Schriftliche Frage 108 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Auf welcher Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jüngst klargestellt, dass die Aufwendungen für die Mitgliedsbeiträge…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 108 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Auf welcher Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jüngst klargestellt, dass die Aufwendungen für die Mitgliedsbeiträge…
Frage 108 (Katalin Gennburg, Die Linke):
Auf welcher Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jüngst klargestellt, dass die Aufwendungen für die Mitgliedsbeiträge für Mietervereine für Berliner Mieterinnen und Mieter, die Kosten der Unterkunft erhalten, keine Bedarfe für Unterkunft und Heizung darstellen, da sie nicht aus dem Mietverhältnis selbst resultieren, sondern auf eigenständigen vereins- oder versicherungsrechtlichen Verpflichtungen beruhen, und hat die Bundesregierung dem Berliner Senat alternative Unterstützungsmöglichkeiten für KdU-Haushalte/Personen mit Mietproblemen empfohlen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 26. Januar 2026:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortete im Oktober 2025 eine konkrete Anfrage des Landes Nordrhein-Westfalen zur Übernahmefähigkeit der Mitgliedsbeiträge für Mietervereine. Das Schreiben ging nachrichtlich an die in den Landessozialministerien für die Umsetzung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Stellen. Dem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt eine Auswertung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zugrunde. Die klarstellende Beantwortung erfolgte, weil der Bund bei der in Bundesauftragsverwaltung zu vollziehenden Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausschließlich die Ausgaben für die Geldleistung erstattet, jedoch die von den Ländern oder Trägern zu tragenden Verwaltungskosten nicht übernehmen darf. Da das Schreiben an das Land Nordrhein-Westfalen gerichtet war, enthält es keine Empfehlungen an den Berliner Senat zu alternativen Unterstützungsmöglichkeiten.
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