Schriftliche Frage 72/73 von Nicole Hess (AfD): In welcher Gesamthöhe hat der Bund den Verein „Gangway, Straßensozialarbeit in Berlin e. V.“ seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder mittelbar u…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 72/73 von Nicole Hess (AfD): In welcher Gesamthöhe hat der Bund den Verein „Gangway, Straßensozialarbeit in Berlin e. V.“ seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder mittelbar u…
Frage 72 (Nicole Hess, AfD):
In welcher Gesamthöhe hat der Bund den Verein „Gangway, Straßensozialarbeit in Berlin e. V.“ seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder mittelbar unterstützt (beispielsweise durch Zuwendungen, Projektförderungen, Aufträge oder über vom Bund finanzierte Dritte), und wurden bei der Bewilligung oder Kontrolle etwaiger Förderungen, vom Verein öffentlich verbreitete politische oder religiöse Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem jeweiligen Förderzweck und den zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft?
Frage 73 (Martin Reichardt, AfD):
Wie viele Bundesmittel hat Gangway e. V. in den Jahren 2015 bis 2025 erhalten, und wie viele dieser Bundesmittel erhielt Gangway e. V. jeweils aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (https://gangway.de/, Jahresbericht 2023, S. 61)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 10. August 2026:
Die Fragen 72 und 73 werden gemeinsam beantwortet. Der Verein „Gangway, Straßensozialarbeit in Berlin e. V.“ erhielt in den vergangenen Jahren Bundesmittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sowie aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Die Angaben zum KJP werden ab dem Haushaltsjahr 2020 dargestellt. Eine darüberhinausgehende Darstellung ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Schriftlichen Frage vorgegebenen Frist nicht möglich. Zuwendungen werden zweckgebunden nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit § 44 Absatz 1 BHO gewährt. Die bewilligten Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Erreichung des jeweiligen Verwendungszwecks verwendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3156 vom 5. Dezember 2025, S. 5). Die Prüfung von Zuwendungsanträgen auf ihre Vereinbarkeit mit dem jeweiligen Förderzweck und den zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen ist integraler Bestandteil des Bewilligungsverfahrens. Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern Vorgaben hinsichtlich ihrer durch das Grundgesetz (GG) geschützten Meinungs- und Pressefreiheit zu machen. Verlautbarungen außerhalb der konkret geförderten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung, die von der vollziehenden Gewalt zu gewährleisten, aber nicht zu beschränken ist (Artikel 1 Absatz 3 GG). Im Zentralstellenverfahren des KJP erhielt der Verein zur Durchführung von Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustauschmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 folgende Mittel: Haushaltsjahr 2020 20.466,96 € Haushaltsjahr 2021 30.400,00 € Haushaltsjahr 2022 35.100,00 € Haushaltsjahr 2023 31.016,28 € Haushaltsjahr 2024 25.722,48 € Haushaltsjahr 2025 35.495,20 € In den Jahren 2015 bis 2024 erhielt der Projektträger „Gangway e. V.“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ Zuwendungen aus Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 200.680,97 Euro. Die Erfassung der Letztempfänger für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2020 bis 2024) ist noch nicht in allen Fällen abgeschlossen. Im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung können sich die Angaben in Einzelfällen noch ändern. Die Mittel für das Jahr 2025 sind unter folgendem Link veröffentlicht: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern. Eine Übersicht der Zwischen- und Letztempfänger liegt für das Jahr 2025 nicht vor.
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