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Schriftliche Frage 63 von Pierre Lamely (AfD): Werden öffentliche Äußerungen (beispielsweise auch in Form von Meinungsbeiträgen) von Vorstands- oder Leitungsmitgliedern zivilgesellschaftl…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 63 von Pierre Lamely (AfD): Werden öffentliche Äußerungen (beispielsweise auch in Form von Meinungsbeiträgen) von Vorstands- oder Leitungsmitgliedern zivilgesellschaftl… Frage 63 (Pierre Lamely, AfD): Werden öffentliche Äußerungen (beispielsweise auch in Form von Meinungsbeiträgen) von Vorstands- oder Leitungsmitgliedern zivilgesellschaftlicher Träger, die im Rahmen einer „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert werden, bei der Bewertung der Förderwürdigkeit berücksichtigt beziehungsweise nach welchen Maßstäben erfolgt das, insbesondere wenn diese Äußerungen einen demokratiefeindlichen Charakter aufweisen und beispielsweise die Pressefreiheit angreifen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 16. Januar 2026: Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ regelt die Struktur und Ausgestaltung der Partnerschaften für Demokratie. Die Zuwendungsempfänger müssen die Gewähr für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit bieten. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.

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