Schriftliche Frage 79 von Susanne Ferschl (Gruppe Die Linke): Wie lange ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zeitraum von der Genehmigung einer beruflichen Rehabilitation bis zu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Text
Schriftliche Frage 79 von Susanne Ferschl (Gruppe Die Linke): Wie lange ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zeitraum von der Genehmigung einer beruflichen Rehabilitation bis zu…
Frage 79 (Susanne Ferschl, Gruppe Die Linke):
Wie lange ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zeitraum von der Genehmigung einer beruflichen Rehabilitation bis zum Antritt derselben, und wie lange ist der durchschnittliche Zeitraum von der Krankenhausentlassung bis zum Antritt einer Anschlussheilbehandlung (Zahlen für beide Teilfragen bitte nach ambulanten und stationären Maßnahmen differenzieren und für die letzten fünf Jahre ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 18. Februar 2025:
Zur Frage der beruflichen Rehabilitation: Die Rentenversicherung konnte aufgrund der Kürze der Zeit keine nach stationären und ambulanten Maßnahmen differenzierten Daten zum Antritt einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme vorlegen; der Bundesagentur für Arbeit liegt keine Differenzierung vor. Die Zahlen beziehen sich auf alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (bei der Rentenversicherung ohne KfZ-Hilfen). Die durchschnittliche Dauer zwischen Beginn des Rehabilitationsverfahrens und Beginn der ersten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit lag zuletzt bei 102 Tagen. Sie hat sich in den vergangenen fünf Jahren nicht wesentlich verändert und bewegte sich zwischen 101 und 105 Tagen. Bei der Rentenversicherung lag die durchschnittliche Dauer zuletzt bei 42 Tagen. In der gesetzlichen Unfallversicherung kann kein Antrittszeitraum ermittelt werden, da es aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes keine Anträge für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen gibt. Die vorliegenden Daten im Einzelnen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. (Angabe in Tagen) 2020 2021 2022 2023 2024 Rentenversicherung (LTA ohne KfZ-Hilfen) 42,6 45,1 41,6 39,8 42 Bundesagentur für Arbeit 104 105 102 101 102 (Nov 2023 bis Okt 2024) Zur Frage der Anschlussheilbehandlung: Der Unfallversicherung liegen keine statistischen Daten zum durchschnittlichen Zeitraum von der Krankenhausentlassung bis zum Antritt einer Anschlussheilbehandlung vor. In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keine klassische „Anschlussheilbehandlung“, da die Abfolge der Rehabilitationsmaßnahmen so geplant wird, dass sie nahtlos ineinandergreifen. Bei der Rentenversicherung lag der durchschnittliche Zeitraum von der Krankenhausentlassung bis zum Antritt einer Anschlussheilbehandlung zuletzt bei 19 Tagen. Die Daten im Einzelnen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. (Angabe in Tagen) 2020 2021 2022 2023 2024 Rentenversicherung 15,3 14,9 16,5 16,4 19,0 Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung liegen der Bundesregierung entsprechende Daten nicht vor.
Relationen
- asked ← Susanne Ferschl (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung