualität und nachhaltige Arbeitsfähigkeit der Kommission sicherzustellen. Nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen befinden sich die Vertragsparteien hierzu in laufender Abstimmung und sind sich einig, die Kommission zeitnah zu berufen. Das Bundesministerium für Gesundheit steht im laufenden Austausch zu dem Prozess mit den Vertragsparteien.

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