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Schriftliche Frage 13 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Innern, Kenntnis darüber, ob, und wen…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 13 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Innern, Kenntnis darüber, ob, und wen… Frage 13 (Max Lucks, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Innern, Kenntnis darüber, ob, und wenn ja, in welcher Form die in Deutschland tätigen Institute Europäisch Iranische Handelsbank AG (Hamburg, einschließlich ihrer Filialen in Teheran und auf Kish Island; Geschäftsbericht: www.eihbank.com/wp-content/uploads/2025/07/ Geschaeftsbericht-eihbank_2024-final.pdf), Middle East Bank Munich Branch (Offenlegungsbericht: www.middleeastbank.de/wp-content/upload s/2023/10/Offenlegungsbericht_2022.pdf) sowie Saman Bank (Filiale Frankfurt; Offenlegungsbericht 2023: https://sbfrankfurt.de/wp-content/uplo ads/2024/07/SBF_Offenlegungsbericht_GJ2023_ clean.pdf) nach Maßgabe ihrer öffentlich zugänglichen Geschäfts- und Offenlegungsberichte (u. a. Geschäftsbericht der Europäisch-Iranischen Handelsbank 2024 sowie Offenlegungsbericht der Saman Bank, Frankfurt 2023) unmittelbar oder mittelbar an Finanztransaktionen beteiligt sind, die staatlichen iranischen Akteuren oder Institutionen zugutekommen, welche nach Erkenntnissen internationaler Partnerbehörden mit der Finanzierung der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) bzw. deren Quds-Einheit in Verbindung stehen, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung auf nationaler sowie europäischer Ebene ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um mögliche finanzielle Verstrickungen deutscher oder in Deutschland tätiger Banken mit iranischen Staats- und Sicherheitsstrukturen, insbesondere den Revolutionsgarden, wirksam zu unterbinden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 2. Februar 2026: Die o. g. Kreditinstitute unterliegen der Aufsicht durch die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank. Die BaFin hat sowohl mit Veröffentlichung vom 27. März 2025 als auch vom 29. September 2025 vor hohen Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Umgehungsgeschäften gewarnt und wirkt auch mit weiteren aufsichtlichen Handlungen auf eine Stärkung der Präventionssysteme von Banken zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hin. Mit der Listung der Europäisch-Iranische Handelsbank Aktiengesellschaft (EIHB) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1980 vom 29. September 2025 wurde die EIHB in den Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgenommen. Für sie gilt damit gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 grundsätzlich eine Vermögenseinfrierung und ein Verbot zur Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Zudem sind bestimmte Finanztransaktionen gemäß Verordnung (EU) Nr. 267/2012 mit Bezug zum Iran mit Restriktionen belegt. In Ergänzung zu dieser Antwort wurden weitere als „VS-Vertraulich“ eingestufte Ausführungen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.1

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