Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf den Wohnungsbau und die kommunalen Planungskapazitäten (Antwort zu Drs. 21/7737)
Text
Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf den Wohnungsbau und die kommunalen Planungskapazitäten (Antwort zu Drs. 21/7737)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7898
21. Wahlperiode 07.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin
Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7737 –
Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf den Wohnungsbau und die
kommunalen Planungskapazitäten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bund stellt den Ländern für die Jahre von 2024 bis 2028 insgesamt
500 Mio. Euro über erhöhte Umsatzsteueranteile nach dem
Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung; die zweckgebundene Weiterleitung an die
Kommunen obliegt den Ländern (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1346, S. 1). Die
kommunale Wärmeplanung bindet in den Planungs- und Bauverwaltungen
Personal- und Sachmittel, die zugleich für die Bauleitplanung,
Genehmigungsverfahren und die Ausweisung von Wohnbauflächen benötigt werden.
Nach der KWW-Kommunenbefragung (KWW = Kompetenzzentrum
Kommunale Wärmewende) 2024 benennt rund die Hälfte der Kommunen
fehlendes Personal als zentrale Hürde; der BBSR-Stakeholder-Dialog (BBSR =
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) Wärmeplanung
dokumentierte 2025 eine strukturelle Überforderung insbesondere kleiner Kommunen.
Zwar sind mit der WPG-Änderung (WPG = Wärmeplanungsgesetz) für kleine
Kommunen (Bundestagsdrucksache 21/6587) und den Entlastungen im
Gebäudemodernisierungsgesetz erste Vereinfachungen angelegt; deren Wirkung
auf die Planungskapazitäten der Kommunen ist jedoch offen. Vor diesem
Hintergrund fragen die Fragesteller die Bundesregierung nach den Auswirkungen
der Wärmeplanung auf die kommunalen Planungskapazitäten und den
Wohnungsbau.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Sowohl die Schaffung von Wohnraum als auch die Dekarbonisierung der
Wärmeversorgung als wesentlicher Baustein für das Erreichen der Ziele des
Bundes-Klimaschutzgesetzes sind wichtige Anliegen der Bundesregierung. Die
Bundesregierung ist sich dabei der begrenzten personellen und finanziellen
Kapazitäten in den Kommunen bewusst. Um die Kommunen zu entlasten, strebt
die Bundesregierung unter anderem eine Vereinfachung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren sowie den Abbau von Bürokratie an. So ist bereits die
Schaffung von Wohnraum durch das Ende Oktober 2025 in Kraft getretene Ge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 7. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
setz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
deutlich erleichtert worden.
Auch die laufende Novelle des Wärmeplanungsgesetzes auf
Bundestagsdrucksache 21/6587 verfolgt das Ziel, durch maßvolle Anpassungen einen Beitrag
zum Abbau bürokratischen Aufwands zu leisten und die Wärmeplanung,
insbesondere für kleine Kommunen, deutlich zu vereinfachen.
1. In welcher Höhe wurden den Ländern seit 2024 gemäß
Finanzausgleichsgesetz erhöhte Umsatzsteueranteile zur Finanzierung der
kommunalen Wärmeplanung zugewiesen (bitte nach Jahr und Land
aufschlüsseln)?
Gemäß § 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wird das Gesamtaufkommen
der Umsatzsteuer auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt (vertikale
Umsatzsteuerverteilung). Zur Unterstützung der Länder und Kommunen im
Zusammenhang mit der Wärmeplanung wurde der Umsatzsteueranteil der Länder
durch das FAG-Änderungsgesetz 2024 in den Jahren von 2024 bis 2028 um
100 Mio. Euro je Jahr zulasten des Bundes erhöht. Der gesamte Länderanteil an
der Umsatzsteuer wird gemäß § 2 FAG – vorbehaltlich des gemäß § 4 FAG
durchzuführenden Finanzkraftausgleichs – nach Einwohnern auf die Länder
verteilt (horizontale Verteilung der Umsatzsteuer). Im Rahmen des
Finanzkraftausgleichs erhalten Länder mit einer unterdurchschnittlichen Finanzkraft
Zuschläge zur Umsatzsteuer, von Ländern mit einer überdurchschnittlichen
Finanzkraft werden Abschläge erhoben. Eine spezielle oder gesonderte
Verteilung der oben genannten Umsatzsteueranteile der Länder, mit denen der Bund
den Belastungen der Länder und Gemeinden durch die Wärmeplanung
Rechnung trägt, erfolgt nicht. Sie sind Bestandteil des gesamten Länderanteils an der
Umsatzsteuer.
2. In welcher Höhe sind diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits verausgabt (Stand fortgeschrieben gegenüber
Bundestagsdrucksache 21/6237); wenn dem Bund der Abfluss an die Kommunen nicht
bekannt ist, hat er ihn bei den Ländern erfragt, und wenn nein, warum
nicht?
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Kommunen bislang Mittel aus den FAG-Zuweisungen für die Wärmeplanung
erhalten haben, und wenn nein, auf welcher Grundlage bewertet sie dann
den Erfolg, Nachbesserungsbedarf und die Zielerreichung der von ihr
eingeführten Förderung?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsatzsteueranteile der Länder zur Unterstützung bei der Wärmeplanung
sind – als Bestandteil des gesamten Länderanteils an der Umsatzsteuer – eigene
Steuereinnahmen der Länder zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs.
Eine Zweckbindung dieser Finanzmittel besteht nicht. Auch handelt es sich
nicht um eine Bundesförderung. Eine rechtliche Verpflichtung der Länder, die
Verwendung der Mittel nachzuweisen, besteht ebenfalls nicht.
Soweit hierzu auf Basis freiwilliger Berichte von Ländern Informationen
vorliegen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die
planungsverantwortlichen Stellen in den Ländern rund 59,2 Mio. Euro für die Erstellung
der Wärmeplanung erhalten. 2 378 planungsverantwortliche Stellen erhielten
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Finanzmittel aus dem
Steueraufkommen der Länder. Es ist jedoch zu beachten, dass beispielsweise
aufgrund landesspezifischer Regelungen nicht in allen Ländern Zahlungen an die
planungsverantwortlichen Stellen erfolgten beziehungsweise nicht alle
planungsverantwortliche Stellen Zahlungen erhielten. Zudem liegen der
Bundesregierung aus drei Ländern keine freiwilligen Berichte über die Verwendung
der Mittel vor.
4. Wie viele kommunale Wärmepläne sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang abgeschlossen (bitte nach Ländern und
Gemeindegrößenklassen aufschlüsseln, die Datenquelle benennen und den Stand gegenüber
Bundestagsdrucksache 21/1346 fortschreiben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Wärmepläne für mindestens 3 602
Kommunen abgeschlossen (Stand: August 2026, www.kww-halle.de/hintergru
nd/waermewende-status-quo). Für mindestens 75 der 80 Kommunen mit mehr
als 100 000 Einwohnern, mindestens 668 der 1 518 Kommunen mit 10 000 bis
100 000 Einwohnern und für mindestens 2 838 der 9 156 Kommunen mit bis
zu 10 000 Einwohnern liegt ein abgeschlossener Wärmeplan vor. Die
Aufschlüsselung nach Ländern kann der oben genannten Quelle entnommen
werden.
5. Von welchen durchschnittlichen Kosten je Wärmeplan geht die
Bundesregierung aus (bitte nach Gemeindegrößenklassen und unter Angabe der
zugrunde gelegten Erfüllungsaufwandsberechnung darstellen), und wie
verhalten sich diese zu den Kommunen über die Länder zugewiesenen
Mitteln?
Die Bundesregierung geht von den folgenden durchschnittlichen Kosten je
Wärmeplan aus:
Größenklasse Anzahl Gemeinden Durchschnittliche Kosten
je Wärmeplan
Bis 15 000 Einwohner 9755 33 500 Euro
15 000 bis 100 000
Einwohner 919 113 000 Euro
Mehr als 100 000
Einwohner 80 300 000 Euro
In Summe ergeben sich danach Gesamtkosten von circa 455 Mio. Euro. Der
Bund stellt den Ländern über eine geänderte Umsatzsteuerverteilung 500 Mio.
Euro im Zeitraum 2024-2028 zur Verfügung. Die Aufteilung auf die Länder
erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Die Aufteilung auf die Kommunen
bestimmen die Länder.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere aus der
KWW-Kommunenbefragung und dem BBSR-Stakeholder-Dialog
Wärmeplanung, zum zusätzlichen Personalbedarf in den Kommunen infolge
der Wärmeplanung vor, und welche Schlussfolgerungen und
Handlungsempfehlungen zieht sie daraus?
Ein Großteil der Kosten der Wärmeplanung geht auf die Erstellung des
Wärmeplans durch Planungsdienstleister zurück, die die Datenerhebung, Analysen und
Dokumentation durchführen. Auch in der Kommunalverwaltung selbst entsteht
Aufwand, unter anderem für die Vergabe der Planungsdienstleistung und
Beteiligungsprozesse. Es hängt von der Ausgangssituation in der jeweiligen
Kommune ab, wie sich dieser Aufwand auf den Personalbedarf in der Kommune
auswirkt.
Im Rahmen des Stakeholder-Dialogs Wärmeplanung wurde eine unzureichende
personelle Ausstattung kleiner Kommunen thematisiert; es fehle vielmals das
erforderliche Fachwissen in der Verwaltung. Konkrete Erkenntnisse zum
zusätzlichen Personalbedarf haben sich darüber hinaus nicht ergeben. Eine daraus
folgende Handlungsempfehlung in dem Ergebnispapier des Stakeholder-
Dialogs lautet, dass der Bund durch die Veröffentlichung von Arbeitshilfen,
Argumentationshilfen und Kurzinformationen den Aufwand für die Wärmeplanung
für kleine Kommunen verringern soll. Dies hat das Kompetenzzentrum
Kommunale Wärmewende (KWW), ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur
(dena) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE),
bereits in erheblichem Umfang getan und arbeitet weiter daran. Zudem wird auf
die geplanten Entlastungen kleiner Kommunen mit der laufenden Novelle des
Wärmeplanungsgesetzes verwiesen.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die
Wärmeplanung Personal in den kommunalen Planungsämtern bindet, das
für die Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren wiederum fehlt, und
teilt sie den im BBSR-Stakeholder-Dialog dokumentierten Befund der
strukturellen Überforderung kleiner Kommunen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass die
Wärmeplanung Personal in den Planungsämtern bindet, das für die Bauleitplanung oder
für Genehmigungsverfahren fehlt. Die Planungsämter sind in der Regel nicht
zugleich planungsverantwortliche Stellen für die Wärmeplanung. Zudem wird
die Durchführung der Wärmeplanung gerade in kleinen Kommunen häufig an
externe Planungsdienstleister vergeben.
Rund 60 Prozent der Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnern haben
den Prozess der Wärmeplanung bereits begonnen oder sogar abgeschlossen
(www.kww-halle.de/hintergrund/waermewende-status-quo, Stand August
2026). Mit der Novelle des Wärmeplanungsgesetzes soll außerdem ein neues,
optionales Verfahren, die sogenannte „kleine Wärmeplanung“, für Kommunen
mit bis zu 15 000 Einwohnern eingeführt werden und damit der Aufwand und
die Verfahrensdauer für die Wärmeplanung deutlich reduziert werden. Von
einer strukturellen Überforderung der kleinen Kommunen wird vor dem
Hintergrund des derzeitigen Umsetzungsstands der Wärmeplanung weit vor Ablauf
der Frist Mitte 2028 und der geplanten zusätzlichen Erleichterungen nicht
ausgegangen.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang der
Beauftragung externer Planungsbüros durch die Kommunen vor (bitte,
soweit bekannt, nach Ländern und Gemeindegrößenklassen darstellen), und
wie bewertet sie die Auswirkungen der begrenzten Marktkapazität auf
die Kosten und Verfügbarkeit?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beauftragt der weit überwiegende Teil der
Kommunen Planungsbüros mit der Erstellung der Wärmepläne In der (nicht
repräsentativen) Kommunenbefragung 2025 des KWW gaben zwei Prozent der
Kommunen unter 10 000 Einwohnern, ein Prozent der Kommunen mit 10 000
bis 100 000 Einwohnern und 4 Prozent der Kommunen mit 100 000
Einwohnern oder mehr an, die Wärmeplanung überwiegend oder vollständig selbst
durchzuführen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es ausreichende Kapazitäten bei
Planungsdienstleistern für die Erstellung von Wärmeplänen. Es gibt einen
intensiven Wettbewerb, der sich aus Sicht der Kommunen positiv auf die Kosten für
die Erstellung von Wärmeplänen auswirkt.
9. Welche Länder haben der Bundesregierung über Schwierigkeiten bei der
personellen Umsetzung der Wärmeplanung berichtet, mit welchem Inhalt
(bitte je Land darstellen), und wie hat die Bundesregierung diese
Rückmeldungen ausgewertet bzw. Verbesserungsvorschläge erarbeitet?
Der Bundesregierung liegen keine Berichte von Ländern über Schwierigkeiten
bei der personellen Umsetzung der Wärmeplanung vor.
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die
kommunale Wärmeplanung die Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren
oder die Ausweisung von Wohnbauflächen verzögert, und wenn nein,
hält sie es für vertretbar, eine bundesgesetzliche Planungspflicht ohne
Kenntnis ihrer Rückwirkung auf den Wohnungsbau aufrechtzuerhalten?
11. Auf welcher Datengrundlage und mit welchen Annahmen beurteilt die
Bundesregierung, ob und in welchem Umfang die Wärmeplanung die
Dauer von Bauleitplanverfahren beeinflusst?
12. Welche Erkenntnisse oder Annahmen hat die Bundesregierung dazu, ob
die Bindung kommunaler Planungskapazitäten durch die Wärmeplanung
den Wohnungsbau verlangsamt, und wie stellt sie sicher, dass ihre
wohnungs- und ihre wärmepolitischen Ziele nicht in Konkurrenz treten?
13. Welche Kennzahlen verwendet die Bundesregierung zur Bewertung der
Auswirkungen der Wärmeplanung auf die kommunalen
Planungskapazitäten?
Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass die kommunale
Wärmeplanung Bauleitplanungs- oder Baugenehmigungsverfahren oder die
Ausweisung von Wohnbauflächen verzögern würde. Die Zahlen des
Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Anzahl der Baugenehmigungen für
Wohnungen im Neubau im 1. Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um
15,8 Prozent bei Wohnungen in Wohngebäuden insgesamt, um 12,7 Prozent bei
Einfamilienhäusern, um 27,3 Prozent bei Zweifamilienhäusern und um
16,9 Prozent bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gestiegen sind
(Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 18. August 2026, www.destatis.de/DE/
Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_291_3111.html). Das lässt nicht auf
eine Verzögerung von Bauleitplanungs- oder Genehmigungsverfahren aufgrund
der kommunalen Wärmeplanung schließen.
Aufgrund des derzeitigen Erkenntnisstands sieht die Bundesregierung daher
keine Veranlassung, eine Bewertung der Auswirkung der kommunalen
Wärmeplanung auf Bauleitplanungs- und Genehmigungsverfahren vorzunehmen und
die Pflicht zur Durchführung der Wärmeplanung nicht aufrecht zu erhalten.
14. Welche kommunalen Spitzenverbände haben der Bundesregierung auf
Zielkonflikte zwischen Wärmeplanung und Wohnungsbau hingewiesen,
und mit welchem Inhalt (bitte die jeweiligen Stellungnahmen benennen)?
Der Bundesregierung sind derzeit keine Stellungnahmen von kommunalen
Spitzenverbänden bekannt, die auf Zielkonflikte zwischen Wärmeplanung und
Wohnungsbau hinweisen. Es wird im Übrigen auf die veröffentlichten
Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände verwiesen.
15. Welche über die im WPG-Änderungsentwurf (Bundestagsdrucksache
21/6587) vorgesehenen Vereinfachungen hinausgehenden Maßnahmen
hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, zu ergreifen, um eine
zusätzliche Belastung der kommunalen Bau- und Planungsverwaltungen
durch die Wärmeplanung zu vermeiden?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Im Übrigen stellt die
Bundesregierung über das KWW ein breites Unterstützungsangebot für Kommunen
hinsichtlich der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung,
das stetig und im Austausch mit den Kommunen weiterentwickelt wird.
16. Welche Evaluationen, insbesondere zu den Auswirkungen der
Wärmeplanung auf die Dauer und den Ressourcenbedarf von Planungs- und
Genehmigungsverfahren, liegen der Bundesregierung vor, wenn solche
fehlen, plant sie eine entsprechende Untersuchung, und welche
wissenschaftlichen Einrichtungen wurden hiermit beauftragt (bitte mit
Auftragsvolumen angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Evaluationen vor. Da der Bundesregierung
keine Hinweise darauf vorliegen, dass die kommunale Wärmeplanung
Bauleitplanungs- und Genehmigungsverfahren verlangsamen würde, ist eine solche
Evaluation derzeit nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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