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Schriftliche Frage 101 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Sind der Bundesregierung der Antrag der CDU- Bezirksverbände Ruhr und Niederrhein zum Landesparteitag der CDU Nordrhein-Westfalen am 4. Juli…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 101 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Sind der Bundesregierung der Antrag der CDU- Bezirksverbände Ruhr und Niederrhein zum Landesparteitag der CDU Nordrhein-Westfalen am 4. Juli… Frage 101 (Cansin Köktürk, Die Linke): Sind der Bundesregierung der Antrag der CDU- Bezirksverbände Ruhr und Niederrhein zum Landesparteitag der CDU Nordrhein-Westfalen am 4. Juli 2026, das Deutschlandticket für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung verpflichtend zu machen und die Posten für Mobilität in der Grundsicherung zu streichen, sowie die Äußerung des Vorstandssprechers des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr, Oliver Wittke (CDU), es gäbe „einen hohen Betrag, der bei Bürgergeldempfängern für Mobilität vorgesehen ist, aber wahrscheinlich nicht für Mobilität ausgegeben wird“ (https://taz.de/Kritik-an-CDU-Vorschlag/!6192 826/), bekannt, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 16. Juli 2026: Der Bundesregierung sind der genannte Antrag sowie die in Ihrer Frage zitierte Äußerung bekannt. Weder im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende noch im Sozialhilferecht gibt es eine gesonderte monatliche Leistung oder einen zweckgebundenen Betrag für Mobilitätsdienstleistungen oder andere Verwendungszwecke. Auch aus den der Regelbedarfsermittlung zugrundeliegenden durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte ergeben sich keine für einzelne Verwendungszwecke festgelegten oder zweckgebundenen Beträge. Der Regelbedarf dient vielmehr der pauschalen Deckung des laufenden existenzsichernden Bedarfs. Die Leistungsberechtigten der sozialen Mindestsicherung erhalten mit den zur Verfügung gestellten Leistungen ein Budget. Über dessen konkrete Verwendung können sie, wie andere Haushalte auch, eigenverantwortlich entscheiden. Dies gilt auch für die Entscheidung, in welcher Art, Form und in welchem Umfang der Mobilitätsbedarf gedeckt wird.

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