Ukrainische Staatsangehörige in der Pflegeversicherung und bei Leistungen der Hilfe zur Pflege seit 2022
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Ukrainische Staatsangehörige in der Pflegeversicherung und bei Leistungen der Hilfe zur Pflege seit 2022
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3527
21. Wahlperiode 08.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Ukrainische Staatsangehörige in der Pflegeversicherung und bei Leistungen der
Hilfe zur Pflege seit 2022
Seit Februar 2022 sind infolge der Entwicklungen in der Ukraine mehr als
1 Million Menschen nach Deutschland zugezogen. Unter ihnen befinden sich
nicht nur Kinder, Jugendliche und Erwerbstätige, sondern auch ältere und
pflegebedürftige Menschen sowie Personen mit Behinderungen oder chronischen
Erkrankungen (www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/sozialbericht-2024/
553291/lebenssituation-ukrainischer-gefluechteter-in-deutschland-einleitung/).
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die amtlichen Statistiken zur sozialen
Pflegeversicherung nach § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) nach
Kenntnis der Fragesteller bislang keine Informationen zur Staatsangehörigkeit,
zum Migrationsstatus oder zum Zuzugsjahr der Pflegebedürftigen enthalten
(www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-za
hlen-und-fakten.html).
Damit ist derzeit unklar, wie viele ukrainische Staatsangehörige, insbesondere
solche, die seit 2022 zugezogen sind, tatsächlich Leistungen der sozialen
Pflegeversicherung beziehen. Auch zur Altersstruktur dieser Gruppe sowie zu
ihrer Verteilung auf die einzelnen Pflegegrade liegen keine Auswertungen vor
(https://dav-sozialrecht.de/de/aktuelles/details/aufenthaltserlaubnis; www.bund
esgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html).
Zugleich zeigt sich, dass pflegebedürftige und finanziell bedürftige ukrainische
Staatsangehörige grundsätzlich Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen können. Diese Statistik
enthält im Gegensatz zur Pflegestatistik teilweise Angaben zur
Staatsangehörigkeit, ermöglicht jedoch keinen Gesamtüberblick über die
Inanspruchnahme pflegerischer Leistungen durch Geflüchtete aus der Ukraine (www.bmas.de/
DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html).
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen, der steigenden Zahl
pflegebedürftiger Menschen insgesamt sowie der weiterhin anhaltenden
Zuwanderung aus der Ukraine ist eine verlässliche Datengrundlage zur Nutzung
von Leistungen der Pflegeversicherung durch neu zugewanderte Menschen von
erheblicher Bedeutung (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/39061/umfr
age/mitglieder-der-sozialen-pflegeversicherung-seit-1995/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
ukrainische Staatsangehörige, die seit dem Jahr 2022 nach Deutschland zugezogen
sind, zum jeweiligen Stichtag Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
(SGB XI) beziehen?
2. Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, wie viele dieser Personen
in den Jahren 2022, 2023, 2024 und aktuell 2025 Leistungen der sozialen
Pflegeversicherung erhalten haben, und wenn ja, inwieweit?
3. Wenn solche Daten vorliegen (vgl. Frage 2), wie verteilen sich die
Leistungsempfänger gemäß Frage 1 nach den Pflegegraden 1 bis 5 sowie nach
Altersgruppen (z. B. 0 bis 17, 18 bis 39, 40 bis 64, 65 bis 79, 80+ Jahre) in
den jeweiligen Jahren seit 2022?
4. Wenn solche Daten nicht vorliegen (vgl. Fragen 1 bis 3), aus welchen
Gründen werden in der Pflegestatistik nach § 109 SGB XI keine Informationen
zur Staatsangehörigkeit, zum Zuzugsjahr oder zu anderen
migrationsbezogenen Merkmalen der Leistungsempfänger erhoben?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zum 31.
Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024 die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in
der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegegraden und Altersgruppen,
unabhängig von der Staatsangehörigkeit?
6. Wie viele ukrainische Staatsangehörige, die seit 2022 nach Deutschland
zugezogen sind, beziehen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten
Kapitel SGB XII (bitte nach Jahren seit 2022 und möglichst nach
Zuzugsjahr differenzieren)?
7. Wie verteilen sich die in Frage 6 genannten Leistungsempfänger nach
a) Altersgruppen (0 bis 17, 18 bis 39, 40 bis 64, 65 bis 79, 80+ Jahre),
b) Art der Leistung (ambulante Hilfe zur Pflege, teilstationäre Pflege,
vollstationäre Pflege, sonstige)?
8. Welche Gesamtzahl an Empfängern der „Hilfe zur Pflege“ entfällt in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils auf
a) alle Altersgruppen insgesamt,
b) die oben genannten Altersgruppen einzeln?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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