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Schriftliche Frage 24 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen veranlassen, um auf die stellenweise stark gestiegene Anzahl von Verwaltungsklagen gegen Asylbes…

dip / schriftliche_frage 22.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 24 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen veranlassen, um auf die stellenweise stark gestiegene Anzahl von Verwaltungsklagen gegen Asylbes… Frage 24 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen veranlassen, um auf die stellenweise stark gestiegene Anzahl von Verwaltungsklagen gegen Asylbescheide zu reagieren, und wenn ja, welche (vgl. www.abendblatt.de/hamburg/politik/article40974 5248/drastische-zunahme-von-asyl-klagen-hambu rger-gerichte-aechzen-fluechtlinge-migratio n.html, abgerufen am 18. August 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. August 2025: Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Bundesregierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 21. Legislaturperiode wurde unter anderem vereinbart, die verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Asylsachen zu beschleunigen. Die Überlegungen der Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sind noch nicht abgeschlossen. Bei einer Beantwortung Ihrer Frage könnte eine einengende Vorwirkung auf Beratungsprozesse entstehen, bei der die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung gefährdet ist.

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