Schriftliche Frage 74 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche Erfahrungen oder Daten liegen der Bundesregierung dazu vor, inwiefern einzelne Bundesländer eigene gesetzliche Rahmenbedingungen zur…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 74 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche Erfahrungen oder Daten liegen der Bundesregierung dazu vor, inwiefern einzelne Bundesländer eigene gesetzliche Rahmenbedingungen zur…
Frage 74 (Dr. Rainer Kraft, AfD):
Welche Erfahrungen oder Daten liegen der Bundesregierung dazu vor, inwiefern einzelne Bundesländer eigene gesetzliche Rahmenbedingungen zur kommunalen Wärmeplanung etabliert haben und wie diese zur bundesweiten Umsetzung beitragen (https://energy-cities.eu/countries/germ any/)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Januar 2026:
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden (§ 4 Absatz 1 WPG). Mit Ausnahme der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben sämtliche Länder gesetzliche Regelungen zur Wärmeplanung erlassen (Stand: 16. Januar 2026). Die Länder tragen damit zu einer fristgemäßen Erstellung der Wärmepläne gemäß § 4 Absatz 2 WPG bei.
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