Schriftliche Frage 54 von Pierre Lamely (AfD): Ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Kommune zur Erfüllung ihrer Prüfpflichten im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ berechtig…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 54 von Pierre Lamely (AfD): Ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Kommune zur Erfüllung ihrer Prüfpflichten im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ berechtig…
Frage 54 (Pierre Lamely, AfD):
Ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Kommune zur Erfüllung ihrer Prüfpflichten im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ berechtigt, den Fördermittelempfängern für die Vorlage von Verwendungsnachweisen Fristen zu setzen und bei Nichteinhaltung Sanktionen wie die Rückzahlung nicht rechtzeitig nachgewiesener Fördermittel zu verhängen, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 erklärt hat, dass Förderentscheidungen und die Prüfung der Verwendungsnachweise „Aufgabe der antragstellenden Kommune“ sind?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 15. August 2025:
Ja. Es wird auf die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nummer 12 zu § 44 BHO verwiesen.
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