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Schriftliche Frage 166 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass in Krankenhäusern seit der Einführung des Pflegebudgets wieder in zunehmendem Maße…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 166 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass in Krankenhäusern seit der Einführung des Pflegebudgets wieder in zunehmendem Maße… Frage 166 (Simone Fischer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass in Krankenhäusern seit der Einführung des Pflegebudgets wieder in zunehmendem Maße Service-, Logistik- und Verwaltungstätigkeiten auf Pflegefachpersonen übertragen werden, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, damit Pflegefachpersonen wieder überwiegend entsprechend ihrer Qualifikation und Kompetenzen eingesetzt werden (bitte mit Zeitrahmen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 5. Februar 2026: An die Bundesregierung wurde die Kritik u. a. von Krankenkassenverbänden herangetragen, dass Pflegepersonen Aufgaben jenseits der Pflege übertragen würden. Festzuhalten ist, dass im Rahmen seiner Personal- und Organisationshoheit grundsätzlich der Krankenhausträger über den im jeweiligen Krankenhaus erforderlichen Pflegepersonaleinsatz entscheidet. Bereits nach aktueller Rechtslage gibt es Vorkehrungen gegen den Missbrauch des Pflegebudgets: Die gesetzliche Definition der im Pflegebudget zu berücksichtigenden Pflegepersonalkosten ist seit dem Jahr 2025 sowohl tätigkeits- als auch qualifikationsbasiert. Von den Krankenhäusern ist ein Wirtschaftsprüfer-Testat vorzulegen, um eine zweckentsprechende Mittelverwendung des Pflegebudgets sicherzustellen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind andernfalls vom Krankenhaus zurückzuzahlen. Unabhängig davon beobachtet die Bundesregierung die Situation im Zusammenhang mit dem Pflegebudget weiterhin.

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