Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf den Wohnungsbau und die kommunalen Planungskapazitäten
Text
Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf den Wohnungsbau und die kommunalen Planungskapazitäten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7737
21. Wahlperiode 26.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer,
Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Bastian Treuheit, René Bochmann,
Dr. Paul Schmidt, Kay Gottschalk, Jörn König, Reinhard Mixl, Gerrit Huy und
der Fraktion der AfD
Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf den Wohnungsbau und die
kommunalen Planungskapazitäten
Der Bund stellt den Ländern für die Jahre von 2024 bis 2028 insgesamt
500 Mio. Euro über erhöhte Umsatzsteueranteile nach dem
Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung; die zweckgebundene Weiterleitung an die
Kommunen obliegt den Ländern (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1346, S. 1). Die
kommunale Wärmeplanung bindet in den Planungs- und Bauverwaltungen
Personal- und Sachmittel, die zugleich für die Bauleitplanung,
Genehmigungsverfahren und die Ausweisung von Wohnbauflächen benötigt werden. Nach der
KWW-Kommunenbefragung (KWW = Kompetenzzentrum Kommunale
Wärmewende) 2024 benennt rund die Hälfte der Kommunen fehlendes Personal als
zentrale Hürde; der BBSR-Stakeholder-Dialog (BBSR = Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und Raumforschung) Wärmeplanung dokumentierte 2025 eine
strukturelle Überforderung insbesondere kleiner Kommunen. Zwar sind mit der
WPG-Änderung (WPG = Wärmeplanungsgesetz) für kleine Kommunen
(Bundestagsdrucksache 21/6587) und den Entlastungen im
Gebäudemodernisierungsgesetz erste Vereinfachungen angelegt; deren Wirkung auf die
Planungskapazitäten der Kommunen ist jedoch offen. Vor diesem Hintergrund fragen die
Fragesteller die Bundesregierung nach den Auswirkungen der Wärmeplanung
auf die kommunalen Planungskapazitäten und den Wohnungsbau.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe wurden den Ländern seit 2024 gemäß
Finanzausgleichsgesetz erhöhte Umsatzsteueranteile zur Finanzierung der kommunalen
Wärmeplanung zugewiesen (bitte nach Jahr und Land aufschlüsseln)?
2. In welcher Höhe sind diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits verausgabt (Stand fortgeschrieben gegenüber Bundestagsdrucksache
21/6237); wenn dem Bund der Abfluss an die Kommunen nicht bekannt
ist, hat er ihn bei den Ländern erfragt, und wenn nein, warum nicht?
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Kommunen bislang Mittel aus den FAG-Zuweisungen für die Wärmeplanung
erhalten haben, und wenn nein, auf welcher Grundlage bewertet sie dann
den Erfolg, Nachbesserungsbedarf und die Zielerreichung der von ihr
eingeführten Förderung?
4. Wie viele kommunale Wärmepläne sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang abgeschlossen (bitte nach Ländern und
Gemeindegrößenklassen aufschlüsseln, die Datenquelle benennen und den Stand gegenüber
Bundestagsdrucksache 21/1346 fortschreiben)?
5. Von welchen durchschnittlichen Kosten je Wärmeplan geht die
Bundesregierung aus (bitte nach Gemeindegrößenklassen und unter Angabe der
zugrunde gelegten Erfüllungsaufwandsberechnung darstellen), und wie
verhalten sich diese zu den Kommunen über die Länder zugewiesenen
Mitteln?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere aus der
KWW-Kommunenbefragung und dem BBSR-Stakeholder-Dialog
Wärmeplanung, zum zusätzlichen Personalbedarf in den Kommunen infolge der
Wärmeplanung vor, und welche Schlussfolgerungen und
Handlungsempfehlungen zieht sie daraus?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die
Wärmeplanung Personal in den kommunalen Planungsämtern bindet, das
für die Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren wiederum fehlt, und
teilt sie den im BBSR-Stakeholder-Dialog dokumentierten Befund der
strukturellen Überforderung kleiner Kommunen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang der
Beauftragung externer Planungsbüros durch die Kommunen vor (bitte, soweit
bekannt, nach Ländern und Gemeindegrößenklassen darstellen), und wie
bewertet sie die Auswirkungen der begrenzten Marktkapazität auf die
Kosten und Verfügbarkeit?
9. Welche Länder haben der Bundesregierung über Schwierigkeiten bei der
personellen Umsetzung der Wärmeplanung berichtet, mit welchem Inhalt
(bitte je Land darstellen), und wie hat die Bundesregierung diese
Rückmeldungen ausgewertet bzw. Verbesserungsvorschläge erarbeitet?
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die
kommunale Wärmeplanung die Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren
oder die Ausweisung von Wohnbauflächen verzögert, und wenn nein, hält
sie es für vertretbar, eine bundesgesetzliche Planungspflicht ohne
Kenntnis ihrer Rückwirkung auf den Wohnungsbau aufrechtzuerhalten?
11. Auf welcher Datengrundlage und mit welchen Annahmen beurteilt die
Bundesregierung, ob und in welchem Umfang die Wärmeplanung die
Dauer von Bauleitplanverfahren beeinflusst?
12. Welche Erkenntnisse oder Annahmen hat die Bundesregierung dazu, ob
die Bindung kommunaler Planungskapazitäten durch die Wärmeplanung
den Wohnungsbau verlangsamt, und wie stellt sie sicher, dass ihre
wohnungs- und ihre wärmepolitischen Ziele nicht in Konkurrenz treten?
13. Welche Kennzahlen verwendet die Bundesregierung zur Bewertung der
Auswirkungen der Wärmeplanung auf die kommunalen
Planungskapazitäten?
14. Welche kommunalen Spitzenverbände haben der Bundesregierung auf
Zielkonflikte zwischen Wärmeplanung und Wohnungsbau hingewiesen,
und mit welchem Inhalt (bitte die jeweiligen Stellungnahmen benennen)?
15. Welche über die im WPG-Änderungsentwurf (Bundestagsdrucksache
21/6587) vorgesehenen Vereinfachungen hinausgehenden Maßnahmen hat
die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, zu ergreifen, um eine
zusätzliche Belastung der kommunalen Bau- und Planungsverwaltungen durch
die Wärmeplanung zu vermeiden?
16. Welche Evaluationen, insbesondere zu den Auswirkungen der
Wärmeplanung auf die Dauer und den Ressourcenbedarf von Planungs- und
Genehmigungsverfahren, liegen der Bundesregierung vor, wenn solche fehlen,
plant sie eine entsprechende Untersuchung, und welche
wissenschaftlichen Einrichtungen wurden hiermit beauftragt (bitte mit
Auftragsvolumen angeben)?
Berlin, den 24. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Bastian Treuheit (Kleine Anfrage)
- asked ← Carolin Bachmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Gerrit Huy (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörn König (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay Gottschalk (Kleine Anfrage)
- asked ← Marc Bernhard (Kleine Anfrage)
- asked ← Olaf Hilmer (Kleine Anfrage)
- asked ← Otto Strauß (Kleine Anfrage)
- asked ← Paul Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Reinhard Mixl (Kleine Anfrage)
- asked ← René Bochmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Münzenmaier (Kleine Anfrage)
- asked ← Volker Scheurell (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Marc Bernhard
- authored ← Otto Strauß
- part_of_vorgang → Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf den Wohnungsbau und die kommunalen Planungskapazitäten (Kleine Anfrage)