Methodische Annahmen und Vergleichsgrundlagen der kommunalen Wärmeplanung (Antwort zu Drs. 21/6780)
Text
Methodische Annahmen und Vergleichsgrundlagen der kommunalen Wärmeplanung (Antwort zu Drs. 21/6780)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7375
21. Wahlperiode 27.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte
Kaufmann, Bernd Schattner, Marc Bernhard und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6780 –
Methodische Annahmen und Vergleichsgrundlagen der kommunalen
Wärmeplanung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die kommunale Wärmeplanung wird durch Bundesrecht wesentlich geprägt.
Das Wärmeplanungsgesetz setzt den Rahmen für Wärmepläne und sieht
Fristen bis zum 30. Juni 2026 für Gemeindegebiete mit mehr als 100 000
Einwohnern sowie bis zum 30. Juni 2028 für kleinere Gemeindegebiete vor (www.ges
etze-im-internet.de/wpg/). Die Bundesregierung hat in früheren Antworten
Angaben zum Stand der Wärmeplanung gemacht und zugleich auf begrenzte
netzscharfe beziehungsweise planbezogene Daten hingewiesen (https://dserve
r.bundestag.de/btd/20/145/2014581.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/21/0
13/2101346.pdf). Weitere methodische Fragen ergeben sich aus dem als
Bundesratsdrucksache 292/26 zugeleiteten Regierungsentwurf eines
Gebäudemodernisierungsgesetzes (https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0292-26.pdf).
Für die Aussagekraft kommunaler Wärmepläne sind nach Auffassung der
Fragesteller nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern insbesondere die verwendeten
methodischen Annahmen maßgeblich. Diese Annahmen können Einfluss
darauf haben, welche Wärmeversorgungsoptionen in kommunalen Wärmeplänen
als geeignet, wirtschaftlich oder vorrangig erscheinen und welche
Investitionsentscheidungen von Eigentümern, Versorgern, Kommunen und
Fördermittelgebern hierauf gestützt werden.
In öffentlich zugänglichen Materialien zur Wärmebedarfskartierung wird
beschrieben, dass theoretisch berechnete Heizwärmebedarfe durch empirische
Anpassungsfaktoren an reale Verbrauchswerte angepasst werden; verwiesen
wird dabei unter anderem auf Gebäudetypologie-, IWU- beziehungsweise
TABULA-Ansätze. Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) beschreibt
TABULA als Ansatz zur Entwicklung von Gebäudetypologien zur
energetischen Bewertung des Wohngebäudebestands und verweist dabei auch auf eine
Kalibrierung auf typische Verbrauchsniveaus (www. i w u .de/ i n d e x .php ? i
d=205). In der Kurzbeschreibung der Methodik der digitalen
Wärmebedarfskarte Niedersachsen wird ein solcher Anpassungsfaktor als „APF“ bezeichnet
und die Methodik als Grundlage zur Unterstützung kommunaler
Wärmeplanung beschrieben (www.klimaschutz-niedersachsen.de/_downloads/Veranstalt
ungsdokumente/Waermebedarfskarte/2023-11-Kurzbeschreibung_der_Metho
dik_Waermebedarfskarte.pdf?m=1707313903&).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 27. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus Sicht der Fragesteller ist deshalb offenzulegen, welche Annahmen zu
Wärmebedarf, Energiepreisen, CO2-Preisen, Netzentgelten,
Investitionskosten, Sanierungsraten, Heizungstauschraten, Anschlussquoten und
Technologievergleichen verwendet werden. Dies gilt insbesondere, soweit
Bundesleitfäden, Bundesförderverfahren, Bundesinstitutionen oder bundesrechtliche
Vorgaben kommunale Wärmepläne, Wärmebedarfskarten,
Transformationspläne oder Machbarkeitsstudien mittelbar beeinflussen.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze fördert nach Angaben des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter anderem
Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, systemische Investitionen und bestimmte
Betriebskosten; die entsprechenden Förderverfahren können daher auch für
die methodische Bewertung von Transformations- und Machbarkeitsstudien
von Bedeutung sein (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetz
e/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html). Gegenstand
dieser Kleinen Anfrage sind daher Datenbasis, rechtlicher Rahmen,
methodische Annahmen, Dienstleisterstrukturen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche in
der kommunalen Wärmeplanung und in bundesmittelgeförderten
Transformations- und Machbarkeitsstudien.
1. Welche Änderungen und neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nach aktuellem Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage gegenüber ihren Antworten auf den Bundestagsdrucksachen
20/14581 und 21/1346 zum Stand der kommunalen Wärmeplanung,
insbesondere in Gemeindegebieten mit mehr als 100 000 Einwohnern, vor?
Mit Stand vom Juli 2026 liegen insgesamt 3.523 abgeschlossene Wärmepläne
vor, wobei keine Unterscheidung nach gesetzlicher Grundlage
(Wärmeplanungsgesetz – WPG, bereits vor dem Inkrafttreten des WPG bestehendes
Landesrecht oder freiwillig, in der Regel mit Förderung der Kommunalrichtlinie
der Nationalen Klimaschutzinitiative) erfolgt. Von den 80 Kommunen mit mehr
als 100.000 Einwohnern haben 74 Kommunen ihren Wärmeplan
abgeschlossen. Sechs Kommunen befinden sich noch im Prozess und stellen ihren
Wärmeplan in den nächsten Monaten fertig werden.
Eine Liste der Kommunen mit abgeschlossenen Wärmeplänen ist auf der
Internetseite des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende zu finden (www.k
ww-halle.de/praxis-kommunale-waermewende/status-quo-der-kwp/waermepl
aene).
2. Welche Erkenntnisse, Quellen und Datenbestände nutzt die
Bundesregierung derzeit im Zusammenhang mit kommunaler Wärmeplanung, und
zwar hinsichtlich
a) der Quellen zum Stand der kommunalen Wärmeplanung,
insbesondere Meldungen der Länder, Daten oder Informationen des
Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende, des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung, Förderverfahren der Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze oder sonstige Bundesquellen,
Die Bundesregierung nutzt die vom Kompetenzzentrum Kommunale
Wärmewende und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zur
Verfügung gestellten Informationen zum Stand der kommunalen Wärmeplanung.
b) der derzeit erhobenen, gespeicherten oder genutzten Datenfelder zu
kommunalen Wärmeplänen,
Die Bundesregierung nutzt derzeit keine im Rahmen der Wärmeplanung
erhobenen, gespeicherten oder genutzten Daten.
c) der künftig nach § 34 des Wärmeplanungsgesetzes zentral zu
erfassenden und zu veröffentlichenden Datenfelder?
Gemäß § 34 WPG wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
erstellte Wärmepläne erstmals zum 1. Januar 2027 auf einer Internetseite zentral
zugänglich machen. Im Wärmeplan werden die sogenannten Ergebnisdaten
(Anlage 2 zum WPG) an den Bund übermittelt. Nicht übermittelt werden
danach Daten, die zur Durchführung der Wärmeplanung von der Kommune
erhoben werden (sogenannte Eingangsdaten).
3. Hält die Bundesregierung die derzeitige Datenlage zu Fernwärmepreisen,
Energieträgern, Netzverlusten, Investitionskosten, Endkundenpreisen
und Verbraucherfolgen für ausreichend, um den weiteren Ausbau von
Fernwärme im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu bewerten,
und welche Maßnahmen hat sie seit der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/1346 gegebenenfalls ergriffen oder geplant, um entsprechende
Datenlücken zu schließen?
Die Bundesregierung hält die derzeitige Datenlage für ausreichend, damit
planungsverantwortliche Stellen ihren Pflichten im Rahmen des WPG
nachkommen können.
4. Welche Folgen hat der als Bundesratsdrucksache 292/26 zugeleitete
Regierungsentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes nach
Auffassung der Bundesregierung hinsichtlich
a) der Auslegung kommunaler Wärmepläne und der Bewertung von
Fernwärmegebieten, die unter der bisherigen Kopplung von
Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung ausgewiesen wurden,
b) der Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Fernwärme,
Gasheizungen, Ölheizungen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen und
Hybridheizungen sowie entsprechender Förderentscheidungen, Leitfäden
und Bewertungsmaßstäbe zur Wärmeplanung,
Bestehende und neue Wärmepläne geben den Bürgerinnen und Bürgern sowie
den Unternehmen auch nach Inkrafttreten des neuen
Gebäudemodernisierungsgesetzes Orientierung über die künftig voraussichtlich am besten geeigneten
Wärmeversorgungsoptionen vor Ort. Die Erstellung der Wärmepläne, für die
der Leitfaden Wärmeplanung methodische Vorgehensweisen empfiehlt, ändert
sich grundsätzlich nicht.
c) der vorgesehenen Festlegung beziehungsweise Ermittlung von
Primärenergiefaktoren für Fernwärme, insbesondere bei Kraft-Wärme-
Kopplung nach der Carnot-Methode, auf Wirtschaftlichkeits-,
Primärenergie- und Klimabilanzvergleiche zwischen Fernwärme und dezentralen
Heizungsalternativen?
Wirtschaftlichkeitsvergleiche im Rahmen der Wärmeplanung ändern sich
dadurch nicht. Das WPG sieht keine Primärenergievergleiche vor. Aufgrund der
europäischen Vorgaben wird die Anforderungssystematik des
Gebäudemodernisierungsgesetzes beim Neubau auf den Gesamtprimärenergieansatz
umgestellt. Infolgedessen mussten auch die Primärenergiefaktoren neu justiert
werden. Der pauschale Primärenergiefaktor für Fernwärme von 0,7 führt nicht zu
einer Verschärfung der Neubauanforderungen beim Anschluss an ein
Wärmenetz. Es herrscht insoweit Gleichstand mit dezentralen Heizungslösungen.
5. Inwieweit macht der Bund in seinen Leitfäden, Förderbedingungen (z. B.
Bundesförderung für effiziente Wärmenutzung [BEW]) oder durch das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
gegebenenfalls Vorgaben zur Verwendung von Anpassungsfaktoren (wie APF,
IWU, TABULA) für die kommunale Wärmeplanung?
Die Bundesregierung macht weder über den Leitfaden Wärmeplanung noch
durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung. Auch im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze macht die Bundesregierung keine Vorgaben für
die kommunale Wärmeplanung.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber,
welche Anpassungsfaktoren, Verbrauchskalibrierungen oder empirischen
Korrekturfaktoren, insbesondere auf Grundlage von IWU-, TABULA-
oder Gebäudetypologie-Ansätzen, in kommunalen Wärmeplänen,
Wärmebedarfskarten, Bundesleitfäden oder durch Bundesmittel geförderten
Transformationsplänen verwendet werden, auf welcher empirischen
Datengrundlage beruhen diese Faktoren, und welche Auswirkungen haben
sie nach Kenntnis der Bundesregierung auf Technologievergleiche
zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, Gasbrennwerttechnik, Ölheizungen,
Biomasseheizungen und Hybridheizungen?
Die planungsverantwortlichen Stellen entscheiden gegebenenfalls mit
Unterstützung von Planungsdienstleistern über konkrete Methoden und Annahmen,
die sie in der Wärmeplanung nutzen. Eine systematische Erfassung der
verwendeten Methoden und Annahmen durch die Bundesregierung erfolgt nicht.
Wärmebedarfskarten werden häufig von Landesenergieagenturen zur Verfügung
gestellt. Eine systematische Erfassung der verwendeten Methoden und Annahmen
durch die Bundesregierung erfolgt auch hier nicht. Im Leitfaden
Wärmeplanung wird dargestellt, dass Gebäudetypologien bei der Abschätzung des
Wärmebedarfs von Gebäuden hilfreich sein können. Für Nichtwohngebäude
werden mittlere spezifische Nutzheizenergiebedarfe angegeben, die einer Studie
des IWU entnommen sind. Diese Werte können von planungsverantwortlichen
Stellen bei der Wärmeplanung genutzt werden, wenn es ihnen sinnvoll
erscheint.
Im Rahmen von Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
werden Transformationspläne zur schrittweisen Umstellung bestehender
Wärmenetze auf Treibhausgasneutralität gefördert (Förderung ausgelaufen mit
Ausnahme industrieller Prozesswärmenetze, Antragstellung war bis 31. März 2026
möglich). Zu den Mindestvoraussetzungen zur Förderfähigkeit von
Transformationsplänen gehören die Ermittlung der Potenziale erneuerbarer Energien
und von Abwärme im Untersuchungsgebiet und der Entwicklung des
Wärmebedarfs über den geplanten Transformationszeitraum des Wärmenetzsystems.
Vorgaben zur Bezugnahme auf die zitierten Gebäudetypologien gibt es dabei
nicht.
7. Welche Annahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
kommunalen Wärmeplänen, Wärmebedarfskarten, Bundesleitfäden und
durch Bundesmittel geförderten Transformationsplänen für
Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen leitungsgebundener und dezentraler
Wärmeversorgung verwendet, insbesondere zu Energiepreisen, CO2-Preisen,
Netzentgelten, Grund- und Leistungspreisen, Jahresarbeitszahlen von
Wärmepumpen, sonstigen technischen Kennwerten, Investitionskosten,
Wartungskosten, Lebensdauern und Förderquoten?
Die planungsverantwortlichen Stellen entscheiden gegebenenfalls mit
Unterstützung ihrer Planungsdienstleister über Annahmen zu den genannten
Preisbestandteilen, die im Rahmen der Wärmeplanung getroffen werden. Die
Bundesregierung hat keine Kenntnis über individuell getroffene Annahmen. Der
Technikkatalog zum Leitfaden Wärmeplanung des Kompetenzzentrums
Kommunale Wärmewende stellt techno-ökonomische Parameter für zentrale und
dezentrale Anlagen zur Verfügung, die im Rahmen der Wärmeplanung genutzt
werden können. Der Leitfaden Wärmeplanung enthält in Kapitel 7.3.5 einige
Leitlinien, die bei Durchführung eines quantitativen
Wirtschaftlichkeitsvergleichs beachtet werden können.
Transformationspläne dienen dem Zweck, den Umbau bestehender
Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen
Versorgung der Netze durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045
darzustellen. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse ist durchzuführen. Eine
Gegenüberstellung von leitungsgebundener Wärmeversorgung und dezentralen Alternativen
ist nach den Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Rahmen von geförderten
Transformationsplänen nicht explizit vorgeschrieben.
8. Welche Erkenntnisse und Maßstäbe liegen der Bundesregierung nach
Bundesrecht, Bundesleitfäden, Förderbedingungen oder sonstigen
Bundesquellen dazu vor, ob und unter welchen Voraussetzungen kommunale
Wärmepläne und durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
geförderte Transformationspläne die Wirtschaftlichkeit von Fernwärme
gegenüber dezentralen Alternativen wie Gasbrennwerttechnik,
Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen oder Quartierslösungen
auf Grundlage einer Vollkostenbetrachtung ausweisen?
Nach § 18 Absatz 1 WPG sind geringe Wärmegestehungskosten ein Kriterium
für die Eignung einer Wärmeversorgungsart. Dort wird weiter ausgeführt, dass
Wärmegestehungskosten sowohl Investitionskosten einschließlich
Infrastrukturausbaukosten als auch Betriebskosten über die Lebensdauer umfassen. Der
Leitfaden Wärmeplanung schlägt Indikatoren und Schwellenwerte vor, um das
Kriterium Wärmegestehungskosten durch eine qualitative/semi-quantitative
Methode in der Wärmeplanung abzubilden. Über das konkrete Vorgehen im
Rahmen der Wärmeplanung entscheidet die planungsverantwortliche Stelle
gegebenenfalls mit Unterstützung eines Planungsdienstleisters.
Ziel der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist es, Investitionen in den
Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung und Abwärmenutzung in der
leitungsgebundenen Wärmeerzeugung anzureizen und damit die
Treibhausgasemissionen im Energiewirtschaftssektor zu senken, in dem der Kostennachteil
erneuerbarer Wärmeerzeugung gegenüber fossiler Wärmeerzeugung reduziert wird.
Wirtschaftlichkeitsvergleiche beziehen sich dabei auf Referenztechnologien in
der leitungsgebundenen Wärmeerzeugung. Die zur Ermittlung des
Förderbedarfs angestellten Vergleichsrechnungen sind in der beihilferechtlichen
Genehmigung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (SA.63177)
dokumentiert und öffentlich einsehbar unter https://competition-cases.ec.europa.eu/case
s/SA.63177. Eine Gegenüberstellung von leitungsgebundener
Wärmeversorgung und dezentralen Alternativen ist nach den Förderbedingungen der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
im Rahmen von geförderten Transformationsplänen nicht explizit
vorgeschrieben.
9. Bewertet die Bundesregierung, soweit sie über eigene Modellierungen,
Gutachten, Förderprogramme, gesetzliche Begründungen oder
Ressortabstimmungen verfügt, ob der Ausbau von Fernwärme gegenüber
dezentralen Wärmeversorgungslösungen für Verbraucher, öffentliche
Haushalte und das Energiesystem vorteilhaft ist, und wenn ja, auf welcher
methodischen Grundlage?
Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung über die Vorteilhaftigkeit
verschiedener Wärmeversorgungsoptionen auf lokaler Ebene vor.
Volkswirtschaftliche Betrachtungen, wie sie die Bundesregierung unter anderem im Rahmen
der Systementwicklungsstrategie vornimmt, zeigen, dass Wärmenetze in
Gebieten mit relativ hoher Wärmebedarfsdichte eine kosteneffiziente und
energiesystemisch notwendige Versorgungsoption sein können. Die methodischen
Grundlagen der Systementwicklungsstrategie sind verfügbar unter www.bunde
swirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/ses.html.
Im Rahmen der Förderung von Wärmenetzvorhaben über die Bundesförderung
für effiziente Wärmenetze ist eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchzuführen
(vgl. Antwort zu Frage 7).
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu
externen Dienstleistern, Gutachtern, Instituten oder Konsortien im
Zusammenhang mit kommunaler Wärmeplanung, Wärmebedarfskarten,
Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien, soweit diese Erkenntnisse
Methodik, Datenbasis, Szenarioannahmen, Textbausteine,
Bewertungsmodelle oder Softwarewerkzeuge betreffen, und zwar hinsichtlich
a) der in entsprechenden Vorhaben verwendeten Datengrundlagen,
Annahmen, Bewertungsmodelle und Softwarewerkzeuge,
b) der Mehrfachverwendung gleichartiger Methodiken,
Szenarioannahmen, Textbausteine, Bewertungsmodelle oder Softwarewerkzeuge,
soweit diese Erkenntnisse aus Bundesförderverfahren (insbesondere
den Verwendungsnachweisen und Qualitätsprüfungen im Rahmen
der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze), Bundesleitfäden,
dem Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung oder sonstigen
Bundesquellen stammen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (seinerzeit: BMWK) hat
die Erstellung des Leitfadens Wärmeplanung und des zugehörigen
Technikkatalogs beauftragt. Der Leitfaden enthält methodische Empfehlungen, die bei der
Wärmeplanung verwendet werden können. Über die in Wärmeplanungen
verwendeten Methoden, Datengrundlagen und Annahmen entscheiden die
planungsverantwortlichen Stellen gegebenenfalls mit Unterstützung von
Planungsdienstleistern. Es existiert ein vielfältiger Markt an Bewertungsmodellen und
Softwarewerkzeugen, deren Nutzung, Methoden und Annahmen von der
Bundesregierung nicht systematisch erfasst wird.
Transformationspläne für Wärmenetze können von verschiedenen Akteuren mit
und ohne staatliche Förderung erstellt werden. Allgemeine Aussagen dazu, ob
und welche Erkenntnisse externer Dienstleister, Gutachter, Instituten oder
Konsortien in Transformationsplänen verwendet werden, sind nicht möglich. Im
Rahmen von über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten
Transformationsplänen liegen der administrierenden Stelle keine systematisch
auswertbarbaren Daten zur Nutzung der Erkenntnisse externer Dienstleister,
Gutachter, Instituten oder Konsortien vor.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Sanierungsraten,
Heizungstauschraten und Anschlussquoten in kommunalen Wärmeplänen
und durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten
Transformationsplänen, und zwar hinsichtlich
a) der dort typischerweise unterstellten Sanierungs- und
Heizungstauschraten sowie der aus Sicht der Bundesregierung bis 2030, 2035,
2040 und 2045 realistisch erreichbaren Sanierungs- und
Heizungstauschrate im Gebäudebestand,
b) der Vereinbarkeit dieser Annahmen mit den tatsächlichen
Sanierungs- und Heizungstauschraten der vergangenen Jahre und des
privaten Investitionsbedarfs von Eigentümern zur Erreichung der
unterstellten Wärmebedarfsreduktionen und Heizungstauschpfade,
Die planungsverantwortlichen Stellen entscheiden gegebenenfalls mit
Unterstützung eines Planungsdienstleisters über Annahmen zu Sanierungsraten,
Heizungstauschraten und Anschlussquoten in kommunalen Wärmeplänen. Eine
systematische Erfassung dieser Annahmen durch die Bundesregierung erfolgt
nicht. Der Technikkatalog zum Leitfaden Wärmeplanung des
Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende enthält Informationen zu Reduktionsraten des
spezifischen Endenergieverbrauchs von Gebäuden, die in den
Langfristszenarien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und der
Treibhausgas-Projektion des Umweltbundesamtes angenommen werden, sowie
zu mittleren Reduktionsraten der vergangenen zehn Jahre.
Im Rahmen der Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
erfolgt keine systematische Erfassung zu Annahmen und Realisierung von
Sanierungs- und Heizungstauschraten in Wärmenetzgebieten, die sich auf
Transformationspläne beziehen.
c) der Frage, ob entsprechende Pläne Szenarien für den Fall enthalten,
dass geplante Anschlussquoten, Heizungstauschraten oder
angenommene Gebäudesanierungsraten nicht erreicht werden?
Eine systematische Erfassung der Szenarien in kommunalen Wärmeplänen
durch die Bundesregierung erfolgt nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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