Schriftliche Frage 103 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartezeiten für die Vermittlung neurologischer Patientinnen und Patienten ab der Phase‑…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 103 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartezeiten für die Vermittlung neurologischer Patientinnen und Patienten ab der Phase‑…
Frage 103 (Evelyn Schötz, Die Linke):
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartezeiten für die Vermittlung neurologischer Patientinnen und Patienten ab der Phase‑C-Rehabilitation in den letzten fünf Jahren entwickelt, und wie viele genehmigte Rehabilitationsverordnungen in diesem Zeitraum wurden nicht bedient (bitte nach Jahren und den Phasen C bis F aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 20. Januar 2026:
Die medizinische Rehabilitation ist eine wesentliche Säule nach Abschluss der Akut-Krankenbehandlung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) angeboten wird. Darüber hinaus kann auch die gesetzliche Unfallversicherung Kostenträger sein. Welcher Träger für welche Leistung im Einzelfall zuständig ist, hängt von dem Grund und dem Ziel der jeweiligen Reha-Maßnahme ab. Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen gemäß § 40 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch stationäre Rehabilitationsleistungen, sofern kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Der Bundesregierung liegen für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung keine Daten über die Wartezeiten für die Vermittlung neurologischer Patientinnen und Patienten ab der Phase-C-Rehabilitation vor. Die Bundesregierung hat darüber hinaus für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung keine Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen genehmigte Rehabilitationsverordnungen ab der Phase C für neurologische Patientinnen und Patienten nicht bedient wurden. Für den Bereich der neurologischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung liegen verlässliche Daten nur zur Phase D vor – allerdings erfolgt in der Mehrzahl der Fälle die Verlegung in die neurologische Rehabilitation der Phase C aus dem Akutkrankenhaus bzw. aus der Phase B. Unter Wartezeiten wird die Zeit zwischen Bewilligung der Leistung bzw. Krankenhausentlassung und dem Beginn der Rehabilitation verstanden. Wartezeiten im Sinne Ihrer Frage entstehen üblicherweise nicht bei der neurologischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung der Phase C. Für die neurologische Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung der Phase D liegen nachfolgende Daten der Rentenversicherung vor. Phase D (gemäß Fachabteilungsnummer) Wartezeit Mittelwert (Tage) Anzahl 2024 69,5 65.374 2023 56,2 59.428 2022 46,5 52.624 2021 45,2 50.530 2020 47,2 50.735 Daten der Phase E, die in den Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben fällt, sind nicht vorhanden. Die Nicht-Bedienungen bzw. Nicht-Antritte können nach Phasen für den Bereich der Rentenversicherung differenziert nicht benannt werden.
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