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Schriftliche Frage 26 von Thomas Dietz (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob bundesweite Volksentscheide zu einer Schwächung bzw. Abschaffung der…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 26 von Thomas Dietz (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob bundesweite Volksentscheide zu einer Schwächung bzw. Abschaffung der… Frage 26 (Thomas Dietz, AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob bundesweite Volksentscheide zu einer Schwächung bzw. Abschaffung der parlamentarischen Demokratie führen könnten (siehe auch Regina Ogorek, Ein neuer Star am Politikhimmel – direkte Demokratie II., „myops 36/2019“ oder im Zusammenhang auch Bundestagsdrucksache 19/16) bzw. Volksentscheide (wie z. B. in der Schweiz praktiziert) möglicherweise eine Gefahr für unsere Demokratie wären, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Januar 2026: Nach geltender Verfassungslage sind Volksabstimmungen auf Bundesebene nur in den Fällen des Artikels 29 des Grundgesetzes (Neugliederung des Bundesgebiets) vorgesehen. Für die Einführung von Volksentscheiden zu anderen Sachfragen in Zuständigkeit des Bundes wäre eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Die Einführung direktdemokratischer Elemente (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) betrifft die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes und wird vom Deutschen Bundestag in ständiger Praxis als eigene Angelegenheit verstanden. Ob und wenn ja, inwieweit hier Initiativen notwendig erscheinen, obliegt daher dem Deutschen Bundestag.

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